In der Schweiz gibt es keine Institution wie die Schufa. Das Bankunternehmen der Schweizerischen Post will ins Crowdlending einsteigen. Tatsächlich ist es dem Finanzinstitut gesetzlich verboten, Kredite zu vergeben. Die von den Schweizer Banken angebotenen Non-Credit-Darlehen bieten sich an. Diese stehen auch deutschen Kreditnehmern zur Verfügung.
Bankverbindung für ausländische Personen in der Schweiz
Derzeit sind in Deutschland Bankverbindungen für Fluechtlinge ein wichtiges Problem. Es gibt keine Ferienwohnung und keinen Arbeitsplatz ohne Kunden. Doch viele deutsche Kreditinstitute lehnen die Fluechtlinge ab. Begründet werden das Fehlen von Personalausweisen oder sprachliche Barrieren, da aufgrund mangelnder Deutsch- oder Englandkenntnisse teilweise Übersetzer benötigt werden. Die Bafin hat kürzlich die „Toleranzpapiere“ der Migrationsbüros als Ersatz-ID für die Kontoeröffnung anerkannt.
Bänke argumentieren, dass internationalen Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche Vorrang eingeräumt werden sollte. Zu Beginn des Jahres 2016 will die deutsche Regierung jedoch ein Gesetzentwurf verabschieden, der auch Flüchtigen und Wohnungslosen das Recht auf ein eigenes Bankkonto gewährt. Ausländerkonto: Wie ist die Situation in der Schweiz? Kurz gesagt: Je nach Bank gibt es grosse Differenzen zwischen Ausländern, die ein Schweizer Bankkonto haben, und solchen, die es nicht haben.
Durch den Aufenthalt in der Schweiz entfallen Zusatzgebühren wie bei Ausländern. Dennoch erlauben es viele Kreditinstitute nicht, je nach Aufenthaltserlaubnis ein Konto zu eröffnen. Nur wenige Schweizer Kantonalbanken bieten eine unbegrenzte Eröffnung von Konten an. Darunter befindet sich neben der Arkanbank und der Credit Suisse auch PostFinance, die einen gesetzlichen Grundversorgerauftrag hat.
Deshalb hat sie keine andere Wahl: Alle Privaten mit Ausweis können ein Bankkonto bei der „Postbank“ eroffnen. Dabei ist es egal, wie lange sie in der Schweiz bleiben. Grundsätzlich werden von der SCHAFHAUSER KANZENBANK auch alle Arten von Ausweisen angenommen, sofern der Kunde auch eigene Ausweise oder eine valide Werksbestätigung vorlegen kann.
Ausländer können mit einer Aufenthaltserlaubnis B oder einer Niederlassungserlaubnis C problemlos ein Bankkonto bei den meisten Kreditinstituten einrichten. Grundsätzlich akzeptiert die Waadtländische Nationalbank alle Menschen als Kundinnen und Kundschaft, sofern sie eine Schweizer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis von mind. 6 Jahren haben. Die Eröffnung eines Kontos wird von anderen Kreditinstituten in Abhängigkeit vom jeweiligen Debitoren- und Kreditorenprofil durchgeführt.
Als Entscheidungskriterium für die Eröffnung eines Kontos kann auch die Staatsangehörigkeit der Kundschaft gelten. Aber auch bei der ZKB ist das „Gesamtbild der Kundensituation“ ausschlaggebend. Hier ist die thurgauische Landesbank noch strenger. Die TKB begründet in der Regelfall keine Geschäftsbeziehungen mit fremden Auftraggebern, die keinen ständigen Wohnort in der Schweiz haben. „Auch hier fühlen wir keine Nachfrage“, sagt die Bank.
Ausländerinnen und Ausländer mit Personalausweis für die Schweiz mit den Bezeichnungen B ( „vorübergehend zugelassen“), N („Asylbewerber“) und S („Schutzbedürftige“) sind bei vielen Schweizer Kreditinstituten nicht oder nur in begrenztem Umfang zu haben. Darunter sind die Belgische Nationalbank und die St. Galler Nationalbank, die nur B- und C-Ausweise mitnehmen. Auch für Menschen mit F-Bewilligung ist bei der Basellandschaftliche Kantonsbank eine Aufenthaltsbestätigung der Kommune erforderlich.
Kontoteröffnungen bei der Oberbürgerlichen Landesbank sind nur in Einzelfällen möglich – in der Regel sind die Eröffnungsunterlagen nur in Deutsch verfügbar. Die Eröffnung eines Kontos bei den Banken UBS, Zürich erweist sich als “ Einzelscheck “ und ist je nach Profil des Kunden nur bedingt möglich. Temporär zugelassene Personen können bei der Schweizerischen Landesbank ein Girokonto einrichten, Asylbewerber und schützenswerte Personen mit Auflagen.
Als weitere Voraussetzung ist bei der Neuen Zürcher Bank (NAB) eine Beschäftigungsbestätigung erforderlich. Flüchtige und Asylbewerber können mit ihrem Grundversorgungsmandat ein Konto bei Bank Coop, Baseler Landesbank, Credit Suisse und PostFinance eröffnen. Mit Valiant und der Bündner Landesbank ist es möglich, ein Konto für vorübergehend aufnahmefähige Personen und Asylbewerber zu eröffnen, nur der Personalausweis S reicht als Ausweispapier nicht aus.
Grundsätzlich weisen alle Schweizer Kreditinstitute darauf hin, dass sie die geltenden Vorschriften und Sorgfaltspflichten einzuhalten haben. Darunter auch die „Vereinbarung über den Verhaltenskodex der Schweizerischen Bank für die Sorgfaltspflicht“ (VSB). Es ist nicht möglich, ohne Ausweispapiere ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. PostFinance teilt mit, dass sie bei undokumentierten Migranten von Fall zu Fall entscheiden und weitere Klärungen vornehmen wird.
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