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Bearbeitungsgebühr Bauspardarlehen Unzulässig

Der BGH stellte fest, dass eine solche Bearbeitungsgebühr auch für Bauspardarlehen unzulässig sei. Auch Bauspardarlehen sind betroffen. „(‚Kreditgebühr für Bauspardarlehen‘) wurde für unzulässig erklärt. Abwicklungsgebühren von Banken sind unzulässig. Eine Abwicklungsgebühr während der Kreditphase belastet zu Unrecht.

Bearbeitungsentgelte auch für Bauspardarlehen unzulässig

Schon seit 2014 (BGH – 13.05.2014 – II 12.05.2014 – II 170/13 u. II 405/12 ) hat der BGH festgestellt, dass die von Kreditinstituten und Spareinlagen erhobenen Abwicklungsgebühren für die Kapitalübertragung unzulässig sind. Bisher hatte der BGH nicht über die gleichen Gebühren für die Bausparkasse geurteilt. Mit Beschluss vom 08.11.2016 – II 552/15 – hat der BGH diese Zuständigkeit nun auch auf die Gutschriften der Wohnungsbaugesellschaften ausgedehnt.

Dementsprechend sind die vorformulierten Regelungen zu einer „Kreditgebühr“ in Höhe von 2% des Kreditbetrages in bauspartechnischen Verträgen mit Konsumenten ungültig. Der BGH hat damit dem Heilbronner Landgericht (21.05.1015 – Bi 6 O 50/15) und dem Stuttgarter Landgericht (19.11.2015 – 2 U 75/15) widersprochen, die diese Abgabe noch für akzeptabel gehalten hatten. Die betroffenen Verbraucher können diese Vergütung daher von den Bauunternehmern zurückfordern ( 812 Abs. 1 S. 1 1 1. Al. BGB).

Entsprechendes trifft auf alle Kreditverträge zu, die seit dem 01.01.2013 mit einer Bearbeitungsgebühr ausgestattet sind. Ob vor dem 01.01.2013 geschlossene Aufträge auch unter diese neue Zuständigkeit fallen, ist noch nicht abschließend geklärt, konnte aber davon ausgegangen werden, da erst jetzt das Wissen um den mangelnden Anspruch der Bauunternehmen vorliegt (vgl. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Es ist den Kreditinstituten nicht gestattet, eine Kreditgebühr zu erheben.

Möchten Sie einen Bauspardarlehen ausgezahlt bekommen? Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe dürfen von Kreditinstituten und Wohnungsbaugesellschaften keine Kreditgebühren verlangt werden. Es ist den Sparkassen untersagt, für ein Bauspardarlehen eine Leihgebühr zu erheben. Damit werden die Konsumenten in unangemessener Weise diskriminiert, urteilt der BGH in Karlsruhe (Az. : XI ZR 552/15). Das Honorar ist eine Nebenpreisvereinbarung ohne konkreten Gegenwert und ist daher unzulässig.

Die Abgabe war nicht durch besondere Merkmale des Bausparens gerechtfertigt. Ähnlich wie bei den üblichen Bankkrediten erheben die Sparkassen auch bei der Ausgabe des Bausparkredits, vor allem bei alten Bausparverträgen, eine “ Kreditgebühr „. Bereits der Bundesgerichtshof hatte die Bearbeitungsgebühr der Kreditinstitute für laufende Kredite als unzulässig zurückgewiesen (Az.: YI ZR 348/13 und YI ZR 17/14). Urspruenglich hatten die Konsumentenzentrale Nordrhein-Westfalen und zwei Bausparkunden in ihren Beschwerden gesagt, dass dies auch fuer Bauspardarlehen gilt.

Noch vor der BGH-Verhandlung haben sich die privaten Kläger mit der Bauparkasse Wüstenrot aussergerichtlich geeinigt. Damit musste der BGH nur über die von der Verbraucherschutzorganisation gegen die Sparkasse Schwabisch Hall erhobene Beschwerde nachdenken. Gemäß ihren Bedingungen hat sie eine Kreditgebühr von zwei Prozentpunkten des Kreditbetrages verlangt. Im ersten Rechtsstreit hatte das OLG Stuttgart die Klageschrift zurückgewiesen.

Auf Bauspardarlehen ist die einschlägige Judikatur des Bundesgerichtshofes zu laufenden Bankkrediten nicht anwendbar. Gemäß den Rechtsvorschriften ist der Kreditpreis ausschließlich der Zinssatz. Allerdings wird die Leihgebühr mitverrechnet. Eine solche Abweichende Regelung vom Rechtsmodell würde die Konsumenten unzumutbar benachteiligen. Spezifika konnten die Höhe der Vergütung nicht rechtfertigen. Es trägt nicht dazu bei, „das Funktionieren der Bausparkasse zu gewährleisten“.

Darüber hinaus würde die Vergütung keine speziellen Vorzüge für Bausparer ausgleichen. Die Konsumenten können dann für mindestens die vergangenen drei Jahre, d.h. seit Beginn des Jahres 2013 bis Ende 2016, Kreditgebühren von den Wohnungsbaugesellschaften zurückfordern, wobei entscheidend ist, wann die Provision eingehoben wurde. Der BGH musste nicht darüber befinden, ob eine verlängerte Verjährung gelten könnte.

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