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Urteil Bearbeitungsgebühren für Kredite Unzulässig

Laut deutschem Urteil: Bearbeitungsgebühren in Österreich unzulässig? Je wahrscheinlicher Sie sind, dass die Bearbeitungsgebühr unzulässig ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bearbeitungsgebühr von Amts- und Landgerichten seit einigen Jahren für unzulässig befunden wird.

Anwalt äußert sich zum BGH-Urteil über Kreditbearbeitungsentgelte

Die von den Kreditinstituten vorgefassten Regelungen über eine Bearbeitungsgebühr in Kreditverträgen für Firmenkunden unabhängig von der Laufzeit sind in zwei Fällen ungültig, so der BGRH. Sebastian Stachowiak, Spezialanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht und Gesellschafter der SH Rechanwälte in Essen, nimmt zu dem Urteil Stellung. Die Bearbeitungsgebühren für Unternehmenskredite hat der BGH heute, am Donnerstag, für unzulässig befunden (Aktenzeichen: II ZR 562/15; II ZR 233/16 und II ZR 436/16).

Sebastian Stachowiak, Staatsanwalt, erläutert die Gründe für die Zulassung und Nichtzulässigkeit der Honorare und die möglichen Wirkungen des Urteils. Der BGH hat bereits im Juni 2014 festgestellt, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für fälligkeitsunabhängige Verbraucherkredite unzulässig ist, weil der Konsument dadurch unzumutbar geschädigt wird (Az.: II ZR 405/12 und II II ZR 170/13).

Grund dafür war, dass die BayernLB nach den Rechtsvorschriften ( 488 BGB) einerseits für die Bearbeitung und Auszahlung von Krediten zuständig ist (und daher keine Gebühr für ihre eigene rechtliche Verpflichtung berechnen darf) und andererseits die dadurch anfallenden Aufwendungen bereits durch den vertraglich festgelegten Zinssatz abgedeckt sind. Bis heute ist es in der Jurisdiktion kontrovers, ob die Vereinnahmung von Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten erlaubt ist oder nicht.

Beispielsweise haben das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 12. Oktober 2016 – 17 U 165/15), das OLG Dresden (Urteil vom 3. August 2016 – 5 U 138/16) und das Hanseatisches OLG (Urteil vom 27. April 2016 – 13 U 134/15) unter anderem beschlossen, dass es erlaubt ist, Bearbeitungsentgelte für Unternehmerkreditverträge zu erheben, die unabhängig von der Laufzeit sind. Das liegt daran, dass der Entrepreneur die Bearbeitungsentgelte von seinen Einnahmen als einkommensbezogene Aufwendungen gemäß 9 Abs. 3 S. 3 EWStG einbehalten kann.

Darüber hinaus sind Unternehmensgründer aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung im Geschäftsverkehr weniger anfällig. Schließlich wird argumentiert, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung von Unternehmungen viel komplexer ist als die von Verbrauchern und dass die Kreditwürdigkeitsprüfung auch dem Unternehmertum zugute kommt, da sie eine Bewertung des zu fördernden Geschäftsprojekts liefert.

Bei einer positiven Beurteilung des Geschäftsprojekts durch die Nationalbank würde sie keinen Darlehensgeber finden. All diese Gründe führen nach Ansicht der oben erwähnten Gerichtshöfe zu keiner unangemessenen Diskriminierung von Unternehmern durch die Festsetzung einer Bearbeitungsgebühr.

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