Home > Geld zurück Kredit > Rückforderung der Bearbeitungsgebühren bei Krediten

Rückforderung der Bearbeitungsgebühren bei Krediten

Bank-Kunden, die dennoch Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, können diese nachträglich zurückfordern. Unternehmer können auch das Geld zurückfordern, das sie bezahlt haben! Für Bankkunden besteht die Möglichkeit, Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückzufordern. ETL-Anwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Der Betrag der einzuziehenden Forderungen ist deutlich höher als im Verbrauchermarkt.

Beitreibung von Kreditbearbeitungsgebühren – Peres and Partners

Am 4. Juli 2017 hat der BGH in zwei Rechtsstreitigkeiten (XI ZR 562/15 und ZR 233 ) entschieden, dass die Bearbeitungsgebühren in befristeten Kreditverträgen erlöschen. Der BGH betonte, dass es nicht entscheidend sei, ob der Kreditnehmer ein Unternehmen oder ein Konsument sei. Anwalt Sochurek: „Für die betroffenen Unternehmen können beträchtliche Beträge auf dem Spiel stehen, denn die Summe der Bearbeitungsgebühren (Bearbeitungsgebühren) für Unternehmerkredite steht in der Regel im Zusammenhang mit den Krediterlösen.

Weshalb kann die Bearbeitungspauschale zurückverlangt werden? Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass zum jetzigen Stand dieses Artikels der vollständige Text des Urteilsspruchs noch nicht verfügbar war und dass der Autor im Grunde die Angaben aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs übernommen hat. Basis für die Berechnung der Bearbeitungsgebühren sind im Grunde genommen die in den Kreditverträgen enthaltenen Gebührenklauseln.

Nebenpreisvereinbarungen unterstehen im Wesentlichen der sogenannten inhaltlichen Kontrolle nach § 307 BGB. Es versteht sich von selbst, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren in fast allen FÃ?llen in der Regel eine grundsÃ?tzliche AGB ist, da sie von der Nationalbank fÃ?r eine groÃ?e Anzahl von VertrÃ?gen vorgefertigt wird und in der Regel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht verfÃ?gbar ist. Diese Ungültigkeit der Vergütungsklausel hat zur Konsequenz, dass der Auftraggeber, d.h. der Kreditnehmer, eine Dienstleistung ohne Rechtsgrundlage erbringt.

Damit hätte der Kundin oder dem Kunden an die Hausbank einen Betrag gezahlt, ohne dass dafür ein rechtlicher Grund bestand. Das Honorar stand der Hausbank von vornherein nicht zu. Für Zuwendungen ohne Rechtsgrundlage gibt es ein sogenanntes bereichsrechtliches Widerrufsrecht, im vorliegenden Fall nach 812 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 A. D. Ist es möglich, von der Hausbank mehr als nur eine Bearbeitungsgebühr in Form von Verlust oder Beschädigung zu verlangen?

Ja, prinzipiell ist die Hausbank nicht nur zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr, sondern auch zu einer Nutzungsentschädigung verpflichtet. Dies basiert auf der wirtschaftlichen Betrachtung, dass die BayernLB mit diesem Vermögen in der Zeit arbeitete, in der sie über das Vermögen des Eigentümers falsch verfügte. Einfach ausgedrückt: Es wird davon ausgegangen, dass die Hausbank die Bearbeitungsgebühr nicht „herumliegen“ ließ, sondern im Zuge ihres laufenden Geschäftes mit ihr „arbeitete“.

Allerdings hat der Kunde Anspruch auf den erzielten Ertrag, da die Hausbank das Geld zu unrechtmäßig gehalten hat. Natürlich kann der Kreditnehmer nicht wissen, wie hoch der „Gewinn“ der Hausbank ist. Daher besteht eine vom BGH (BGH, Entscheidung vom 22.9.2015, Az. II ZR 116/15) festgestellte Annahmewirkung, dass eine Hausbank Vorteile in Form von Verzugszinsen in der Größenordnung von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ziehen wird.

Die Annahme ist für beide Parteien widerlegbar, erlaubt es dem Kreditnehmer aber zunächst, seine Forderung zu quantifizieren. Prinzipiell sind alle Kreditverträge davon ausgenommen, die eine Verarbeitungsgebühr bereitstellen. Für die Begrenzung der Rechte ist im übrigen das Datum des Vertragsabschlusses maßgebend (nachfolgend). Die Verjährungsfrist für Reklamationen beträgt im Regelfall 10 Jahre oder, je nach Kenntnis, 3 Jahre.

