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Bearbeitungsgebühr Kredit 2010 Zurückfordern

ausdrücklich durch ein anderes Urteil genehmigt (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: Gericht vom 07.12. 2010, Aktenzeichen: mit Rückerstattung von Darlehen aus dem Jahr 2010 oder früherem Geld. Das Darlehen aus dem Jahr 2010 ist bereits abgelaufen. In Bezug auf die „Bearbeitungsgebühr für Darlehensverträge“ wurden erst 2010 erhalten. Bearbeitungsgebühr Rückforderung Darlehen 2010 Idee nicht weinerlicher als Sturmflut passiert.

Risikoaufschlag in Darlehen nach 06/2010 nicht zulässig – kein Rückzahlungsanspruch auf Bearbeitungsentgelte für KfW-Kredite “ Digitalwelt

Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5. Juni 2014 zur Beitreibung von Bearbeitungsentgelten waren die Gerichten mit einer großen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten von privaten Kreditnehmern konfrontiert: Nach Ansicht des obersten Bundeszivilgerichts war die Klauselvereinbarung über eine nicht spezifizierte „Bearbeitungsgebühr“ in AGB nicht zulässig – der Darlehensnehmer durfte die Höhe der vom Kreditbetrag abgezogenen Vergütung zurückfordern.

Es blieb jedoch abzuwarten, ob diese Fallgestaltung auch für von der KfW finanzierte Darlehen gelten würde. Der BGH hat sich nun dem angenähert – und zugleich denjenigen Hoffnungen gemacht, deren Darlehensverträge nach dem 11. Juni 2010 eine Bestimmung über Vorfälligkeitsentschädigungen vorsehen. Der Bundesgerichtshof, der in vier ähnlichen Verfahren zu befinden hatte, erläuterte in seiner Presseerklärung – die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gründe für die Entscheidung voraussichtlich erst in einigen Wochen bekannt sein werden -, warum seine Fallrechtsprechung zur Beitreibung von Bearbeitungsentgelten für KfW-Darlehen nicht gelten sollte.

Im Unterschied zu einer Bestimmung über die Gefahrenprämie ist eine Bestimmung über die Bearbeitungsgebühr Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB. Im Falle eines KfW-Darlehens wären jedoch nach Angaben des BGH die Besonderheiten des Vertrags zu berücksichtigen. Dabei ist der Darlehensnehmer eines KfW-Darlehens besser aufgestellt als der Durchschnittsverbraucher, der einen ähnlichen Darlehensvertrag auf dem offenen Markt abschliessen möchte.

„Zu den „wirtschaftlichen Vorteilen“ gehört nach Ansicht des BGH eine „Bearbeitungsgebühr, die unabhängig von der Laufzeit des Darlehens ist“. „Die Vorzüge eines KfW-Darlehens sind daher so wichtig, dass keine nachteiligen Auswirkungen, wie z.B. eine pauschale Bearbeitungsgebühr, zum Vorschein kommen. In einem der vier Vorfälle vor dem BGH gab es eine Besonderheit: Im Prozess XI ZR 96/15 wurde der Darlehensvertrag erst nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen.

Zu den herausragenden Neuerungen gehörte die Bestimmung über den Vorfälligkeitsausgleich in § 502 BGB. Dabei kann der Darlehensnehmer sein Darlehen noch vor Vertragsablauf in voller Höhe tilgen – der Kreditgeber hat dann aber möglicherweise Anrecht auf eine vorzeitige Rückzahlungsstrafe, wenn er durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens einen Verlust erleidet.

Der Betrag dieser Vergütung wurde vom Versicherer pauschaliert – die BayernLB kann daher keine höheren Vergütungen einfordern. Nach Auffassung des BGH ist dies jedoch gerade das, was die BayernLB in diesem Falle tat: Weil der Kreditgeber durch die Einigung auf eine Risikopauschale von 2% gegen die Rechtsvorschrift des § 502 BGB verstoßen hat.

Weil von diesen Bestimmungen jedoch nicht zum Schaden des Konsumenten abzuweichen ist ( 511 BGB), ist die Bestimmung nicht nur nicht zulässig, sondern verletzt auch ein gesetzlich vorgeschriebenes Ausschluss. Die Rechtssache hat der BGH an das Oberlandesgericht zurückgeverwiesen, da das Oberlandesgericht noch zu der Fragestellung, ob ein Konsumentenkreditvertrag besteht, Stellung nehmen muss.

Überprüfen Sie die Kreditvereinbarungen nach dem 11.06.2010 sorgfältig! Bei Verbrauchern, die ihre Kredite nach dem 11.06.2010 geschlossen haben, ist es nun notwendig, sich die Vereinbarungen noch einmal genauer anzusehen. Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Gefahrenprämie festgesetzt? In diesem Fall besteht eine gute Chance, dass die Prämien zurückgefordert werden können. Sie werden von uns informiert und ggf. Ihre Forderungen gegen Ihre Hausbank durchgesetzt!