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Rückforderung Abschlussgebühr Bausparvertrag

Die von der Bausparkasse erbrachten Leistungen werden durch die Abschlussgebühr angemessen vergütet. Welche Bedeutung hat das Urteil für Bausparer? Allerdings müssen Kunden bei der Rückforderung die Verjährungsfrist beachten. Der Bausparer hat daher Anspruch auf einen entsprechenden Rückzahlungsanspruch. Was die Wiedereinziehung betrifft, so kann es einen dringenden Fall geben.

Schlussgebühr der Wohnungsbaugesellschaften auf dem Teststand

Inzwischen wird die Praktik der Bauunternehmen, für den Abschluß eines Bausparvertrags eine Abschlussgebühr, in der Regel 1% der Auftragssumme, zu erheben, von den Gerichten geprüft. Zur Zeit sind deutschlandweit mehrere Klagen gegen Wohnungsbaugesellschaften mit dem Zweck der Erstattung der Abschlussgebühr hängig. Mit einem ersten Beschluss hat das Amtsgericht Heilbronn die Abschlussgebühr nun im Rahmen eines Verfahrens gegen die Sparkasse Schwbisch Hall als rechtswirksam anerkannt.

Gegen die Entscheidung wird Beschwerde einlegt, letztlich muss der BGH darüber befinden, ob die Abschlussgebühr von 1,0 bis 1,6 Prozent der von den Sparern geforderten Sparsumme erlaubt ist. Über die Zulassung der Transaktionsgebühr werden im Laufe des Berichtsjahres weitere Gerichtshöfe befinden, die – so die Verbraucherschutzbeauftragten – gegen das Transparenzverlangen verstoßen und die Verbraucher unzumutbar diskriminieren.

Es wird den Bauherren empfohlen, die Entstehung zu verfolgen. Gegen die betreffende BAKasse sind zunächst außergerichtliche Klagen mit der Bitte an die BAKAG, auf die Verjährungseinrede zu verzichtet, bis die Zulassung der Endvergütung durch den Obersten Gerichtshof abgeklärt ist, einzureichen. Ergibt die betreffende Sparkasse keine solche Meldung, ist es ratsam, die Verjährungsfrist mindestens durch Einreichen eines Zahlungsaufrufs zu durchbrechen.

Kreditgebühr bei Bauunternehmern nicht legal: Bausparkunden können Provisionen zurückfordern.

Die bei der Ausschüttung von Bausparkrediten im Jahr 2013 fälligen und berechneten Update-Kreditgebühren können nun nicht mehr beansprucht werden, es sei denn, es wurden Vorkehrungen zur Verhinderung der Verjährung getroffen. Bei Bausparverträgen nach 2014 gibt es noch die Moeglichkeit, die Gebuehren zurueckzufordern. Der BGH hat in seiner jetzigen Rechtsprechung (vgl. BGH-Urteil vom 08.11.2016, Az. II ZR 552/15) festgestellt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Bausparkassen enthaltenen sogenannten Darlehensgebühren, nach denen bei Kreditauszahlung eine Vergütung von zwei Prozentpunkten des Kreditbetrags anfällt, die Bausparkassen in unangemessener Weise benachteiligen.

In der Praktik ist das Ergebnis von großer Bedeutung: Bausparkunden können von den Sparkassen bezahlte Kreditgebühren zurückfordern. Der BGH erklärte, dass das von den Bauunternehmern erhobene Entgelt nicht zur Preisbildung für eine konkret vertraglich vereinbarte Leistung herangezogen wird. Das Honorar soll stattdessen den Verwaltungsaufwand ausgleichen, der im Rahmen der Tätigkeit der Sparkassen im Rahmen von Bausparverträgen entsteht.

Einfach gesagt, es gibt also keine rechtliche Grundlage für die Gebühren. Deshalb sollten die betroffenen Bausparkunden die mit den Bauunternehmern abgeschlossenen Vereinbarungen unbedingt prüfen oder prüfen nachfragen. Das Risiko, dass die Kreditgebühr in den Kontrakten belastet wurde, ist sehr hoch, da in der Regel in der Zukunft nahezu alle Wohnungsbaugesellschaften ihren Kundinnen und kunden die separate Provision abrechnen.

Abhängig von der Kreditsumme kann die Kreditgebühr einen beeindruckenden Wert haben. In diesem Bausparvertrag war folgende Bestimmung enthalten: Die Ausleihgebühr: Mit dem Zeitpunkt des Beginns der Auszahlung des Darlehens ist eine Kreditgebühr in Hoehe von 2 v. H. des Bausparkredits – sofern nach 9 Abs. 3 vor Disagio selektiert – zu entrichten und dem Bausparkredit (Darlehensschuld) hinzuzurechnen.

In diesem speziellen Anwendungsfall lag die Einsparung bei den Bauaufträgen bei „nur“ EUR 11.000. Berücksichtigt man die 2%ige Kreditgebühr, so wurde dem Sparer eine Provision von 260 Euro auferlegt. Mit einer exemplarischen Sparsumme von 100.000 Euro wäre hier jedoch bereits eine 2000 Euro Abgabe geschuldet gewesen, die nun als Bauherr zurückgefordert werden kann.

Im Hinblick auf die Wiedereinziehung kann es zu einem dringenden Fall kommen. Daher sollte Bauparer sofort wirksam werden: Die im Jahr 2013 fälligen und mit der Zahlung von Bausparkrediten berechneten Kreditgebühren laufen Ende 2016 aus, weshalb Bausparkunden die Bauherren zur sofortigen Rückerstattung der Kreditgebühren oder zur Verzichtserklärung der Bausparkunden auf die Verjährungsgründe aufgefordert sollten.

Allerdings können auch die Gebühren für vor 2013 ausgezahlte Baukredite noch durchsetzbar sein. Danach unterliegen nur solche Rückforderungsansprüche der Verjährung, für die die Kreditgebühr bei Zahlung des Bausparkredits vor 2006 oder im Jahr 2006 vor mehr als 10 Jahren erhoben wurde, sofern innerhalb der unbedingt wissensunabhängigen 10-jährigen Verjährung keine Verjährungsmaßnahmen zur Hemmung der Verjährung getroffen wurden.

Um einen Brief an Ihre Wohnungsbaugesellschaft zu schreiben, habe ich einen Beispieltext erstellt, der Ihnen den Prozess erleichtern soll.

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