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Laufzeit Darlehen

Als Laufzeit für Baufinanzierungen wird der Zeitraum bezeichnet, in dem das gesamte Darlehen zurückgezahlt wird. Ist der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage, das Darlehen zurückzuzahlen, werden während der Laufzeit des Darlehens nur die Zinsen gezahlt. > Online-Rücknahmerechner < Laufzeit eines Konsumentenkredits kann vom Kunden gewählt werden. Bei der Kreditform ist die Laufzeit ein entscheidendes Kriterium.

Doktor und Investment Welche Laufzeit ist für ein Praxisdarlehen angemessen?

  • AfA bedeutet die so genannten „Abschreibungen“ – eine schöne Sache für jeden Arzt/Apotheker als selbständigen Unter-nehmer. Wie hoch ist die Abschreibung? Aus dem Bundesministerium der Finanzen gibt es eine „AfA-Tabelle für das Gesundheitswesen“ und dort steht z.B., dass eine Therapieeinheit 8 Jahre aus steuerlicher Sicht „hält“ und ein Arzttisch 10 Jahre aus einem Arzttisch.

Das bedeutet, wenn die Behandlungseinrichtung 48.000,00 Euro kostete und über 8 Jahre hinweg abschreibt, dann kann der behandelnde Ärztin oder der behandelnde Ärztin jedes Jahr 6.000,00 Euro wie reale Ausgaben bei der Bestimmung seines steuerbaren Ergebnisses einbehalten – und diese (zunächst) beibehalten. Hat dann das dazugehörige Darlehen auch die gleiche Laufzeit von 8 Jahren, so muss der Entrepreneur auch nur gleich ? 6. 000,-/ Jahre bei Rückzahlung zahlen.

Also löscht der Doktor „steuerfrei“! – Die zusätzlich zu zahlenden Zinszahlungen belasten auch den Ertrag. Wofür steht die abschreibungskonforme Unterlegung? Jetzt gibt es jedoch Bankiers, die dem Hausarzt bei Annahme des Kredits empfehlen, die Finanzierungen über 12 oder 15 Jahre laufen beizubehalten, denn dann ist der Zinssatz geringer und die Zinssätze können sowieso von der Mehrwertsteuer abgezogen werden (? das sind die Internetseiten des Unternehmens www. com ?).

Lediglich der Auftraggeber bezahlt, derzeit nominell 1,0% p. a. Wenn Sie die Steuern nicht zahlen wollen, dann nicht nur 1. 920,- Euro Zins, sondern 1. 920,- Euro, sondern 1. 880,- Euro bei 12 und 3. 600,- Euro bei 15 Jahren Laufzeit (Und die Verzinsung soll nur noch einmal auf zwei oder drei Prozent steigen!) Von der Abweichung in einem Wert von 960,- Euro oder 1. 680,- erfährt der Doktor auch nur noch maximal 40% der Steuern (so viel zum „Märchen vom Warenzins“).

Angenommen, der Konsument entscheidet sich für 15 statt für acht Jahre für die Finanzierungen, die Abschreibungsdauer beträgt jedoch weiterhin acht Jahre. Im Laufe von acht Jahren bezahlt der Kundin oder dem Kunden bereits mal 1. 920, – Zins p. a. und er hat 6. 000, – Rückzahlung und 6. 000, – Abschreibung, die ihm die nötige Flüssigkeit für die Rückzahlung einbringen.

Mit 15 Jahren zahlen er EUR 2. 600,- Zins, hat auch EUR 6. 000,- für die ersten 8 Jahre abgeschrieben, aber nur EUR 2. 200,- Rückzahlung in dieser Zeit. Sie werden jedoch in der Regelfall lediglich verzehrt (kein Arzt „bewahrt“ diese kostenlose Flüssigkeit im Alltag!). Der Abschreibungsbetrag lautet dann ´, aber die Rückzahlung beläuft sich noch auf EUR 2. 200,-/Jahr für die kommenden 7 Jahre!

Diese Rückzahlung muss also dann aus einer anderen Quellen erfolgen, d.h. dem zu versteuernden Gewinns! Bei einer Rückzahlung von EUR 2.200,- sind jetzt EUR 5,-/Jahr vor Abzug der anfallenden Kosten (und der medizinischen Versorgung) notwendig (insgesamt EUR 37.333,33). Mit dieser Variation (und 40% Steuersatz) zahlt der Doktor 14.933,33 mehr als mit einer AfA-konformen Finanzierungsmöglichkeit – d.h. seine Behandlungseinrichtung ist 31% „teurer“ geworden!

Kannst du dir jetzt die Auswirkungen der nicht abschreibungsgleichen Finanzierungen auf eine Anfangsinvestition von 250.000 oder 500.000 Euro ausmalen?

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