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Kredit für Selbständige mit Geringem Einkommen

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Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige – Beitragsbemessungsgrenzen und die Sozialbelastung

Die Krankenversicherungsbeiträge sind eine der grössten Lasten für Selbständige. Gerade in diesen gibt es ein (mögliches) Problempotential für Selbständige, das im schlimmsten Fall zu einer Verschuldungsfalle werden kann. Auswege sind in solchen Fällen immer der Weg zum Sozialkassenamt, um einen Subventionsantrag zu machen, aber auch für Selbständige ist es nicht immer so leicht.

Nehmen wir aber an, welche Selbstständigen durch welche Beitragszahlungen bedroht sind. Im Grunde bezahlt der Vollzeit-Eigenständiger alles selbst, d.h. er bezahlt den Krankenkassen-Vollbeitrag selbst, logischerweise, denn es gibt keinen Unternehmer, der gut 50% davon übernommen hat, wie bei Erwerbstätigen….. Derzeit bezahlt der Selbständige (Stand 06/2013) 14,9% oder 15,5%, wenn er ein Anrecht auf zusätzliches Krankengeld haben will, dies ist aber nicht obligatorisch.

Ab wann ist der Selbständige vollzeitlich selbstständig? Die Krankenversicherungen gehen davon aus, dass dies der Fall ist, wenn man mehr als 15 Wochenstunden beschäftigt ist oder wenn sie davon ausgegangen sind, dass das entsprechende Einkommen das Grundeinkommen ist, bei dem die Summe des Einkommens selbst keine Rolle spielt. Wenn Sie also 800 EUR verdienen und nicht beweisen können, dass dies nicht das wichtigste Einkommen ist, von dem Sie Ihren Unterhalt verdienen, dann werden Sie in der Regel als Vollzeit-Eigenständige klassifiziert und das ist, wie gleich erklärt, ein gutes Auskommen.

Die Selbständigen zahlen nicht unbedingt nach ihrem Einkommen, sondern unterliegen einem Mindestlohn auf der Grundlage der derzeitigen Bemessungsschwellen, die der Versicherer jedes Jahr aufs Neue und mit nur einer Ausrichtung, d. h. nach oben, festsetzt. Das heißt ganz praktisch, dass die Krankenversicherung immer davon ausging, dass Sie ein Einkommen von 2021,25 EUR haben, ob Sie es glauben oder nicht, auch wenn Sie nur 1200 EUR verdienen.

Dies ist nach Ansicht der obersten Gerichtshöfe in Ordnung, da der Selbständige vermeintlich einen Handlungsspielraum hätte und es den Krankenversicherungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu vermute. Aber welchen Spielraum sollte dies auf dieser Einkommensebene haben? Keine Ahnung, denn als Selbstständiger kann man natürlich gewisse Aufwendungen beanspruchen, aber schon gar nicht in einem Umfeld, das sein Einkommen spürbar verändert, jedenfalls nicht mit einer Einkommensspanne von weniger als 2.000. Meistens, da alles beherrschbar ist, gibt es auch echte Mehrkosten.

Großunternehmen haben Handlungsspielraum, kleine Selbständige dagegen wenig, denn bei einem vernünftigen Einkommen hat man nicht viel zu bewegen, da das meiste davon sowieso vom Alltagsleben aufgezehrt wird. Beispiel: Der Selbständige erhält 1200 EUR, mit 14,9% wäre er als Angestellter verpflichtet, 178,80 EUR. Hinzu kommen mind. 24,60. – für die Langzeitpflegeversicherung (derzeit: 2,05%).

Der Mitarbeiter zahlt also ungefähr 115 EUR. Eigentlich zahlt der Selbstständige jedoch zeitnah mit 1200 EUR Einkommen einen Beitrag von 301. 17 + 42. 44 = 341.21. Der Selbstständige zahlt also Salbei und schreibt 28,6% für seine Krankenkasse. Es ist nachvollziehbar, dass einige Selbständige sehr rasch in Zeiten, in denen die Dinge nicht so laufen, wie sie sollten, Verschuldungen anhäufen.

Mit etwas mehr Freude und (noch) Leistungen der BA profitieren Sie von einer geringeren Einkommensschwelle von derzeit 1347,50 EUR, d.h. Sie würden derzeit 200,78 EUR plus mind. 27,65 EUR für die Langzeitpflegeversicherung ausgeben. Selbständige können jedoch unabhängig von der Stufe auch dann eine Kürzung beantragen, wenn ihr Einkommen unter 2021,25 beträgt und sie gewisse Bedingungen erfuellen.

