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Schulden Ehepartner

Der eine Ehepartner ist nicht für die Schulden des anderen Ehepartners verantwortlich. Habe ich für die Schulden meines Ehepartners zu haften? Wie sieht es mit der gemeinsamen Verschuldung aus? Wenn einer der Ehepartner Schulden hat, muss der andere nicht automatisch für sie bezahlen. Wird mein Ehepartner auch von meiner Privatinsolvenz betroffen sein?

Verschuldung in der Eheschließung – Ehepartner in der Verpflichtung

Die Sachverständigen verweisen darauf, dass die Ehepartner zur gegenseitigen Fürsorge verpflichtetet sind, d.h. es bestehe eine Unterhaltspflicht. Bei den Schulden ist jedoch nicht zwangsläufig der eine dem anderen gegenüber haftbar. Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis Der Vertragspartner, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat, ist nicht notwendigerweise für die Vertragserfüllung verantwortlich.

Wird der Ehepartner im Vertragsleiter benannt, wird er auch ohne eigene Unterschrift zum Miteigentümer aus diesem Vertrag, sobald er so genannte Rechtserklärungen abgegeben hat. Das ist z.B. im Rahmen des Vertrages der Falle, wenn er einer Mietanhebung oder einer Modernisierung zugestimmt hat. Die geltende Gerichtsbarkeit geht davon aus, dass der Ehepartner auch als Pächter betrachtet werden möchte.

Besteht ein gemeinsames Girokonto, sind beide Ehepartner auch dazu angehalten, der Hausbank die Schulden des anderen Ehepartners zu bezahlen.

Selbst in der Eheschließung gibt es keine Selbsthaftung Jeder muss für die Haftungen, die nur er selbst übernommen hat, selbst und ausschliesslich haftbar sein – das trifft auch auf die Heirat zu. Für die so genannte Gewinngemeinschaft sorgt der Versicherer dafür, dass das Einkommen von Männern und Frauen nicht zum gemeinsamen Eigentum der Ehepartner wird (vgl. § 1363 II BGB).

Das Recht besagt eindeutig, dass man für die Schulden des Ehepartners nur dann haftbar ist, wenn man das zugrundeliegende vertragliche Verhältnis unterzeichnet hat. Abweichend von dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber so genannte Transaktionen zur Abdeckung des Lebenserfordernisses festgelegt (§ 1357 BGB). Hierbei kommt die solidarische Verantwortung beider Ehepartner zur Anwendung. Dazu gehören Läden rund um den Umzug, wie z.B. der Einkauf von Einkäufen, Haushaltgeräten oder Bekleidung, die Erteilung von Reparaturaufträgen im Gemeinschaftshaus oder die Reservierung einer Gemeinschaftsreise.

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