Maßgebend ist der Ort, an dem der Schaden entsteht. Genau zehn Jahre nach diesem Datum gilt die Verjährungsfrist. Wurde das Kreditgeschäft am 23. Oktober 2007 geschlossen und die Bearbeitungsgebühr gezahlt, würde der Antrag mit Ende des 23. Oktober 2017 erlöschen. In der Realität ist die wissensbasierte Verjährungsfrist von drei Jahren jedoch im Hinblick auf die Bearbeitungsgebühren von größerer Bedeutung.

Mit der in den 199 Abs. 1, 195 BGB geregelten wissensbasierten Verjährungsfrist von drei Jahren hängt der Beginn der Verjährungsfrist davon ab, wann der Forderungsinhaber – in diesem Fall der Kreditnehmer – von den seinen Ansprüchen zugrunde liegenden Sachverhalten erfährt. Dabei ist es im Prinzip unerheblich, ob die richtige juristische Einschätzung getroffen wird oder nicht.

Gewinnt der Kläger von der Sache Kenntnis, so beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem er von der Sache im oben genannten Sinn erfährt. Beispiel: Im Jahr 2013 anerkennt der Kreditnehmer, dass er eine Bearbeitungspauschale gezahlt hat. Die Forderung erlischt dann am Ende des 31.12.2016. Der Bundesgerichtshof hat sich in der Sache der Verjährungsfrist für Verbraucherkredite bereits eingehend mit dem Beschluss vom 28. Oktober 2014 (Az. Nr. 17 ZR 348/13) beschäftigt.

Von entscheidender Bedeutung ist vor dem Hintergund der Zeitpunkt, zu dem der Kreditnehmer die Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, da er von diesem Zeitpunkt an von den den Anspruch begründenden Umständen im Sinn von 199 Abs. I BGB weiß. Es sind folgende Fallbeispiele zu unterscheiden: Zum einen wird oft auch die Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben.

Dies bedeutet, dass die Hausbank nur das um die Bearbeitungsgebühr verminderte Valutadatum ausbezahlt und die Bearbeitungsgebühr einbehält. Es besteht ein angeblicher Anrecht auf die Bearbeitungsgebühr und ein Anrecht des Kunden auf Zahlung des Valutatages. Daher macht die Hausbank eine „Verrechnung“ (der Bundesgerichtshof äußert sich in seinem Beschluss über eine „Verkürzung des Leistungsweges“) und bezahlt einen reduzierten Beitrag dementsprechend aus.

Die Verjährungsfrist tritt in diesem Falle mit dem Wissen um die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr, d.h. in der Folge mit der Ausschüttung des Darlehensbetrags ein. Bei vollständiger Ausschüttung des Darlehensvalutatages ist die Bearbeitungsgebühr im Gesamtwert enthalten. Dabei wird die Bearbeitungsgebühr entsprechend dem BGH-Urteil über die ganze Darlehenslaufzeit pro rata temporis mit jeder Ratenzahlung bezahlt.

Das ist eine Aufschiebung von der Banken. Mit der Zahlung der ersten Tranche tritt in diesem Falle das verjährungsbedingte Wissen ein. Die Zahlung der Gebühr erstreckt sich jedoch über einen größeren Zeitabschnitt, so dass ein Anrecht auf den Teil der Bearbeitungsgebühren entsteht, der während des Zeitraums bezahlt wurde, der nicht durch die Verjährung ausgeschlossen ist.

In der Regel sind für laufende Kredite die in den vergangenen drei Jahren gezahlten Honorare erstattungsfähig. Ist die Geschäftsbeziehung zu meiner Hausbank durch eine Rückforderung nachhaltig belaste? Der Kreditnehmer hat prinzipiell Anspruch auf eine Rechtsstellung, da die Hausbank als ihr Vertragspartei zu Recht Zahlungen von ihr erhält, die sie einfordern kann.

Andererseits wird die BayernLB aus naheliegenden GrÃ?nden nicht besonders zufrieden sein, wenn ein GeschÃ?ftskunde den gesamten Geldbetrag zurÃ?ckfordert. Dabei sollte der Kreditnehmer nicht übersehen, dass er zwar in vielen FÃ?llen von seiner eigenen Privatbank abhÃ?ngig ist, aber auch ein Bankkunde dieser sein kann. Die Privatbank ist natÃ?rlich bemÃ?ht, die Kundenbeziehung zu pflegen und zu festigen.

Im Prinzip sollte ein völlig pragmatischer Ansatz verfolgt werden. Die Anwältin des Mandanten sollte zunächst nur im Verborgenen handeln und überhaupt nicht auftreten. Es versteht sich von selbst, dass der Mandant von einem Rechtsanwalt im Hintergund, ohne dass die Hausbank ihn kennt, betreut und bei allen möglichen Gesprächen begleitet wird. So wäre es beispielsweise als etwas konfrontativer Ansatz vorstellbar, dass der Mandant mit einem von Rechtsanwälten vorgefertigten oder zumindest in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten erarbeiteten Brief an die Hausbank schreibt.

