So hatten die Bausparkassen keine andere Wahl, als sich an den neuen Trend anzupassen. Beim Bauspardarlehen wird die Bearbeitungsgebühr oft als Darlehensgebühr bezeichnet. “ Darlehensgebühren“ im Falle eines Bausparvertrages sind keine Bearbeitungsgebühren. nach dem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs zuzüglich Zinsen. im Falle der Finanzierung einer Immobilie keine Bearbeitungsgebühren.
Der BGH streicht Kontoführungsgebühren für Baudarlehen – Ist eine neue Prozesswelle drohend?
Obwohl er im Juni 2017 über die Rückforderbarkeit von Bearbeitungsentgelten für Unternehmenskredite sprechen wird, hat er bereits am Donnerstag, den 21. Juni 2017 beschlossen, dass Klauseln über eine „Kontogebühr“, die bei der Vergabe eines Bausparkredits zu zahlen ist, ungültig sind. Es stellt sich die Frage: Hat er die nÃ??chste groÃ?e Welle von Klagen in den Griff bekommen?
Bausparen gehört zu den populärsten Finanzierungsinstrumenten der Inländer. Nach der Festsetzung der Bauspartabelle und dem Abschluss des Bausparvertrages startet die so genannte Einsparphase. Während dieser Zeit wird der Bausparvertrag durch die Auszahlung monatlicher Sparbeträge bis zum Erreichen eines Teils der Bausumme gespeichert. In der Sparringsphase bekommt der Bauherr Gutschriftszinsen auf den Sparbetrag.
Ist das Mindestguthaben erreicht, steht der Bausparvertrag zur Verfügung. Sobald der Bauherr bereit für die Zuteilung ist, kann er das zusammen mit dem Bausparvertrag gewährte Kredit für die Bausparfinanzierung in Anspruch nehmen. Der Kreditnehmer zahlt die für das Kreditgeschäft vereinbarten Kreditzinsen (sog. Kreditphase). Die Klägerin, eine Verbraucherschutzvereinigung, erhob beim Landgericht Karlsruhe die Forderung an die beklagte Sparkasse, in ihren Bauverträgen mit Privatkunden keine Bestimmung anzuwenden, die den Einzug einer so genannten „Kontogebühr“ in der Kreditphase vorsieht.
Sie argumentierte unter anderem, dass eine solche Abgabe keine vertragsgemäße Vergütung für die Darlehensgewährung ist. Stattdessen würde die angewandte Bestimmung es der Wohnungsbaugesellschaft ermöglichen, die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen und die Aufwendungen für Aktivitäten, die ihrer Meinung nach im eigenen Interesse sind, an den Verbraucher weiterzugeben. Die von der Sparkasse eingesetzte Sparkasse hat diesem Argument sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanzen entgegengewirkt:
Der oberste Karlsruheer Ermittler konnte sich der Überlegung der Sparkasse nicht anschließen und bestätigte die Klägerin mit der Begründung, dass eine Sparkasse in der Leihphase die Zahlungseingänge des Verbrauchers nur ordentlich auf das Konto des Verbrauchers gebucht und damit ausschliesslich in seinem eigenen Eigeninteresse gehandelt habe. Der BGH hält mit seiner jüngsten Entscheidung an seiner früheren ständigen Praxis fest.
2014 beschloss er, dass die Kreditinstitute für den Abschluß von Kreditverträgen für Jahre zu unrechtmäßig Bearbeitungsentgelte von den Konsumenten erhoben hatten (BGH, Entscheidungen vom 13. Mai 2014, Az.: II II ZR 170/13 und II ZR 405/12). Damals erklärte er, dass die Vergabe von Krediten im alleinigen Eigeninteresse einer Hausbank liegt und dass die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht an den Verbraucher weitergegeben werden sollten.
Fast drei Jahre später plädiert er auch in ähnlicher Weise: Die Entrichtung einer Kontovergütung in einem Bausparvertrag weicht von den grundlegenden Grundideen des Rechts ab und diskriminiert die Bausparkunden in ungeeigneter Form. Wie der BGH mit diesem Urteil den folgenden großen Ansturm auf die Bundesgerichte ausgelöst hat, wird sich erst zeigen. Auf jeden Fall sollten die Bauherren nicht lange warten und ihre Vertraege daraufhin prüfen, ob sie auch Gebühren bezahlt haben.
Die Begründung des BGH ist jedoch nicht weniger aufregend angesichts seines für das Jahr 2017 erwarteten Urteils zur Fragestellung, ob bei der Vergabe von sogenannten Unternehmerkrediten Bearbeitungsentgelte zurückforderbar sind. Wenn der BGH seiner Ausrichtung weiterhin nachkommt, wird in zwei Monate der nächst schwere Einbruch für den Bankensektor erwartet. Derzeit gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte für eine Abweichung von der früheren ständigen Praxis.
Bei vierstelligen oder gar zweistelligen Beträgen wird wahrscheinlich bald die nÃ??chste Welle von Klagen das ganze Jahr Ã?ber zu verzeichnen sein. Damit sind Sie immer auf dem Laufenden über wichtige und aktuelle Rechtsfragen.