Der BGH entscheidet über die Verjährung von Herausgabeansprüchen. Allerdings sollte bei der Rückforderung der gezahlten Bearbeitungsgebühren die Verjährungsfrist berücksichtigt werden. Man muss mit Millionen von Dollar an Wiederherstellungen rechnen. Eine außergerichtliche Geltendmachung setzt nicht automatisch die Verjährung aus. Beitreibung von Kreditgebühren – und deren Verjährung.
Verjährungsfrist gefährdet die Rückzahlung von unzulässigen Bearbeitungsentgelten für Unternehmenskredite
Der BGH hat in zwei Beschlüssen (XI ZR 348/13 und 17/14 ) vom 27. Dezember 2014 die Verarbeitungsentgelte für Konsumentenkredite für nicht zulässig erklärt. Abwicklungsgebühren “ oder „Bearbeitungsgebühren“ für den Vertragsabschluss, die in Form eines Formularvertrages (d.h. wenn die Verordnung nicht zwischen der Gesellschaft und dem Kreditunternehmen einzeln ausgehandelt wurde) und unabhängig von der Laufzeit erhoben werden, sind daher ungültig und sind von den Kreditinstituten auf Antrag zurückzuzahlen.
Aber Achtung, es kann schnell gehen, denn die Verjährungsfrist für eventuelle Reklamationen tritt drei Jahre nach Vertragsabschluss am Ende des Jahres in Kraft (BGH, Beschluss vom 27. Okt 2014, AZ: II ZR 348/13). Damit können Unternehmen zu unrechtmäßig berechnete Kreditbearbeitungsgebühren (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) für seit dem 31.12.2014 abgeschlossene Kreditverträge zurückfordern.
Für den Abschluss von Verträgen im Jahr 2014 gilt jedoch die Verjährungsfrist vom 31.12.2017. Also beeilt euch!
Verjährung für die Einziehung von Kreditbearbeitungsgebühren läuft am 31.12.2014 aus.
Erfreuliche Nachricht für die Verbraucher: Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 18. November 2014 festgestellt, dass Ansprüche auf Rückzahlung der zwischen 2004 und 2011 gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren noch nicht verjähren sind (Az.: YI ZR 348/13; YI ZR 17/14). Die Kreditbearbeitungsentgelte können nun bis zum 31.12.2014 eingezogen werden. Bei den geschlossenen Kreditverträgen haben viele Institute neben den Darlehenszinsen zusätzliche Kreditbearbeitungsgebühren berechnet.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die grundsätzliche Nichtzulässigkeit dieser Bearbeitungsgebühren im Frühling 2014 haben mehrere Bankenkunden von ihrem Recht auf Rückforderung der Entgelte gebrauch gemacht. Für vor 2011 entstandene Forderungen haben sich die Institute jedoch auf die gesetzlich vorgeschriebene Verjährung von drei Jahren gestützt auf Kenntnis und abgelehnte Tilgung berufen.
Der Einzelfall betraf zwei Darlehensverträge, einen im Jahr 2006 und einen im Jahr 2008. Der Bankkunde hatte gefordert, dass die Bearbeitungsentgelte von den Kreditanstalten erstattet werden. Beide Institute verwiesen dann auf die abgelaufene Verjährungsfrist. Das Karlsruheer Gericht hat in seiner Beurteilung den Kunden der Bank die Rückerstattung der rechtswidrig erhobenen Bearbeitungsentgelte zuzüglich eines Zinssatzes von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass es vor 2011 für keinen Kreditnehmer angemessen war, gegen die Ausübung ungerechtfertigter Gebühren vorzugehen. Daher läuft die Verjährung der zwischen 2004 und 2011 gezahlten Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren nicht vor dem 31. Dezember 2011 – der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2014 – bis dahin können die Konsumenten die Verarbeitungsgebühren von ihrer Hausbank zurückfordern.
Ab wann gibt es einen Rückzahlungsanspruch? Die Kreditdokumente enthalten Phrasen wie „Kreditbearbeitungsgebühr“ oder „Abschlussgebühr“ oder „Bearbeitungsprovision“. Hierfür gibt es in der Regel eine von der Laufzeit unabhängige, für ungültig erklärte Gebühr, für die der Rückzahlungsanspruch vorliegt. Wiederaufnahme für alle Typen von Anleihen? Bei der Immobilienfinanzierung mit dem Kredit entsteht auch ein Rückzahlungsanspruch gegen die Batterie.
Es ist möglich, dass auch Kreditnehmer von vor 2010 abgeschlossenen Krediten Anspruch auf Schadenersatz haben. Maßgeblich ist die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr – der Vertragsabschluss oder die Kreditauszahlung durch die Hausbank sind nicht wesentlich. Bei neueren Abschlüssen welche Fristen gibt es? Die Rückzahlungsansprüche aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen 2004 und 2011 laufen am 31. Dezember 2014 aus, während für Anträge ab 2012 die Verjährung von drei Jahren am 31. Dezember 2015 gilt: Die Bedingungen, unter denen das gewährte oder gekündigte Kreditverhältnis getilgt wurde, sind irrelevant.
Maßgeblich für die Verjährung ist der Zeitpunkt der Zahlung der Verarbeitungsgebühren. Die betroffenen Konsumenten können bis Ende 2014 die rechtswidrigen Gebühren von der Hausbank zurückfordern. Zu diesem Zweck muss die Rückerstattung der Bearbeitungsentgelte von der Hausbank verlangt werden. Dies hat der Kunde der Sparkasse in schriftlicher Form und mit einer bestimmten Frist zu tun und den Auftrag per eingeschriebenem Brief an die Sparkasse zu erteilen.
Für die Hausbank ist die Festlegung einer Zahlungsfrist eine bestimmte Zahlungsfrist; eine Zahlungsfrist von sieben Arbeitstagen wird empfohlen. Im Zweifelsfall kann es erforderlich sein, vor Ende des Jahres eine gerichtliche Verjährung einzuleiten, um die bevorstehende Verjährung zu verhindern.