Beispielsweise haben Sie möglicherweise kein Anlagevermögen von > 10000 EUR. Schade, der trotz geringer Einkommen immer gewissenhaft eingespart hat. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben und selbstständig ( „Teilzeit“) sind, können Sie als Haupteinkommenspartner ab 2013 385 EUR erwirtschaften, ohne die beitragsunabhängige Hausratversicherung zu vernachlässigen.

Wenn man mehr Geld verdiene oder sogar ein anderes Grundeinkommen erhalte und die selbständige Erwerbstätigkeit als Teilzeit klassifiziert werde, müsse man eigene Beitragszahlungen leisten. Daher müssen Sie mit einem Beitrag von 133,85 plus mind. 18,42 für die Krankenpflegeversicherung gerechnet werden, was insgesamt 152,27 ausmacht.

Für die Teilzeit-Freiberufler ist es daher nicht sinnvoll, mehr als 385 und weniger als 537 EUR zu erwirtschaften. Das Berechnen der Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige kann derzeit nur als asozial bezeichnet werden. Lediglich Selbständige, die über dem Mindesteinsatz liegen, werden angemessen und fair nach den Beitragssätzen errechnet. Nicht alle, sondern die Selbstständigen bezahlen oft unverhältnismäßig viel mehr als alle anderen Arbeitnehmer, Rentner und Beamte.

Das kann unter bestimmten Voraussetzungen dramatische Konsequenzen haben und zu Überschuldung, zum Verzicht auf die Unabhängigkeit und zum Weg zu Hartz IV mit sich bringen, der vollkommen nutzlos ist und weder der Selbstständigkeit noch der Allgemeinheit dient. Selbstverständlich sollte der Selbständige wie andere auch seinen Teil zur sozialen Sicherheit beitragen. Doch wie andere auch, sollte dies in Übereinstimmung mit ihrem eigentlichen Einkommen und ihrer Leistung geschehen und nicht in Übereinstimmung mit synthetischen Wertvorstellungen, die sie überlasten und wenig Raum zum Wohnen bieten, denn auch Miet + Verpflegung müssen gezahlt werden.

Verdienen Selbstständige 1000 EUR und kommen damit aus, dann sollte dies auch für sie möglich sein und nicht durch unverhältnismäßig hohe Krankenversicherungsbeiträge verhindert werden. Schließlich ist dieser Selbständige mit seinen 1000 EUR keine Belastung für das Gesellschaftssystem, denn er will nur damit umgehen und sich nicht für Hartz IV bewerben.

Dementsprechend sollte sein angemessener Anteil 149,90 EUR und nicht mehr als 300 EUR sein. Denn der Unternehmer stellt den Selbstständigen unverhältnismäßige Belastungen in Rechnung, die nicht tatsächlich bezahlt werden sollten? Außerdem, dass hier wieder die Vermögensfrage auftaucht ( „und das muss nicht besonders groß sein“), dass man x Sachen offenlegen muss, und dass man als Selbstständiger, wenn man den richtigen Verkäufer schnappt, sowieso kaum eine Chance hat.

Bei Jugendlichen, insbesondere bei Selbständigen, kann die Entscheidung für eine Privatversicherung in der jeweiligen Lebenssituation eine gute Entscheidung sein. Die Privatkrankenversicherung basiert nicht auf dem, was Sie verdienen, sondern auf Ihrem Lebensalter, Ihrem geschlechtsspezifischen und gesundheitlichen Zustand. Nichtsdestotrotz kann es eine (vorübergehende) Möglichkeit für jugendliche Selbständige ohne Bindung sein.

Da es beim Themenbereich Selbständige und Krankenversicherungsbeiträge viel Ärger gibt, kann man sich nur fragen, dass noch jemand diesen Weg geht, oder man muss sich nicht fragen, ob er immer weniger macht. Lies auch: Selbständige können keine Krankenversicherung zahlen – was tun? Auch hier kann man sich ganz nebenbei eine PrÃ?mie fÃ?r einen Kassenwechsel absichern, s. https://www.pinkies.de/praemie-fuer-krankenkassenwechsel-sichern.html.

Nicht für die hohe Beteiligung kompensiert, sondern wenn die Beteiligung bereits hoch ist, dann sollten Sie zumindest das, was Sie als kleine Vergütung erhalten können, dabei haben.

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