Interessante Fakten zur Rückforderung der Bearbeitungsgebühr inkl. Zinsen hier! Wieviel Zinsen berechnen Sie für die Bearbeitungsgebühr? Beschädigte Kunden können dann einen Anspruch auf Herausgabe dieser Gelder zuzüglich Zinsen haben. Zinsen werden zur Anrechnung rechtswidrig berechneter Zinsen erhoben. auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zuzüglich Zinsen.
Rückforderung von Bankspesen und Zinsen
Die Kreditinstitute haben sich auf Rechnung ihrer Kundschaft ungerechtfertigterweise durch fehlerhafte Verzinsung, unsachgemäße Erhebung von Bankgebühren oder die fehlerhafte Ermittlung von Vorauszahlungen oder Nichtabnahmevergütungen angereichert. Die Ungültigkeit von in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) verwendeten Bestimmungen oder die fehlerhafte Kalkulation von Zahlungsvorgängen der Kreditinstitute zur Einziehung oder Aufbewahrung von Kundengeldern wird wiederholt durch Gerichtsbeschluss bestimmt.
Beschädigte Kundinnen und -kunden können dann einen Rückgabeanspruch auf diese Mittel zuzüglich Zinsen haben. Ein hervorragendes Beispiel dafür sind die von den Kreditinstituten erhobenen unbefugten Abwicklungsgebühren, die ihre eigenen Ausgaben an ihre Kundschaft weitergegeben haben. Die Anwaltskanzlei Kraul, v. A. V. A. S. hat für ihre Klienten mehrfach Geld zurückgewonnen.
Zinssatzklausel für die Krankenkassen unwirksam: Kann ich Gelder (Zinsen) zurückfordern?
Bislang war es üblich, dass die Sparbanken die Option hatten, in ihre Allgemeinen Bedingungen eine Bestimmung einzufügen, die es ihnen erlaubte, die Entgelte für Dienstleistungen und Zinsen nach eigenem Gutdünken festzulegen. Dadurch konnten sie die individuellen Honorare beliebig gestalten, ohne dies zuvor mit dem entsprechenden Auftraggeber abstimmen zu müssen.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine solche Bestimmung wirkungslos ist, weil sie den Verbraucher in unangemessener Weise diskriminiert. In dieser Bestimmung wurden keine klaren Bedingungen für Kursänderungen, Kosten und Zinsen festgelegt. So konnten die Verbundunternehmen für Dienstleistungen, die sie gesetzlich oder aufgrund anderer Verpflichtungen zu erbrigen haben oder die sie ausschliesslich im eigenen Namen durchführen, gar Honorare berechnen.
Beispielsweise können die Sparer aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes keine Entschädigung für „Barzahlungen am Schalter“ oder für „Bearbeitung von Kontenpfändungen“ mehr fordern. Darüber hinaus dürfen die Skibanken keine „einseitigen Preisänderungen“ mehr vornehmen (auch bei der Zinsfixierung). Dadurch konnten sie die gestiegenen Kostensteigerungen nicht nur bei einer Preiserhöhung an Dritte weitergegeben, sondern auch zusätzliche Gelder von ihren Abnehmern einfordern.
Dagegen waren die Sparbanken nicht dazu gezwungen, dies bei Kosteneinsparungen an die Kundschaft weitergegeben zu bekommen. Effekte auf den Verbraucher/Zinsen: Wer z.B. einen Darlehensvertrag mit einer Sparbank hat, kann nun die Erstattung überbezahlter Zinsen anstreben. Sie sind auch berechtigt, eine „Neuberechnung des Darlehenskontos“ zu fordern.
Bevor solche Forderungen erhoben werden können, ist jedoch im Einzelnen zu prüfen, ob eine Zinssatzänderung in der Historie die im BGH-Urteil festgelegten Voraussetzungen erfüllt oder nicht erfüllt hat. Die Vorschriften beschränken sich nicht nur auf die Sparbanken, sondern auch auf andere Banken (Bundesgerichtshof, 21.04.09, Az.: II ZR 55/08 und II ZR 78/08).