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Rückforderung Darlehensgebühr Bauspardarlehen

Bausparsumme unzulässig – Rückforderung möglich. Im ersten Schritt wird die Rückzahlung der Darlehensgebühr in bar verlangt. Für die Zuteilung des Vertrages und die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens ist eine Darlehensgebühr zu entrichten. um die Darlehensgebühr für ein Vorschuss-Darlehen zu erstatten.

Der BGH bestätigt: Kreditgebühr für Bauspardarlehen nicht zulässig

Bei vielen alten Bausparkreditverträgen wurde eine „Kreditgebühr“ festgelegt, die die Bauparkassen bei Aufnahme des Kredits zu entrichten hatten. Dieses kann nun von den betreffenden Bausparern mit sehr guter Erfolgsaussicht zurückgewonnen werden. In der Rechtssache des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2016 wurde in der Rechtssache des Bundesgerichtshofs in der Rechtssache II ZR 552/15 festgestellt, dass eine in den Allgemeinen Bedingungen enthaltene Vorschrift über eine Kreditgebühr von 2% des Kreditbetrags in Sparverträgen zwischen Verbrauche tem und Bausparkasse erlischt.

Eine Verbraucherschutzverbände hatten gegen die Sparkasse Schwbisch Hall Klage erhoben. Um eine Entscheidung des BGH zu vermeiden, hat sich die Bauparkasse Wüstenrot in der vergangenen Handelswoche in zwei vor dem BGH laufenden Prozessen mit den Antragstellern außerteuert. Der Bundesgerichtshof ist wie bei den Kreditbearbeitungsentgelten der Auffassung, dass eine solche Bestimmung die Bausparkassen als Konsumenten in unangemessener Weise diskriminiert und einen Verstoss gegen § 307 BGB darstellt.

Diese Darlehensgebühr dient nicht dazu, eine bestimmte vertragsgemäße Leistung der Sparkasse zu bewerten, sondern dient dazu, der Sparkasse die eigenen Verwaltungskosten zu ersetzen. Nach der ständigen Zuständigkeit der obersten Gerichte dürfen die Gesellschaften die Kosten für ihre eigenen Aktivitäten, die in erster Linie im eigenen Interesse ausgeübt werden oder zu denen die Gesellschaft durch Allgemeine Geschäftsbedingungen rechtlich verpflichtet ist, nicht an ihre Abnehmer weitergeben.

Darüber hinaus war die Vergütung nicht befristet und widerspricht damit dem Rechtsmodell für Kreditverträge, das gemäß 488 Abs. 1 S. 2 BGB einen befristeten Zinssatz vorsah. Auch kann die Sparkasse nicht behaupten, dass der Verbraucher von besonders niedrigen Zinssätzen für das Bauspardarlehen profitiert.

Diesen Vorteilen steht nach Ansicht des BGH die in der Regel bereits bezahlte Abschlußgebühr gegenüber. Die noch nicht vom Obersten Gerichtshof entschiedene entscheidende Fragestellung ist, wann die Tilgungsansprüche der Bausparer verfallen. Dabei kommt die gewohnte drei-jährige Verjährung zur Anwendung. Die Frist läuft ab dem Ende des Haushaltsjahres, in dem der Konsument von seinem Recht auf Rückzahlung erfährt.

Es ist daher sichergestellt, dass alle seit dem 31. Dezember 2014 gezahlte Kreditgebühren bis zum Ende des Jahres zurückforderbar sind. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass auch viel jüngere Rückforderungsansprüche noch nicht verjähren und durchsetzbar sind. Für die Rückforderung unzulässiger Kreditabgaben hatte der Bundesgerichtshof am vergangenen Freitag beschlossen, dass die Verjährung bis zu zehn Jahre zurückgehen kann, wenn die Gesetzeslage auch für Anwälte aufgrund der inkonsistenten Fallgestaltung nicht klar war.

Es ist (!) kontrovers, ob diese Judikatur auch die Beitreibung von Kreditgebühren zum Gegenstand hat. Rechtsanwältin Bettina Stock repräsentiert deutschlandweit die mit der Durchdringung Ihrer Ansprüche auf Rückerstattung bezahlter Kreditgebühren gegen Wohnungsbaugesellschaften befassten Bausparerinnen.