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Gebühren Kfw Darlehen

Rabatt auf KfW-Darlehen – wie kann man Bearbeitungsgebühren zurückfordern? Rabatte auf einige KfW-Darlehen stellen keine rechtswidrigen Kreditbearbeitungsgebühren dar. Die Kreditnehmer müssen Gebühren akzeptieren. Der KfW-Unternehmerkredit erhebt eine Gebühr in Form eines Damms: Nach Angaben der Stiftung Warentest ist die Erstattung der Gebühren für KfW-Darlehen noch unklar.

Spezialist für die Vermittlung von Immobilienkrediten IHK: Vorbereitungen für ….. – Das ist Ronald Perschke, Frank Rottenbacher, Daniel Ziska, Wolfgang Kuckertz.

Der diplomierte Wirtschaftsjurist (FH) Ronald Perschke ist Vorstandsmitglied von GOING PUBLIC! Academy for Financial Consulting AG. Dr. Frank Rottenbacher ist Vorstandsmitglied von GOING PUBLIC! Academy für Finanzierungsberatung AG und seit 2010 Beiratsmitglied der BAFU. Herr Daniel Ziska ist Steuerexperte und Vorsitzender des Aufsichtsrates von GOING PUBLIC! Academy for Financial Consulting AG. Dr. Wolfgang Kuckertz ist Vorstandsmitglied von GOING PUBLIC!

Akademiker für Finanzierungsberatung AG, unterrichtet an der FH Kaiserlautern und ist in verschiedenen IHK Prüfungsausschüssen und DIHK-Arbeitsgruppen tätig.

Rabatt auf KfW-Darlehen – wie kann man Bearbeitungsentgelte zurückfordern?

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden, dass so genannte „Bearbeitungsgebühren“ unzulässig sind. Zahlreiche Kreditnehmer haben diese „Gebühren“ dann von ihren Kreditinstituten zurückgefordert. Kommt dieser Prozess wieder vor? Bei der Kreditvergabe an ihre Kundschaft hatten die Kreditinstitute in der Regel 4 Prozent des Kreditbetrages zurückgehalten, wenn sie das ausbezahlte Kapital vorher selbst im Rahmen eines Auszahlungsrabatts der KfW bezogen hatten.

Im Gegensatz zu „normalen“ Darlehen legt die KfW allein die Bedingungen eines solchen Darlehensvertrages fest. Sowohl die später zahlende Bank als auch der Kreditnehmer können die konkrete Kreditvergabe nicht mitbestimmen. Bereits bei den Bearbeitungsgebührenentscheidungen ist zu klären, ob diese AVB für die Kreditnehmer gemäß 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB einen unzumutbaren Nachteil und eine unzumutbare Beeinträchtigung bedeuten.

Dies wäre auf jeden Falle der Falle der Fall, wenn dem Disagio aus der Auszahlung keine wirkliche Berücksichtigung durch die Hausbank gegenüberstehen würde und die Kreditinstitute daher nur ihre eigenen operativen Aufwendungen an ihre Kundschaft weitergeben. Diese können dann von den Verbrauchern zurückgefordert werden. Vor den unteren Instanzen wurde eine ungeeignete Diskriminierung durch einen Auszahlungsrabatt umstritten beschlossen. Mit überwältigender Mehrheit wurde eine unzumutbare Diskriminierung, d.h. die Gewährung der Legalität der gezahlten Auszahlungsrabatte, befürwortet.

Bei der Gewährung eines KfW-Kredits erbringt eine Kreditinstitut nach herrschender Auffassung neben der bloßen Kreditauszahlung eine weitere Dienstleistung, indem sie dem Kreditnehmer wie ein Intermediär ein KfW-Kredit vermittelt. Allerdings erfolgt diese Mediation nicht nur im Sinne der Geschäftsbank, sondern auch für ihren Auftraggeber, dem das für ihn vorteilhafteste Übernahmeangebot unterbreitet wird.

Lediglich die AG Meldorf hat in ihrer Verfügung vom 27. August 2013 die Stellungnahme zu den Bearbeitungsgebühren auf das Auszahlungsdisagio für ein Förderdarlehen angewendet. Die mit der Vergütung zu vergüteten Aktivitäten liegen nach Ansicht des Amtsgerichts auch im Sinne des Kreditgebers und bei einem Förderdarlehen nicht des Kreditnehmers.

Das zeigt sich auch daran, dass der Kreditnehmer nur mit der das Darlehen gewährenden Bank in vertraglicher Verbindung steht. Der BGH ist davon ausgegangen, dass der Skontofall nach Ansicht des BGH nicht mit den Bearbeitungsentgelten zu vergleichen ist. Im Prozess um die Bearbeitungsentgelte hat der BGH festgestellt, dass die Gebühr für die „Bearbeitung“ eines Kredits unabhängig von der Laufzeit ist.

Die Bearbeitungsgebühr entspricht damit jedoch nicht dem Rechtsmodell einer befristeten, unabhängigen Gewährung von Verbraucherkrediten gemäß 488 Abs. 1 S. 2 BGB, nach dem sich die Pflicht des Kreditnehmers zur Nacherfüllung ausschließlich auf die Verzinsung beschrÃ?nkt. Der BGH hat mit der Bearbeitungsentgeltentscheidung keine Vergleichbarkeit mit dem Auszahlungsdisagio, da der Kreditgeber, in diesem Falle die Hausbank, eine Vergütung für den Kreditnehmer zahlt – im Gegensatz zu den erforderlichen Darlehensentgelten.

Ähnlich wie ein Broker wird auch Ihre Bank aus vielen anderen den besten KfW-Kredit für Sie suchen. Deshalb agiert der Kreditgeber wie ein Vermittler für die anderen. Der BGH wird daher nach unserer Überzeugung den Auszahlungsrabatt anders beurteilen als die Bearbeitungsentgelte. Sollte der Bundesgerichtshof entgegen dieser Beurteilung für die Nichtigkeit des Auszahlungsrabatts plädieren, unterstützen wir Sie gern bei der Überprüfung eines Rückforderungsanspruchs.

Als Anwaltskanzlei sind wir auf Bank- und Finanzmarktrecht fokussiert und haben uns mit dem Thema bereits vertraut gemacht.