hält ein Musterschreiben zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen bereit. Die Kreditinstitute übernehmen die Bearbeitung von Krediten selbst. Zinsen, weshalb es sich nicht um eine Dienstleistung für den Kunden handelt (BGH–. Dazu können Sie z.B. den Musterbrief verwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies nach einer Beschwerde des.
Beurteilung > II ZR 552/15| BGH
Mit einer vorformulierten Regelung zu einer „Kreditgebühr“ von 2 Prozentpunkten des Kreditbetrags im Bausparvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmen hat der BGH die Unwirksamkeit festgestellt. Das XI ZR 552/15 muss von den drei zunächst vorgesehenen Prozessen zur Zulassung von Kreditgebühren in Bausparverträgen nach der Zurückziehung von zwei Änderungen noch beschlossen werden.
In seiner einstweiligen Verfügung nach 1 UCKlaG hat er eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparverträgen (ABB) der beschuldigten Sparkasse enthaltenen Bestimmung angefochten, nach der zu Beginn von Auszahlungen des Bausparkredits eine „Darlehensgebühr“ in Hoehe von 2 % des Bausparkredits und in Hoehe von 10 ABB* zu zahlen ist. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass die angefochtene Bestimmung gegen 307 BGB** verstößt, und beantragte, dass die Beklagte auf die Anwendung der Bestimmung gegenüber Konsumenten verzichten sollte.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass es sich bei der „Kreditgebühr“ um eine so genannte Nebenpreisvereinbarung handelt, die einer richterlichen Überprüfung der Bestimmung unterliegt. Der Punkt ist so zu interpretieren, dass keine besondere Vertragsgegenleistung mit dem Honorar verrechnet wird. Somit weichen die Klauseln von grundlegenden Grundideen der Rechtsvorschrift ab. Zum einen wird mit dieser Vergütung eine Vergütung berechnet, die in Abweichung vom Rechtsmodell für Kreditverträge, das laufzeitabhängige Zinsen gemäß 488 Abs. 1 S. 2 BGB*** vorsieht, zeitunabhängig ist.
Nach der ständigen Jurisprudenz des BGH hingegen sind Vergütungsklauseln in Allgemeinen Bedingungen mit grundlegenden Grundideen der Justiz nicht vereinbar, wenn Ausgaben für Aktivitäten an den Auftraggeber weitergegeben werden, zu denen der Nutzer rechtlich oder vertraglich gebunden ist oder die er vorwiegend im eigenen Interessenbereich erfüllt. Aber das ist es, was die angefochtene Bestimmung vorsieht.
Mit diesen Abweichen der Bestimmung von grundlegenden Grundideen der Rechtsvorschrift werden die Geschäftspartner der Sparkasse in unangemessener Weise diskriminiert. Der Kreditgebühr stehen auch keine individuellen Vorteile für Bausparer, wie z.B. vorteilhafte Kreditzinsen, gegenüber, da diese bereits durch erhebliche Benachteiligungen, wie z.B. eine Abschlusskostenpauschale, ausgleichen. Bei Aufnahme der Kreditauszahlung ist eine Kreditgebühr in Hoehe von 2 v. H. des Bausparkredits – sofern nach 9 Abs. 3 vor Disagio ausgewahlt – zu zahlen und dem Bausparvertrag hinzuzurechnen (Darlehensschuld).
In den Allgemeinen Bedingungen enthaltene Klauseln sind ungültig, wenn sie den Geschäftspartner des Nutzers entgegen den Erfordernissen von Treu und Glauben unzumutbar nachteilig beeinflussen. Die Abs. 1 und 2 sowie die 308 und 309 finden nur auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen enthaltenen Vorschriften Anwendung, durch die von den gesetzlichen Vorschriften abgewichene oder ergänzten Vorschriften getroffen werden.
Sonstige Regelungen können nach Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit Abs. 1 S. 1 S. 1 ungültig sein. Die Kreditvereinbarung sieht vor, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer einen Betrag in der jeweils festgelegten Größenordnung zur Verfuegung stellt. Die Kreditnehmerin ist zur Zahlung fälliger Zinsen und zur Rückzahlung des bei Endfälligkeit zur Verfuegung gestellten Darlehens verpflichte.