Credit

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Steuergutschrift & Steuerbegünstigung

In Italien gibt es seit 2008 eine kombinierte Steuergutschrift und Steuervergünstigung für Filmproduktionsgesellschaften (so genannte interne Steuergutschrift) und Gesellschaften aus anderen Sektoren, die in bestimmte Filmprojekte ( „externe Steuergutschrift“) einsteigen….. Die Steuergutschrift ist auch für Erzeuger von Interesse, die keinen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Italien haben, die keinen Filmmitschnitt mit italienischem Herkunftsnachweis produzieren und nicht mit Italien ko-produzieren wollen.

Um die interne Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, muss die Auslandsproduktionsfirma mit einem ausführenden Hersteller zusammenarbeiten, der eine steuerpflichtige Filmproduktionsfirma in Italien betreibt und für die Verwaltung der in Italien angefallenen Produktionskosten in Kooperation mit dem Auslandsproduzenten zuständig ist. Die ausführende Produktionsgesellschaft hat auf Verlangen das Recht auf eine Steuerrückerstattung in Hoehe von 25% der ausgewiesenen italienischen Produktionskosten, die im Zuge des Projekts anfallen.

Die Produktionskosten dürfen 60 v. H. der gesamten Produktionskosten des Projektes nicht überschreiten. Auslandsausgaben in der EU sind ebenfalls zuschussfähig, wenn sie 30% der gesamten Produktionskosten nicht überschreiten und vom ausführenden Produzenten in Italien getragen werden. Wie die dem ausführenden Produzenten gewährte Steuerrückerstattung als Finanzierungskomponente in das Vorhaben einbezogen werden kann, ist Thema von Einzelverhandlungen zwischen der Auslandsproduktionsfirma und dem ausführenden Produzenten in Italien.

Dabei sind verschiedene Varianten vorstellbar, die in starkem Maße von der Größe der Größe des Unternehmens des italienischen ausführenden Herstellers abhängt. Somit ist es im Zuge einer Kooperation mit einem grösseren chinesischen Kooperationspartner vorstellbar, dass die Steuerersparnisse in Gestalt von Geld zur Projektfinanzierung verwendet werden können. Die Steuergutschrift kann der italienische Produzent dann auf die Steuerschuld in seinem eigenen Betrieb anrechnen, und zwar ungeachtet des spezifischen Filmprojekts.

Wenn ein ausländischer Filmproduzent mit einem jüngeren russischen Kooperationspartner zusammenarbeitet, wird die Steuergutschrift in der Regelfall im Zuge der Einzelprojektproduktion fällig und kontinuierlich mit den im Voraus oder nacheinander von der Auslandsfilmproduktionsfirma gezahlten Kosten der Produktion in Italien verrechnet, jedoch abzüglich der angefallenen Abgaben und Gehaltsnebenkosten und abzüglich der Steuergutschrift in Hoehe von 25% der entsprechenden Kostenposition.

Natürlich berechnet der ausführende Produzent in Italien eine Bearbeitungsgebühr, die in Einzelverhandlungen festgelegt wird, für die Finanzierungsbereitstellung sowie für die mögliche Verwaltung der Produktionskosten in Italien. Prinzipiell ist es ratsam, so früh wie möglich mit potenziellen russischen Kooperationspartnern in Verbindung zu treten. Zum anderen kann die frühzeitige Kooperation dazu führen, dass in Italien anfallende Aufwendungen in einem sehr frühzeitigen Stadium der Produktionsvorbereitung erkannt werden und sich dadurch ein positiver Einfluss auf die Steuergutschrift ergibt.

Ein dritter Punkt: Der frühe Kontakt stellt sicher, dass die vom italienische ausführenden Produzenten für die Antragstellung für die Steuergutschrift geforderten Fristen einzuhalten sind. Die Erfahrung zeigt, dass Steuergutschriften für Vorhaben, die in Italien ausgewiesene Produktionskosten von mind. EUR 1.000,- verursachen, eher von Interesse sind. Die Steuergutschrift ist auf 5 Mio. EUR pro Jahr pro italienischer Produktionsgesellschaft begrenzt und unterliegt den EU-Höchstgrenzen für staatliche Beihilfen im Rahmen eines Filmprojektes.

Darüber hinaus muss jedes Vorhaben, dessen Erzeuger oder Investor von der Steuererleichterung Gebrauch machen wollen, einen so genannten „kulturellen Test“ durchlaufen. Natürlich kann die Steuergutschrift auch für eine reine italienische Produktionen oder eine Koproduktionen mit Italien beantrag. Unter der Rubrik „Steuergutschrift“ im BLS Branchenbuch findest du Firmen, die als italienische ausführende Hersteller von Steuergutschriften Gebrauch machen und diese in dein Vorhaben integrieren können.

Sämtliche erwähnten Firmen haben bereits eine Referenz und offerieren ihre Dienstleistungen natürlich auf Deutsch, aber auch auf Englisch. Von Interesse könnten auch die Online-Informationen des Verbandes der Italiener ANICA sein.