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Bgh Urteil Banken

Daher beziehen sich die vorgenannten BGH-Urteile nur auf Verbraucherkredite. Unter den niedrigen Zinsen leiden die Banken, aber das Immobiliengeschäft läuft hervorragend. Die Banken können als Testamentsvollstrecker unternehmerisch tätig werden. Auch dies war wieder Gegenstand einer Entscheidung des BGH. Nach Ansicht des BGH ist es daher nicht zulässig, dafür zusätzliche Bearbeitungsgebühren zu erheben.

Bank-AGB – Gerichtshof hebt ungerechtfertigtes Anrechnungsverbot auf

Rechtlicher Hintergrund: Wenn sich zwei Menschen gegenseitig Gelder schuldig sind, kann jeder von ihnen die Verrechnung nachvollziehen. Der gegenseitige Anspruch erlischt dann, wenn er vorher kongruent war. Bei Bank- und Sparkassenkunden ist die Situation anders: Aus dem Kleingedruckten der Stadt- und Kreislaufsparkasse Erlangen: „Der Auftraggeber kann nur mit Ansprüchen gegen die Krankenkasse verrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder endgültig festgestellt sind.

Bei einem Widerruf wird der Kreditvertrag gekündigt und der Auftraggeber hat das gesamte Darlehen zurückzuzahlen. Die Verrechnung ist insbesondere bei bereits verjährten Ansprüchen von praktischer Tragweite. Diese Ansprüche können von Bankkunden nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Verrechnung ist jedoch weiterhin möglich. Diese gegenseitigen Ansprüche müssen bereits zu einem Zeitpunkt gegeneinander bestanden haben, als sie noch nicht in Verjährung waren.

Dies bedeutet, dass ein Debitor mit einem gesetzlich verjährenden Anspruch auf Rückerstattung von Kreditabwicklungsgebühren beispielsweise sein Depot beim Kreditgeber nicht überziehen und dann die Verrechnung deklarieren kann. Befand er sich jedoch bereits vor Inkrafttreten der Verjährungsfrist mit einem seinem Anspruch korrespondierenden Geldbetrag in der Belastung und war dieser über den gesamten Zeitraum gleich geblieben, so ist eine Verrechnung statthaft.

Eine weitere wesentliche Ausgestaltung, in der die Verrechnung erlaubt ist: Der Bankkunde hat vor Ablauf der Verjährungsfrist bei derselben Hausbank einen Darlehensvertrag für seinen von der Hausbank beanstandeten Erstattungsanspruch abgeschlossen und bezahlt noch die ursprünglich vereinbarte Rate. Mit den noch zu leistenden Zahlungen kann er dann seine Forderungen aufrechnen und muss diese nicht mehr auszahlen.

Das Kreditinstitut hat die Verrechnung zunächst nicht angenommen, später aber vor Gericht durchgesetzt. Aber Achtung: Die Verrechnung ist nicht für die Do-it-yourself-Polizei vorgesehen. Sie allein richtig zu erläutern, ist je nach Sternbild recht aufwendig. Im Zweifelsfall sollte der Betreffende einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Erfahrung im Banken- und Kapitalmarktrecht konsultieren, bevor er mit seiner Hausbank oder seiner Sparbank spricht.

Beispiel: Der Kundin oder dem Kunden steht ein Anspruch gegen die Hausbank zu, aber die Hausbank beansprucht eine Verjährungsfrist. Gleichzeitig hat der Auftraggeber vor der Verjährungsfrist seines eigenen Anspruchs einen Kaufvertrag mit ihr abgeschlossen, der ihn zur Zahlung auffordert. Anschließend kann er seine eigene Reklamation gegen die BayernLB trotz Verjährungsfrist mit der Reklamation der BayernLB verrechnen.

Sie wurde am 21. April 2018 nach der Verkündung des Urteils des Bundesgerichtshofs von uns auf den neuesten Stand gebracht.

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