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Was ist ein Kreditvertrag

Sie wird erst wirksam, wenn das Angebot rechtswirksam ist und eine Annahmeerklärung abgegeben wurde. Wie hoch sind die Gebühren bei Abschluss und wie kann ich von einem Vertrag zurücktreten? Der Kreditvertrag wird wie jeder andere Vertrag durch die Abgabe und Annahme einer Willenserklärung abgeschlossen. Ein Darlehensvertrag mit festem Zinssatz kann vom Darlehensnehmer ganz oder teilweise gekündigt werden. Der schriftliche Vertrag über ein Darlehen (siehe dort). Durch die Aufnahme eines Darlehens ergeben sich für beide Parteien Rechte und Pflichten.

Kreditvereinbarung

Gemäß den Bestimmungen der Direktive 87/102/EEC des Rats zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Verbraucherkredite, die in das BGB übernommen wurden, ist ein Kreditvertrag als “ (….) eine Vereinbarung zu verstehen, durch die ein Gläubiger einen Konsumentenkredit in einer gestundeten Zahlung, einem Darlehen oder einer anderen vergleichbaren finanziellen Unterstützung vergibt oder zu vergeben verpflichtet“.

Dementsprechend wird ein Kreditvertrag erst dann rechtlich wirksam, wenn ein rechtsgültiges Übernahmeangebot des Darlehensgebers und eine rechtsgültige Übernahmeerklärung des Darlehensnehmers abgegeben wurden (parallele Absichtserklärungen). Nach BGB gilt: „Der Kreditvertrag verpflichte den Kreditgeber, dem Kreditnehmer einen Betrag in der jeweils festgelegten Größenordnung zur Verfuegung zu stellen. Durch den Kreditvertrag wird der Kreditnehmer dazu angehalten. Die Kreditnehmerin ist zur Zahlung der fälligen Zinsen und zur Rückzahlung des zur Verfuegung gestellten Darlehens bei Faelligkeit verpflichtet.“

In einer besonderen Stellung stehen Konsumentenkreditverträge (Kreditverträge zwischen einem Entrepreneur als Kreditgeber und einem Konsumenten als Kreditnehmer), für die es im BGB ergänzende Bestimmungen gibt. Das Formerfordernis ist jedoch nur bei Verbraucherkreditverträgen anwendbar, so dass alle anderen Kreditverhältnisse freiwillig abgeschlossen werden können. Ausgenommen hiervon ist der Kontokorrentkredit, der in der Regel durch implizites (schlüssiges) Handeln auf dem Kreditnehmerkonto gewährt wird.

Angaben zum Kreditvertrag

Der Kreditvertrag wird wie jeder andere abgeschlossen, indem eine Absichtserklärung abgegeben und akzeptiert wird. Ist die Absichtserklärung innerhalb einer gewissen Zeit abgegeben und akzeptiert, ist ein Auftrag rechtsgültig. Diese Absichtserklärung kann vom Darlehensnehmer in Gestalt eines Kreditantrages oder von der Hausbank in Gestalt eines Darlehensangebots abgegeben werden.

Die Absichtserklärung gibt der Darlehensnehmer ab, indem er einen Online-Kreditantrag ausgefüllt und zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der Internetbank vorlegt. Dieser überprüft den Auftrag auf Korrektheit und Vollzähligkeit und erstellt auf Basis dieser Angaben ein persönliches Gespräch. Das Gesuch des Kreditnehmers kann von der Hausbank nicht angenommen werden, da sie zunächst auf der Basis der personenbezogenen Daten (Kreditbetrag, Dauer, Jahresprozentsatz, etc.) ein persönliches Gesuch vorzubereiten hat.

Durch diesen Einzelkreditvertrag ist es nun die Hausbank, die eine Absichtserklärung gibt. Das vorliegende Leistungsangebot ist unverbindlich. Nun hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, das Übernahmeangebot zu akzeptieren (Absichtserklärung) oder zurückzuweisen. Bei Unterzeichnung des Kreditantrags und Rücksendung an die Hausbank wurde ein rechtsgültiger Kontrakt zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer abgeschlossen.

Die Offerte der BayernLB ist abzulehnen, wenn der Kreditnehmer die Absichtserklärung (Kreditvertrag) schlichtweg nicht einhält. Anmerkung: Bevor Sie einen Kreditvertrag abschließen, sollten Sie sich sehr sorgfältig mit den Details auseinandersetzen. Eine Kreditvereinbarung hat oft eine lange Lebensdauer und kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Andererseits kann ein Gesuch bei unterschiedlichen Kreditinstituten eingereicht werden, um die Bedingungen der jeweiligen Darlehensverträge zu überprüfen.

Ein Kreditvertrag sollte Auskünfte über Art und Höhe des Darlehens, die Dauer und die Tilgungsmodalitäten beinhalten. Von besonderer Bedeutung sind die Hinweise auf die Auflösungsmöglichkeiten. Außerdem sollten Auskünfte über Darlehenskosten und die Sicherung von Darlehenskosten erteilt werden. Für beide Parteien sind nur die im Rahmen eines Vertrages getroffenen Absprachen bindend, da diese ohne weiteres nachweisbar sind.

Bestehen materielle Vereinbarungen, so sind diese im Rahmen des Kreditvertrages in schriftlicher Form niederzulegen. Natürlich sind die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) der Kreditanstalten Teil der Rechtsgrundlage und sollten auch untersucht werden.

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