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Abschlusskosten Bausparvertrag

Ihr Betrag ist abhängig von der Höhe des Bausparvertrages. In den ersten Jahren ein Minusgeschäft aufgrund der Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten sorgen in Zeiten niedriger Zinsen immer wieder dafür, dass sich ein Bausparvertrag nicht mehr lohnt. H. der Bausparsumme als sofort abzugsfähige Betriebskosten. für einen Bausparvertrag als sonstige Kreditkosten.

Bauparkassen siegen vor dem Bundesgerichtshof: Schließgebühren weiterhin erlaubt

Kürzlich hat der BGH entschieden, dass Bauunternehmen dem Auftraggeber beim Abschluß eines Bausparvertrags weiterhin Bauspargebühren berechnen können (Aktenzeichen XI ZR 3/10). So wurde auch die Konsumentenzentrale Nordrhein-Westfalen, die gegen die weitreichenden Entgelte Klage erhoben hatte, in letzter Instanz auch von der Bauparkasse Schw. Hall besiegt. Über die Abschlusskosten wird der Verkauf von Bausparverträgen von den Bauunternehmern finanziert.

Die Abschaffung der Distributionskosten gefährde das ganze Bausparen in Deutschland. Wenn der BGH die Honorare für nicht zulässig befunden hätte, hätten Bauherren, die in den Vorjahren einen Auftrag erteilt hatten, davon durchgesetzt. Inwieweit sich durch den notwendigen Verzicht auf Abschlusskosten die Situation der Bausparkassenkunden gebessert hätte, war zwischen der Bausparkasse und den Verbraucherschutzbeauftragten kontrovers.

Bei der Begründung des Urteils haben die Richter die Argumente der Baugelder konsequent unterstützt. Der BGH hat zunächst festgestellt, dass die Finanzierbarkeit des Vertriebes über die Abschlussrate ein legitimer Ansatz der Wohnungsbaugesellschaften ist und die Bausparer nicht in missbräuchliche Nachteile bringt. Da ein Bausparkassenverband zur Umfinanzierung seiner verbrauchten Darlehen auf den Abschluß von neuen Bausparverträgen angewiesen ist, muss er auch für die Neukundenwerbung etwas ausgeben. Das ist das Urteil des BGH.

Bemerkenswert ist die Begründung zur Fragestellung, was im Falle eines Verbots der Abschlußgebühr passieren würde. Dies würde nach Auffassung des BGH bedeuten, dass entweder der Sparzinssatz reduziert oder der Kreditzinssatz angehoben werden müsste, um die Verteilung aus einer erhöhten Zinsmarge zu mitfinanzieren. Das Ergebnis für den Kunden wäre dann nicht nur weniger transparent, sondern auch kein Preisvorteil – jedenfalls für diejenigen, die in der Folgezeit Bausparverträge abschliessen.

Der BGH beschließt, dass das klassische Gebühren- und Provisionsmodell des Bausparkassensektors erhalten bleiben soll – und auch Repräsentanten eines anderen Finanzsektors können stillschweigend aufatmen: Wäre die Schlussgebühr für die Bausparerei für unzulässig befunden worden, hätte auch der Frontend-Belag für Anlagefonds kurz vor dem Kollaps stehen können. Die Verkaufsprovision wird ähnlich wie beim Bauen aus dem Emissionsagio mitfinanziert.

Die Fondsbranche hat jedoch gezeigt, dass niedrigere Anschaffungskosten nicht unbedingt zu einer Senkung der gesamten Kosten ausreichen.

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