Dieser Brief verweist die BayernLB in sachlicher und verbindlicher Form auf die geltende Judikatur des Bundesgerichtshofs und erklärt, dass dies auch für das jetzige Kreditgeschäft gilt. Im Hinblick auf die langjährigen Geschäftsbeziehungen könnte sich dann die offensichtliche Fragestellung stellen, wie man mit dieser Sachlage seitens der Hausbank umzugehen hat.

Auf diese Weise beweist der Auftraggeber, dass er sich nicht „beugen und brechen“ will, dass er seinen Ansprüche geltend machen will, sondern nach einer gemeinsamen und konstruktiven Gesamtlösung ist. Könnte der Konsument aus einer starken Ausgangsposition heraus handeln, wäre dieser Ansatz in Ordnung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Stimmungslage zwischen Haus und Kunden erheblich abkühlt und die Geschäftsbeziehungen in nicht unerheblichem Umfang belasten wird.

Neben den oben genannten Aspekten ist es bei der Wahl eines Anwalts besonders darauf zu achten, dass keine „Massenverarbeitung“ durchgeführt wird, da der sensible Abschnitt der Geschäftsbeziehungen zwischen Haus und Kunden vom jeweiligen Fall abhängt und jeder Mandant unterschiedliche Vorstellungen davon hat, wie die Gespräche zu führen sind. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die von den Beklagtenbanken vorgefassten Regelungen über eine von der Laufzeit unabhängige Bearbeitungsgebühr in zwischen Kreditinstituten und Unternehmen abgeschlossenen Kreditverträgen ungültig sind.

Nach dem vor zeitigen Abschluss des Verfahrens II SR 436/16 durch Bestätigung der Beklagtenbank war nur in den Prozessen II SR 562/15 und II SR 233/16 zu befinden. Bei diesen beiden Vorgehensweisen sind die Kreditnehmer selbstständige Unternehmen im Sinn von § 14 BGB. In den mit den entsprechenden Kreditinstituten abgeschlossenen Kreditverträgen sind Formklauseln vorgesehen, nach denen der Kreditnehmer unabhängig von der Laufzeit eine „Bearbeitungsgebühr“ oder eine „Bearbeitungsgebühr“ zu zahlen hat.

Ziel der Rechtsstreitigkeiten ist die Rückerstattung dieser Vergütung, da die klagenden Parteien die angefochtenen Bestimmungen für ungültig halten. Die Beschwerde im Prozess XI 562/15 war vor den unteren Gerichten zwar von Erfolg gekrönt, die Beschwerde im Prozess XI 233/16 wurde jedoch von den unteren Gerichten zurückgewiesen. Auf dieser Grundlage hat der BGH das OLG Celle-Urteil im XI Zoll 562/15-Verfahren weitestgehend bekräftigt und nur in Anbetracht eines Teils der geforderten Verzinsung zum Schaden der Klägerin geändert.

Der BGH hat im Rahmen des Verfahrens XI ZR 233/16 das Gericht des Amtsgerichts Hamburg für eine erneute Anhörung und Entscheidungsfindung an das Oberste Landesgericht zurÃ??ckverwiesen, weil das Oberste Landesgericht weitere Erkenntnisse fÃ?r eine endgÃ?ltige VerjÃ?hrungseinrede des Antragsgegners und die von dem Antragsteller geltend gemachten Zinserhöhungen einbringen muss.

Im Zweifelsfall war daher ein unangemessener Nachteil des Geschäftspartners nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu vermute. Vor allem die Zweckmäßigkeit einer nicht von der Laufzeit des Darlehens abhängigen Bearbeitungsgebühr konnte nicht durch daraus resultierende Steuervorteile eines Unternehmerkreditnehmers untermauert werden.

Sofern die beschuldigten Institute die fälligkeitsunabhängige Einigung über die Bearbeitungsgebühren mit einer korrespondierenden Handelspraxis begründet hatten, spricht ihre Vorlage nicht für das Vorliegen einer solchen Geschäftspraxis. Dabei gab es keine Hinweise darauf, dass die Kreditanstalten eine solche unilaterale Macht gegenüber Geschäftsleuten nicht ausüben konnten. Für die in beiden Rechtsstreitigkeiten vorgebrachte Einschränkung gilt die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Prinzipien für Verbraucherkredite (siehe Urteil vom 28. Oktober 2014 – II ZR 348/13) auch für Unternehmenskredite.

Ende 2011 war es auch für Unternehmer vernünftig gewesen, eine Beschwerde zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren einzureichen.

Leave a Reply

Your email address will not be published.