muss in der Regel eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Verarbeitungsgebühr Erhalten Tausende von Bausparern ihr Geld zurück? Damit ist die Vertragsklausel, nach der der Bausparer / Darlehensnehmer eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen hat, ungültig. Dimensionen und wie die Bearbeitungsgebühren erhoben wurden“. Das OLG Stuttgart: Die Bausparkasse darf Bausparverträge nicht kündigen.
Rückerstattungsgebühren für Bausparverträgen – Anwanwälte der Kanzlei R. B. Sch….
In zunehmendem Maße wird unsere Anwaltskanzlei gefragt, ob im Rahmen der derzeitigen Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs auch Bearbeitungsentgelte für Bausparverträge zurückforderbar sind. Dabei ist zwischen den so genannten Completion Fees und den Processing Fees zu unterscheiden. Ersteres wurde vom BGH mit Beschluss vom 07.12.2010 genehmigt (Az.: XI ZR 3/10). Die Bearbeitungsgebühr, die die Bauunternehmen in einigen Fällen zusätzlich erheben, wurde jedoch in dem EuGVO nicht angesprochen.
Die Kommission hat beschlossen, dass Baukreditnehmer auch dann die Bearbeitungsgebühr rückfordern können, wenn ihre Finanzierungen mit einem Baukreditvertrag verbunden wurden oder wenn ein sogenanntes Forward-Darlehen verfügbar ist (Az. 32 C 2946/13). Überprüfen Sie daher Ihren Bausparvertrag auf eventuelle Bearbeitungskosten oder Bearbeitungskosten und bitten Sie die Sparkasse, diese zu erstatten. Lehnt die Wohnungsbaugesellschaft dies ab, übernehmen wir für Sie die Vertretung.
Rückerstattung der Bearbeitungsentgelte für den Bausparvertrag – Berlin & Potsdam
Zur Legalität der Erhebungen von Kreditgebühren für Baudarlehen gibt es zurzeit kein Bundesgerichtsurteil. Was war die Entscheidung eines kompetenten Amtsgerichts? Was war die Entscheidung eines kompetenten Amtsgerichts? In einem Beschluss hat das Landgericht Ludwigsburg die Wüstenrot Bauparkasse AG zur Rückerstattung von Kreditgebühren entschieden. Obwohl in der Regel von einer „Bearbeitungsgebühr“ die Rede ist, wird dieser Terminus bei einem Bausparvertrag meist als „Darlehensgebühr“ bezeichnet.
Diese sind genau wie die Kreditbearbeitungsentgelte zu bewerten, begründet das Landgericht Ludwigsburg sein Urteils. Aufgrund der besonderen Merkmale von bauspartechnischen Verträgen halte die Wüstenrot AG dagegen noch immer die alten Kreditgebühren für effektiv, so ein Unternehmenssprecher in den Medien. Bei Vorliegen des Rechtsgutachtens des Amtsgerichtes Ludwigsburg haben Hunderttausende von Bausparern Anspruch auf Rückerstattung ihrer Provision.
Der Berufungsausschuss entschied zugunsten der beschuldigten Wohnungsbaugesellschaft und hob das Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg auf. Die vierte Zivile Kammer des Landgerichtes Stuttgart als Oberlandesgericht begründet dies jedoch mit der Feststellung, dass der Rückzahlungsanspruch des Darlehensnehmers verjährt sei und die Entscheidung, ob ein Rückzahlungsanspruch überhaupt existiere, als irrelevant zurücklasse. Im Gegensatz zu diversen Urteilen des Bundesgerichtshofes hat der Berufungsgerichtshof den Leitgedanken entwickelt, dass der Beginn der Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Erstattung einer im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauspardarlehens entstandenen Kreditgebühr nicht durch eine ungewisse oder fragwürdige Gesetzeslage verzögert wird.
Allerdings ist das Ergebnis nicht endgültig. Auch in den Entscheidungen der Landgerichte Aachen und München wurde die Leihgebühr als zulässig erachtet. Nach Auffassung beider Gerichtshöfe ist die Kreditgebühr keine Bearbeitungsgebühr im Sinn der ständigen Gesetzgebung des Bundesgerichtshofes, sondern eine Gebühr für die Bereitstellung des Fremdkapitals, d.h. der Hauptnutzungsleistung des Darlehensvertrags.
Selbst nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Stuttgart ist die Einziehung einer Kreditgebühr, deren Überwachung angenommen wird, nach 307 Abs. 1 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) weder undurchsichtig, noch diskriminiert sie den Auftraggeber der Sparkasse im Sinn von 307 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ohne Verhältnis.
Der Anspruch bestand jedoch nicht auf Rückerstattung der Kreditgebühr, sondern auf Nichterhebung einer solchen Kreditgebühr und auf deren Aufnahme in die Allgemeinen Bedingungen. In diesem Zusammenhang kann derzeit festgestellt werden, dass die Mehrheit der Gerichtshöfe aufgrund der besonderen Merkmale von Bausparverträgen zugunsten der Bausparkassen entscheiden wird und dass eine vom Bundesgerichtshof noch ausstehende Verfügung vorliegt.