Es ist schwer, trotz eines Pfändungsschutzkontos einen Kredit zu bekommen. Die Verbraucher können trotz des Bankkontos zum Schutz vor Beschlagnahmung weiterhin Kreditkarten verwenden. Die Stornierung von Kreditkarten und Überziehungskrediten ist nicht einfach möglich. Die Umrechnung in P-Konto trotz bestehender Pfändung? bietet einen Anreiz, trotz Lohnpfändung volles Engagement zu zeigen.
Kreditkarten trotz P-Konto beibehalten
Es ging um das Pfändungsschutzkonto – bereits zum zweiten Mal musste das oberste Bundesgericht eine gerichtliche Verfügung über das sogenannte P-Konto treffen.
Das Verfahren wurde von der Konsumentenzentrale des Bundesverbandes angestrengt, die wieder einmal zahlreiche begründete Klagen gegen Kreditinstitute, die sich nicht an die Spielregeln halten, durchgesetzt hat.
Beispielsweise kann bei der Umstellung auf ein P-Konto die im Voraus vereinbarte Überziehungsmöglichkeit nicht ohne weiteres automatisiert storniert werden. Das ist für die Konsumentenschützer ein deutlicher Erfolg, denn das Pfändungsschutzkonto soll verhindern, dass verschuldete Menschen in Deutschland zu zweitklassigen Menschen werden.
Nach Ansicht des BGH ist es nur möglich, die Karte einzuziehen und die Überziehung des P-Kontos zu kündigen, wenn die Beendigung separat erfolgt. Vielmehr geht es darum, auf welche Vorteile ein Kontobesitzer letztendlich Anspruch hat, wenn er sein bisher ganz üblich benutztes Konto in ein Pfändungsschutzkonto verwandeln muss und wenn er so vorgehen muss, als ob die früheren Vergünstigungen gestrichen würden.
Bis auf das nicht vorhandene Kreditlimit kann dann eine Karte wie gewohnt verwendet werden – und die Prepaid-Kreditkarte beinhaltet eine Kontokorrentfunktion, mit der alle Transfers, alle Daueraufträge und geplanten Transfers durchführbar sind.
Andererseits haben solche Kontokorrentkonten einen weiteren Vorteil: Sie können ohne das Risiko einer Repression durch die Banken rasch und unkompliziert in ein P-Konto umgestellt werden.
Leave a Reply