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Bgh Urteil Bearbeitungsgebühr Kredit

Korrespondierende Klauseln in den Kreditverträgen sind unwirksam, entscheidet der Bundesgerichtshof. Das Urteil könnte für die Finanzinstitute sehr teuer werden. Entscheidung über die Bearbeitungsgebühren Der BGH legt eine Verjährungsfrist von genau zehn Jahren fest. Rückforderung der Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredite: Gesellschaften erheben keine Bearbeitungsgebühren für Kredite.

BGH-Urteil: Bearbeitungsentgelte für Konsumentenkredite sind nicht zulässig.

Die Kreditinstitute dürfen keine Verarbeitungsgebühren für Konsumentenkredite erheben. Korrespondierende Bestimmungen in den Darlehensverträgen sind gegenstandslos. Das Bundesgericht beschließt. Das Urteil könnte für die Finanzinstitute sehr aufwendig sein. Beide Entscheidungen beziehen sich auf Hunderttausende von Bankkunden, von denen einige bis vor kurzem beim Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages Bearbeitungsentgelte zwischen einem und vier Prozentpunkten zahlen mußten.

Laut dem Bankrechtler Wolfgang Benedikt-Jansen können auch Kreditverträge über den Autokauf zurückgefordert werden. Ulrich Wiechers, der Präsident des Gerichtshofs, spricht von einer Flut von Klagen und „Tsunamis, die die Justiz heimgesucht haben“. Alleine die Bürgerbeauftragten der Kreditinstitute hätten „über 3.000 Fälle“ für eine aussergerichtliche Beilegung, darunter viele verhältnismässig kleine Summen von weniger als hundert EUR, so Wiechers.

Laut der Richterin erhalten Kreditinstitute nun „riesige Summen zusammen“, wenn viele Konsumenten ihre Rechte ausüben und Bearbeitungsentgelte zurückfordern. Die Postbank hat in einem der beiden beschlossenen Verfahren eine Bearbeitungsgebühr von 1200 EUR für ein Nettokredit von 40.000 EUR erhoben. Allein die Postbank hat nach Angaben der Vertreter der Klägerin innerhalb von drei Jahren fast 200.000 EUR mit solchen Honoraren eingezogen.

Es ist nicht klar, wie viele Honorare die Kreditinstitute illegal erhoben haben. In den Jahren 2010 bis 2013 betrug das Verbraucherkreditvolumen nach Berechnungen der Deutsche Bank 175 bis 200 Mio. in Jahr. Verbraucherschutzverbände wie die Südtiroler Kulturstiftung stellen den Betreffenden Musterschreiben zur Verfügung, um die Kosten einzufordern. „â??Wir erwarten noch in diesem Jahr ein Urteil dazuâ??, sagt Benedikt-Jansen.

BGH-Urteil: Kreditinstitute und Skibanken dürfen keine Bearbeitungsentgelte für Kreditverträge mit Gewerbetreibenden berechnen.

Das Bundesgericht (Urteile vom 04.07.2017 – II ZR 562/15, II ZR 233/16) hat beschlossen, dass die Bearbeitungsentgelte für Kreditverträge mit Unternehmen – wie auch mit Privatpersonen/Verbrauchern – nicht zulässig sind. Der BGH hat bereits im Juni und Okt. 2014 die Bearbeitungsentgelte für Konsumentenkredite für nicht zulässig befunden, weil die Kreditinstitute vorwiegend im eigenen Namen gehandelt haben.

Der Bundesgerichtshof hat aus unserer Perspektive die Übertragung der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für die Kompatibilität von Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen mit Konsumenten auf Kreditverträge von Unternehmern, Gewerbetreibenden und Selbständigen zu Recht bekräftigt. Auch die Einigung über eine von der Laufzeit des Darlehens unabhängige Bearbeitungsgebühr in einem Kreditvertrag ist nach Ansicht des BGH eine unverhältnismäßige Diskriminierung eines Unternehmers.

Die Institute müssen nun mit Rückzahlungsansprüchen in Milliardenhöhe gerechnet werden. Für viele Kreditverträge waren Bearbeitungsgebühren von 1 bis 4% des Kreditbetrages festgelegt. Bankinstitute und Sparbanken hingegen offerieren nicht auf freiwilliger und unaufgeforderter Basis die Zahlung von Bearbeitungsgebühren. Der Kunde muss seine Hausbank oder sein Sparkonto in schriftlicher Form unter Fristsetzung zur Kostenerstattung anweisen.

Nach unseren Erfahrungen mit den Bearbeitungsentgelten für Konsumentenkredite haben die Kreditanstalten zunächst nicht bezahlt, weil sie auf die Begründung des BGH warten wollten, die jedoch nur 2 Monaten nach Verkündung des Urteils stattfand. Weitere wurden nur dann auf Grund einer hausinternen Weisung bezahlt, wenn der Auftraggeber einen Anwalt beauftragt hat und der Anwalt von der Bank Bezahlung verlangt hat.

Wenn Sie trotz Ihres Fristsetzungsschreibens (wichtig: Geben Sie einen konkreten Termin an) bei Ihrer Bank nicht erfolgreich sind, muss die Bank auch die durch die Verzögerung verursachten Anwaltskosten auszahlen. Jeder, der 2014 und später einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, hat in der Regel gute Erfolgschancen bei der Geltendmachung seiner Erstattungsansprüche für bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte.

Die Verjährungsfrist für die im Jahr 2014 entrichteten Bearbeitungsentgelte beginnt nicht vor dem 31.12.2017. Dieser Rückzahlungsanspruch muss daher bis Ende 2017 bei der BayernLB eingereicht werden, andernfalls kann die Verjährungsfrist gelten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs war es für Unternehmen, die die Bearbeitungsentgelte vor 2013 zurückfordern wollen, angemessen, bereits Ende 2014 eine Verjährungsmaßnahme zu ergreifen (z.B. Zahlungsaufforderung, Klageerhebung, Schlichtungsantrag bei einer Schlichtungsstelle, Verzichtsvereinbarung über den Verjährungsverzicht, Ombudsmann-Verfahren).

Dementsprechend können vor 2014 gezahlte Verarbeitungsentgelte nur dann wiedereingezogen werden, wenn die entsprechenden Summen bereits durch einen Dritten wie ein gerichtliches oder ombudsmännisches Verfahren einlangt wurden. Überprüfen Sie in Ihrem Auftrag, ob und inwieweit für Sie „Bearbeitungsgebühren“ anfallen. „Kreditbearbeitungsgebühren“, „Kreditkosten“, „Abschlussgebühren“. Bearbeitungskosten“ oder dergleichen.

Dabei ist es unerheblich, ob das Darlehen bereits von Ihnen getilgt wurde oder ob der Kreditvertrag noch nicht abgeschlossen ist. Wenn die Kreditanstalt oder Sparkasse bereits Bearbeitungsgebühren erhebt, sollten Sie unter Bezugnahme auf die beiden BGH-Urteile vom 04.07.2017 (AZ: II ZR 562/15 und II ZR 233/16) einen beantragenden Schriftverkehr mit einer Frist von 2 Wo. (konkretes Stichdatum angeben) an Ihre Kreditanstalt senden.

Es wird empfohlen, diesen Vorgang im Voraus per E-Mail oder Telefax als Nachweis an die Hausbank zu übermitteln. Andernfalls müssen Sie den Postweg per eingeschriebener Post mit Empfangsanzeige zurücklegen, so dass Sie den Nachweis haben, wann und dass Ihr Postweg bei der Hausbank oder der Sparbank eingetroffen ist.

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