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Bausparkassen Bearbeitungsgebühren

Mit dieser Gebühr sollten nach Ansicht des BGH ausschließlich die Verwaltungskosten der Bausparkassen gedeckt werden. “ Darlehensgebühren“ für Bausparverträge sind keine Bearbeitungsgebühren. In den drei Bausparkassen werden neue Gebühren erhoben. I find´s noch eine Frechheit, was die Bausparkassen dort so fordern. Rechtmäßigkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren im Bausparvertrag.

Bearbeitungsgebühr für den Vertrages über das Bausparen…… – Andreas M. S. M. S. Nitsche Rechtsanwalt

Holen Sie sich die Bearbeitungsgebühren aus dem Bausparvertrag zurück! Die Bausparkassen haben sehr oft Bearbeitungsgebühren für Bausparverträge erhoben, z.B. als Vertragsabschlussgebühren. Sie können nun auch wie bei Personalkrediten erstattet werden, da der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 08.11.2016 (Az. II ZR 552/15) die Bestimmung mit dieser Abgabe ohne konkreten Bezug als ungültig erachtet hat.

Der BGH wechselt damit seine bisherige Zuständigkeit auf die Bausparverträge und stellt sicher, dass diese Abschlussgebühren, in der Regel 1 – 3% der Bausumme, von der Wohnungsbaugesellschaft an den Bauherrn zurückzuerstatten sind. Die Entscheidung ist noch nicht formuliert, aber die Pressemeldung des BGH vom 08.11.2016 ist hier sehr klar.

Spezialist für die Vermittlung von Immobilienkrediten IHK: Vorbereitungen für ….. – Ronald Perschke, Frank Rottenbacher, Daniel Ziska, Wolfgang Kuckertz

Der diplomierte Wirtschaftsjurist (FH) Ronald Perschke ist Vorstandsmitglied von GOING PUBLIC! Academy for Financial Consulting AG. Dr. Frank Rottenbacher ist Vorstandsmitglied von GOING PUBLIC! Academy für Finanzierungsberatung AG und seit 2010 Beiratsmitglied der BAFU. Herr Daniel Ziska ist Steuerexperte und Vorsitzender des Aufsichtsrates von GOING PUBLIC! Academy for Financial Consulting AG. Dr. Wolfgang Kuckertz ist Vorstandsmitglied von GOING PUBLIC!

Akademiker für Finanzierungsberatung AG, unterrichtet an der FH Kaiserlautern und ist in verschiedenen IHK Prüfungsausschüssen und DIHK-Arbeitsgruppen tätig.

Kreditgebühren in bauspartechnischen Verträgen unzulässig: 2ME RECHTSANWÄLTE

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014, dass Bearbeitungsgebühren von Kreditinstituten für Privatkredite nicht zulässig sind, hat er mit Beschluss vom 08.11.2016 (Az. II ZR 552/15) nun auch sgn. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparvertrages (ABB) enthielten in vielen FÃ?llen Bestimmungen, die besagen, dass zu Beginn jeder AusschÃ?ttung des Bauspar-Darlehens eine „KreditgebÃ?hr“ von 2  Von Hundert des Bauspar-Darlehens zu zahlen und dem Bauspar-Darlehen hinzuzufÃ?gen war.

Das Nichtigkeitsverfahren dieser Bestimmung ist in beiden Fällen gescheitert. Nach wie vor hatte das OLG Stuttgart davon ausgegangen, dass die streitige Bestimmung den Auftraggeber nicht unzumutbar benachteiligt. Ausschlaggebend für die Bewertung war nicht das Modell eines gewöhnlichen Kreditvertrages, sondern das Modell für Bausparvertrages, das durch die besonderen Merkmale des Bauspargesetzes gekennzeichnet ist.

Dagegen war der BGH der Ansicht, dass die Bestimmung so zu interpretieren sei, dass keine konkreten vertraglichen Gegenleistungen mit der Vergütung verrechnet würden. Stattdessen soll die Vergütung die Verwaltungskosten decken, die der Sparkasse im Rahmen ihrer Tätigkeit im Rahmen des Bauspardarlehens entstehen. Dies verstößt gegen das Modell der Kreditverträge, das auch für Bausparverträge gilt, nach dem Ausgaben für Aktivitäten, zu denen eine Hausbank oder ein Bausparkassenunternehmen gesetzlich angehalten ist, nicht an die Kundschaft weitergegeben werden dürfen.

Der von den Bausparkassen in Anspruch genommene Satz auf eine Kreditgebühr diskriminiert die Geschäftspartner der Bausparkassen in unangemessener Weise und ist daher wirkungslos. Vielfach können die Kundinnen und -kundinnen von Bausparkassen nun die von ihnen bezahlten Kreditgebühren zurückfordern. Erst mit dem vorstehend dargelegten Bundesgerichtsurteil sind den Verbrauchern aus Rechtssicht dieser Seite die Restitutionsansprüche bekannt geworden, so dass die Verjährung von drei Jahren im Jahr 2016 anläuft.

Unabhängig von der Kenntnis verfallen solche Forderungen nach zehn Jahren, so dass aktuell noch Forderungen auf Rückzahlung aller Kreditgebühren von Bausparkassen erhoben werden können, die zum 1. Januar 2006 beschlossen wurden. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Rechte für Sie durchsetzen können.

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