- Erhebt den Bearbeitungszuschuss für ein Darlehen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Ansprüche bereits verjährt sein. Ab wann sind die Ansprüche der Kundin verjährt? auf die Verjährung zu verzichten, wenn sie diese näher prüfen möchte. Die Bausparer fordern die Rückzahlung – soweit ihr Anspruch noch nicht verjährt ist.
„Die “ Kreditgebühren “ für den Bausparvertrag sind keine Bearbeitungskosten.
Es gab keine ungewisse oder ungeklärte rechtliche Situation in Bezug auf die Effektivität einer Kreditgebühr für Bausparverträge, so dass der Start der Verjährungsfrist nicht verschoben wurde, wie dies bei den Bearbeitungsentgelten für Konsumentenkredite der Fall war. Eine Bausparerin hatte auf Erstattung einer „Kreditgebühr“ verklagt, die zu Anfang der Kreditauszahlung zu zahlen war. Das Berufungsverfahren der Sparkasse war angefochten worden.
Der Stuttgarter Landgerichtshof entschied zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft. Es könnte den Einwand der Verjährung erheben, so dass die Kreditgebühr nicht an den Sparkunden zurückzuzahlen war. In diesem Kontext hilft auch die vom Bundesgerichtshof (vom 28. Oktober 2014, Az.: II ZR 348/13 und II ZR 17/14) getroffene Wahl der Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredite dem Großverbraucher nicht.
Der Bausparvertrag ist kein Verbraucherkreditvertrag im Sinn des Bundesgesetzes, sondern ein Vertrag der besonderen Form, der sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt (Spar- und Darlehensphase). Es gab auch in diesem Zusammenhang keine „unsichere“ Gesetzeslage. Eine Gegenüberstellung mit den vorgenannten Urteilen ist daher untersagt, so dass ein eventueller Rechtsanspruch sowieso ausgeschlossen ist.
Der Gerichtshof weist ferner darauf hin, dass der Bausparkunde auch ohne Anwendung der Verjährungsfrist keinen Rückzahlungsanspruch auf die Kreditgebühr gehabt hätte, da es sich um eine gläserne Hauptpreisvereinbarung handelte, die keiner inhaltlichen Kontrolle unterlag. Selbst wenn es sich um eine kontrollierbare Nebenpreisvereinbarung handelte, wäre die Tilgung jedoch nicht möglich gewesen, da der Sparer nicht übermäßig geschädigt worden wäre.
Das Honorar gleicht die Vorzüge aus, die er als Angehöriger der Bauspargemeinschaft genießt.
Baugewerbe müssen Bearbeitungsentgelte erstatten
Die Kreditgebühren werden nach Angaben des BGH ausschließlich für die Verwaltungskosten der Bausparkassen verwendet und dürfen daher nicht an die Kundschaft weitergegeben werden. Allerdings forderte die Bausparkasse vom Bausparer bis zu 2 Prozent der Kreditsumme. Das Honorar darf nicht verwendet werden, um der Bausparkasse eine Gegenleistung in Rechnung zu stellen. Die eigenen Verwaltungskosten der Bausparkasse werden ersetzt, was nicht zulässig ist.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2014 beschlossen, den Kreditinstituten Bearbeitungsgebühren zu errechnen. Das heißt, dass die Bausparkasse das Kreditvolumen neu kalkulieren muss: Die Vergütung wird retrospektiv als Rückzahlungsrate kalkuliert, was bei 2% durchaus etwas ist. In neueren Bausparverträgen ist die Vergütung nicht mehr enthalten. Bereits im Jahr 2000 endete das Training in schwäbischer Hall, Wettbewerber Wüstenrot forderte es bis 2013.
Weil der Erstattungsanspruch nach 3 Jahren abläuft, können bis 2013 berechnete Honorare noch bis zum 31. Dezember 2016 zurückgefordert werden. Damit die Verjährung der Forderungen dann verhindert wird, sollten Sie sich mit der Durchsetzung ihrer Forderungen rasch an einen Rechtsanwalt wenden. Bei Überschreitung der Rückzahlungsfrist hat die Bausparkasse die dafür anfallenden Aufwendungen zu übernehmen.
Häufig muss der Konsument zu Beginn des Vertrages eine „Abschlussgebühr“ von bis zu 1,6% des Auftragswertes aufbringen. Für Wüstenrot wird die Akquisitionsgebühr „Agio“ genannt und beläuft sich auf 2 vH. Dies hat zur Folge, dass der Bausparer 102% des Darlehensbetrages zurückzahlen muss.