Vom Bundesgerichtshof (BGH) wurde sie für unzulässig erklärt. Ergebnis: Auch diese sind unzulässig. Rückforderung der von den Bausparkassen erhobenen Bearbeitungsgebühr. Depotgebühren für das Darlehenskonto für den Bausparvertrag unzulässig. von Bearbeitungsgebühren für Bauspardarlehen unzulässig.
Baugewerbe müssen Bearbeitungsentgelte erstatten
Die Kreditgebühren werden nach Angaben des BGH ausschließlich für die Verwaltungskosten der Bausparkassen verwendet und dürfen daher nicht an die Kundschaft weitergegeben werden. Allerdings forderte die Bausparkasse vom Bausparer bis zu 2 Prozent der Kreditsumme. Das Honorar darf nicht verwendet werden, um der Bausparkasse eine Gegenleistung in Rechnung zu stellen. Die eigenen Verwaltungskosten der Bausparkasse werden ersetzt, was nicht zulässig ist.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2014 beschlossen, den Kreditinstituten Bearbeitungsgebühren zu errechnen. Das heißt, dass die Bausparkasse das Kreditvolumen neu kalkulieren muss: Die Vergütung wird retrospektiv als Rückzahlungsrate kalkuliert, was bei 2% durchaus etwas ist. In neueren Bausparverträgen ist die Vergütung nicht mehr enthalten. Bereits im Jahr 2000 endete das Training in schwäbischer Hall, Wettbewerber Wüstenrot forderte es bis 2013.
Weil der Erstattungsanspruch nach 3 Jahren abläuft, können bis 2013 berechnete Honorare noch bis zum 31. Dezember 2016 zurückgefordert werden. Bei Überschreitung der Rückzahlungsfrist hat die Bausparkasse die dafür anfallenden Aufwendungen zu übernehmen. Häufig muss der Konsument zu Beginn des Vertrages eine „Abschlussgebühr“ von bis zu 1,6% des Auftragswertes aufbringen.
Für Wüstenrot wird die Akquisitionsgebühr „Agio“ genannt und beläuft sich auf 2 vH. Dies hat zur Folge, dass der Bausparer 102% des Darlehensbetrages zurückzahlen muss.
Bearbeitungsentgelt im Baudarlehen erstattungsfähig | Höchster Rechtsanwalt Anwalt
Die Einziehung von sogenannten Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen ist, wie bereits mehrmals erwähnt, unzulässig. Dadurch konnten die Kreditinstitute für viele Kunden die Erstattung von Honoraren verlangen. Allerdings schienen in der Zukunft die Erfolgschancen für Maßnahmen gegen die Bausparkasse unsicher. Einige Gerichtshöfe hatten festgestellt, dass die Einforderung einer Bearbeitungsentgelt (auch: Darlehensgebühr) für die Vergabe eines Bausparkredits (im Gegensatz zu einem normalen Darlehensvertrag) erlaubt sei.
Mit der aktuellen Gerichtsentscheidung vom 08.11.2016 (Az. II ZR 552/15) ist auch die Verrechnung von Bearbeitungsentgelten für Baudarlehen unzulässig. So können Bausparkunden, die bei der Kreditauszahlung eine solche Abgabe bezahlt haben, diese wieder einfordern. Derzeit erheben die Wohnungsbaugesellschaften keine solchen Beiträge mehr.
Ausleihgebühr nicht zulässig
Mit rund 30 Mio. Baurechtsverträgen in Deutschland wird das geltende Bundesgerichtsurteil für Furore sorgen: Auch für Baudarlehen ist eine Kreditgebühr nicht erlaubt. Der BGH verfolgt mit seinem Beschluss konsequent den Standpunkt, dass die Kreditgebühr für andere Finanzierungsgeschäfte bereits in den vergangenen Jahren als unbegründet beurteilt wurde. Die einmaligen Aufwendungen wurden den Kreditinstituten für die Prüfung der Bonität und Rentabilität des Bewerbers in Rechnung gestellt.
Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof auch mit den Baudarlehen befasst, am 28. Oktober 2016 und unter dem Aktenzeichen XI ZR 552/15 wurde im Sinne der vielen dt: Bauherren entschieden: Diese darf von den Sparkassen nicht erhoben werden, auch wenn die vertraglichen Bedingungen dies zulassen. Die Kreditgebühr wurde mit Antragstellung und Ausschüttung des Baudarlehens zur Zahlung fällig; hier wurden in der Regelfall ein bis zwei Prozentpunkte des Kreditbetrages einbehalten.
Jetzt geht es darum, wie die Bausparer mit dieser neuen Sachlage umzugehen haben. Ist ein Bausparvertrag noch in der Sparbetriebsphase, darf die Sparkasse für die Vergabe des Kredits keine Bearbeitungsgebühr berechnen. Dies ist jedoch in den Vertragsregelungen vorgesehen, so dass Bausparer bei der Bewerbung immer auf die Einzelheiten achten sollten.
Wenn die Sparkasse auf der Berechnung dieser Gebühren beharrt, sollte im Zweifelsfalle der Bürgerbeauftragte der Sparkasse hinzugezogen werden. Gute Kontakte sind die Ombudsmänner der Wohnungsbaugesellschaften und der Verbraucherzentren. Ob und inwieweit bei der Ausschüttung eine Kreditgebühr in Abzug gebracht wurde, ist im ersten Depotauszug des Baukreises ersichtlich. Durch einen kurzen Brief an die Wohnungsbaugesellschaft, vorzugsweise per eingeschriebener Brief, ergibt sich die Moeglichkeit einer Erstattung dieser Bearbeitungsgebuhr.
Schätzt die Sparkasse diesen Antrag nicht ein, werden die Ombudsmänner der Bausparkassen und der Verbraucherzentren als Kontaktpersonen empfohlen. Das ungelöste Problem der Beschränkung wird sicherlich dazu dienen, das Gerichtsverfahren zu verlängern und vor Gericht vorzubringen. Je nach Honorarhöhe werden die Anwaltskosten und die Prozesskosten berechnet.
Immerhin bei den vor 2013 ausgezahlten Baudarlehen gibt es noch Zweifel – alle anderen Anforderungen werden mit dem BGH-Urteil zugunsten der Konsumenten abgeklärt.