Der Bundesverband deutscher Banken wollte sich diesem Thema noch nicht verpflichten. Für unser Einfamilienhaus hat die Bank mit der Deutschen Bank ein dreifaches Darlehen abgeschlossen. eine Kreditbearbeitungsmöglichkeit – ebenfalls zuzüglich Zinsen. Das Internet, mit dem Kunden bereits ihr Geld zurückfordern können.
Drei-jährige Verjährungsfrist
Handwerksbetriebe sollten sich die von ihnen zwischen 2004 und 2011 als Konsumenten abgeschlossenen Kreditvereinbarungen noch einmal genauer ansehen. Wurden von den Kreditinstituten Bearbeitungsentgelte in Rechnung gestellt, können sie diese zurückfordern. Begründet wird dies mit zwei neuen Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH), in denen die zivilen Richter der Karlruher das Recht einräumen, von den Kreditinstituten Kreditbearbeitungsentgelte einzufordern (Az.: YI ZR 348/13 und YI ZR 17/14).
Dagegen waren die Kreditanstalten der Ansicht, dass die Ansprüche aus den Kreditverträgen schon seit langem erloschen seien. Die Darlehensverträge aus den Jahren 2006 und 2008 haben in den zugrundeliegenden Faellen die Kundinnen und Verbraucher zur Rueckzahlung von Bearbeitungsgebuhren zwischen rund 350 und 1.500 EUR veranlasst. Solche Regressforderungen gegen die Bank verfallen in der Regelfall nach drei Jahren.
Das trifft jedoch nur zu, wenn dem Auftraggeber bekannt ist, woraus sich das Nichtvorhandensein der Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kreditbearbeitungsentgelte ergebe. In Ausnahmefällen kann jedoch die mangelnde Rechtskenntnis des Auftraggebers den Beginn der Verjährungsfrist hinauszögern, wenn die Gesetzeslage ungewiss und zweifelhaft ist und auch ein rechtlich versierter Dritter nicht in der Lage ist, sie in einem zur Einleitung einer Klage erforderlichen Umfang zu beurteilen.
Es ist in einem solchen Falle unzumutbar, die Klage als übergreifende Grundvoraussetzung für den Beginn der Verjährung zu erwarten“, erklären die obersten Richter Deutschlands. In Anbetracht der Tatsache, dass Bearbeitungsgebühren im „banküblichen Betrag“ von bis zu 2 Prozent durch die frühere BGH-Fallrechtsprechung genehmigt worden waren, hielt der BGH es für sinnvoll, dass Kreditnehmer erst dann eine Rückzahlungsklage erheben, wenn sich im Verlauf des Jahres 2011 eine etablierte Oberlandesgerichtspraxis entwickelt hatte, die die Bearbeitungsgebühren in den Allgemeinen Bedingungen beim Abschluß von Verbraucherkreditverträgen ablehnte.
Seitdem musste ein rechtlich versierter Dritter damit gerechnet werden, dass den Kreditinstituten in Zukunft die Beschwerde gegen die alte Urteile des Bundesgerichtshofes nicht mehr erfolgreich zugestellt wird. Auf dieser Grundlage unterliegen nach dem Urteil des Richters nur Rückzahlungsansprüche, die vor 2004 entstanden sind, der Verjährung, wenn der Darlehensnehmer innerhalb der unbedingten – wissensunabhängigen – 10-jährigen Verjährung keine Vorkehrungen getroffen hat, die die Verjährung verhindern.
Die betroffenen Handwerksbetriebe sollten nun alle Kreditvereinbarungen in den Jahren 2004 bis 2011 nachschlagen und sehen, ob dort Bearbeitungsentgelte erhoben wurden. Sie sollten dies dann in einem Brief an die betreffende Bank zusammen mit einer Frist von ein bis zwei Kalenderwochen zurückverlangen. Bezahlt die Bank nicht, können sich die Betroffenen entweder an die zuständigen Ombudsmänner im Bankensektor wende, die solche Verfahren regeln, oder einen Rechtsanwalt mit der Durchführung von rechtlichen Schritten anweisen.
Vor allem muss die Anklage in diesem Jahr eingereicht werden, da die Klagen Ende 2014 auslaufen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Juni 2014 die Bearbeitungsentgelte in jüngeren, von der Laufzeit unabhängigen Konsumentenkreditverträgen für unzulässig befunden (Az. : XI ZR 170/13). Gemäß dem Rechtsmodell des BGB müssen die Kreditinstitute die anfallenden Aufwendungen für die Darlehensbearbeitung und -auszahlung durch den auf der Grundlage der Laufzeit berechneten Zinssatz abdecken und können unabhängig von der Laufzeit keine Bearbeitungsgebühr einfordern.
Die betroffenen Privatpersonen könnten nach ersten Einschätzungen der Sparkasse Warmentest von ihren Kreditinstituten eine Erstattung von knapp 13 Mrd. EURfordern. Bezahlen die Kreditinstitute nicht, droht eine Welle von Klagen. Auf jeden Fall sollten neue Verträge keine Verarbeitungsgebühren mehr enthalten. Ebenso gut ist die Argumentation des BGH im Verbraucherkreditbereich, dass Kreditinstitute ihren Kundinnen und -kunden die Kreditbearbeitungsgebühren über die Verzinsung in Rechnung stellen und daher nicht ein zweites Mal unter dem Vorwand der Bearbeitungsentgelte erheben dürfen, auf Unternehmenskredite anwendbar.
Selbst wenn die Bescheinigung des BGH noch nicht vorliegt, sollten die betroffenen Handwerksbetriebe jetzt nach dem Gesprächstermin mit ihrer Bank Ausschau halten, um die Honorare zurückerstattet bekommen oder eine Ermäßigung erzielen zu können.
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