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Wann Zahlt die Restschuldversicherung

auf die Gründe, aus denen eine Restschuld-Versicherung nicht zahlt. Aber was tun, wenn der Versicherer sich weigert, unberechtigt zu zahlen, d.h. wenn die Restschuld-Versicherung nicht zahlt? Darüber hinaus wird die Versicherungsprämie nicht in Raten, sondern mit einem einmaligen Betrag bezahlt. Erst nach Ablauf der Wartezeit zahlt die Restschuld-Versicherung. Abhängig von Anbieter und Tarif variieren die Leistungen einer Restschuld-Versicherung.

Bezahlt die Restschuld-Versicherung?

Lieber Fragesteller, auf der Basis der zur Verfügung gestellten Angaben möchte ich Ihnen eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage wie nachstehend aufgeführt geben: Die vertraglichen Bedingungen in den Restschuld-Versicherungen beinhalten in der Regel Bestimmungen, nach denen zum Zeitpunkt der Beantragung kein Schutz vor „schweren Krankheiten“ bekannt ist, für die der Versicherte in den vergangenen 12 oder 24 Mo. vor Versicherungsbeginn medizinisch betreut oder behandlet wurde.

Solche Bestimmungen sind wirkungslos, wenn sie Sachverhalte aus dem Versicherungsschutz ausschließen, die dem Versicherten zum Zeitpunkt der Beantragung nicht bekannt und dem Versicherten nicht bekannt waren, und wenn die vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen und dem Versicherten möglicherweise bekannt gewordenen Krankheiten nicht ausreichend deutlich und nachvollziehbar beschrieben sind. So werden z.B. die folgenden als schwere Krankheiten bezeichnet: Krankheiten von Herz und Kreislauf, Wirbelsäulen und Gelenken, Verdauungsorganen, Karzinom, HIV-Infektion/AIDS, psychische Störungen, schwere Krankheiten, schwere Krankheiten.

Unter der Voraussetzung, dass die dem Restschuld-Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Voraussetzungen in Hinblick auf die Ausschlussregelungen in Kraft sind, kann der Versicherungsgeber Versicherungsleistungen ablehnen, wenn Ihr Mann als Versicherter an den Folgen von Krankheiten gestorben ist, die bereits vor Abschluss des Vertrages bestanden haben. Es ist unwahrscheinlich, dass der „Beginn“ dieser Krankheit Ihrem Mann zum Zeitpunkt der Anwendung im Jahr 2015 bekannt war.

Bei einer Zirrhose der Leber kann diese zum Zeitpunkt der Anwendung vorhanden gewesen sein. Diese Diagnostik ist jedoch nur ein Missverständnis und es ist unwahrscheinlich, dass der Versicherungsgeber die Existenz dieser schwerwiegenden Krankheit nachweisen kann. Da sich der Ausschluß nur auf schwere Krankheiten erstreckt, die dem Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren und Ihr Mann zum Zeitpunkt der Beantragung keine Kenntnisse über Frühkrankheiten hatte, wird ihm zunächst kein strafbares Verhalten vorgeworfen.

Es ist jedoch zu erwarten, dass weitere medizinische Gutachten und/oder Aussagen vom Versicherungsunternehmen eingeholt werden, um eine krankhafte Leberschrumpfung als Grundzustand ausschließen zu können. Lieber Fragesteller, nachdem Sie uns informiert hatten, dass Ihr Mann seit 20 Jahren nicht mehr bei seinem Familienarzt war, waren ihm daher keine medizinischen Erkenntnisse über die mögliche Diagnostik einer schweren Zahnzirrhose bekannt.

Dass er 20 Jahre vor seinem Tode keinen Hausarzt aufgesucht hat, sollte auch bedeuten, dass er weder zum Zeitpunkt der Anwendung noch vorher an den für eine Leberschrumpfung typ. Symptomen gelitten hat. Auch wenn die Zahnzirrhose im Jahr 2015 noch in einem frühen Stadium war, wird der Restschuld-Versicherer nicht nachweisen können, dass Ihr Mann aufgrund mangelnder medizinischer Gutachten von dieser Krankheit Kenntnis hatte.

Ihr Mann hat daher bei der Antragstellung keinen gefährlichen gesundheitlichen Zustand verheimlicht, so dass der Schutz wegen einer dem Versicherten bekannt er Krankheit nicht auszuschließen ist. Außerdem, wenn Ihr Mann kein Alkoholkranker war, gilt auch der nicht oft in den Krankheitsbildern genannte Ausschluß der Sucht, außer der Tatsache, daß die Zirrhose der Leber nicht einmal mit Sicherheit festgestellt worden ist.

Wir weisen darauf hin, dass die Ausschluss-Klauseln je nach Restschuld-Versicherer sehr verschieden sind und eine endgültige und bindende Beurteilung nur auf der Grundlage der Kenntnisse der Ihrem Auftrag zugrundeliegenden AGBs möglich ist.