Es gibt zwei Negative Shove-Einträge, beide mit Handyverträgen. Ich wäre dankbar, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich diese Einträge löschen lassen kann. Grundsätzlich ist es möglich, eine Schufa-Eintragung zu löschen, wenn die Schuld beglichen ist. Bewertung“, jeweils das Thema „Schufa-Ergebnis verbessern“, und das Thema „Negativen Schufa-Eintrag löschen“. Die Schufa-Einträge können erst nach drei Jahren gelöscht werden.
Schufaeintrag löschen
Eine negative Buchung bei der Schufa oder einer anderen Kreditauskunft wie Bürgel oder Creditreform hat in regelmäßigen Abständen negative Folgen für den Betreffenden. Eine negative Schufa-Eintragung kann zu einer Verweigerung des Vertragsabschlusses z. B. mit Kreditinstituten (Kreditvertrag oder Leasingvertrag), Internet-Providern, Online-Shops oder Elektrizitätsversorgern werden. Wodurch entsteht ein Negativeingang in der Schufa?
So kann es beispielsweise vorkommen, dass in der Schufa noch nicht mehr aktuelle, obsolete und nicht mehr aktuelle Informationen vorhanden sind. Das kann z.B. der Falle sein, wenn Ihr Geschäftspartner der Schufa eine offene Rechnungsstellung mitgeteilt hat, obwohl die Rechtmäßigkeit und/oder der Betrag der Rechnungsstellung in Frage gestellt wird. Eine negative Eingabe wäre in diesem Falle nicht möglich.
Weil der Negativeintrag die Schufa-Punkte verschlimmert, sollte er sofort entfernt werden. Dazu ist es oft erforderlich, dass der Registrierungsverantwortliche die Falschheit der Registrierung gegenüber der Schufa nachweist. Dies erfordert in der Regelfall rechtliche Beratung. Ist es möglich, dass die Schufa einen negativen Beitrag leistet? Eine Negativeingabe von Schufaeus kann unter sehr eingeschränkten rechtlichen Bedingungen erlaubt sein.
Inwieweit diese im Einzelnen angegeben werden oder ob die Eintragung falsch erfolgt ist, lässt sich oft nur von einem auf diesen Bereich spezialisierten Anwalt ausmachen. Für bestimmte Ansprüche ist es beispielsweise möglich, diese auch bei ursprünglicher Begründung zeitnah löschen zu lö schen. Auch die seit dem Stichtag 30. Juni 2018 in Kraft getretene EU-Grunddatenschutzverordnung (DSGVO) betrifft die Aufbewahrung und Streichung von Schufa-Einträgen.
Die Schufa darf die ihr mitgeteilten Eingaben nach den neuen Vorschriften nur aufbewahren, wenn die betroffenen Personen ihre Zustimmung gegeben haben oder wenn die Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung oder zur Wahrnehmung der legitimen Belange der Schufa erforderlich ist (§ 6 DSGVO). Für die Streichung von Schufa-Einträgen ist die Bearbeitung zur Sicherung legitimer Belange im Zusammenhang mit dem Einspruchsrecht nach 21 DSGVO von großer Wichtigkeit.
Um festzustellen, ob eine Aufbewahrung zur Sicherung berechtigter Belange erforderlich ist, muss immer ein Gleichgewicht zwischen den Belangen der Schufa und denen der betroffene Person hergestellt werden. Obwohl sich die Belange der Schufa in der Regel auf Gewinnmaximierung und Absicherung gegen Kreditrisiken beschränken, kann eine große Anzahl von schützenswerten Belangen auf Seiten des Betreffenden berücksichtigt werden.
Auch die wirtschaftliche Situation des Betreffenden in den vergangenen Jahren und nicht zuletzt Form und Umfang der dem Schufa-Eintrag zugrundeliegenden Ansprüche sind wichtige Faktoren bei der Beurteilung. Der Interessenausgleich muss von einem auf die Streichung von Schufa-Einträgen spezialisierten Anwalt sorgfältig vorbereitet und der Schufa vorgelegt werden.
Denn nur so haben die Betreffenden die besten Aussichten, dass der Beitrag von der Schufa abschließend vernichtet wird – in der Regel innerhalb von ein bis zwei Kalenderwochen. In Hamm ist die überregionale Anwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtanwälte auf die Streichung von Schufa-Einträgen ausgerichtet und hat die Streichung bereits für eine große Anzahl von Betreffenden durchgesetzt.
Auch die Anwälte Ginter und Schiering machen Ihre Forderungen gegen die Schufa oder andere Wirtschaftsauskunfteien geltend und begleiten Sie bei der Verhandlung mit dem die Registrierung veranlassenden Kreditgeber, z.B. der Hausbank oder dem Mobilfunkanbieter. Oftmals kann eine kurzzeitige Streichung der Negativgutschrift erreicht und Ihre Kreditwürdigkeit wiederhergestellt werden.
Gern begleiten wir Sie bei der Klageerhebung und Vollstreckung gegen die Schufa und stellen Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.