Es ist ratsam, die Bank während des Konkurses um ein Darlehen zu bitten, wenn Sie bereits alte Schulden haben. Auch im laufenden Insolvenzverfahren kann ein Darlehen aufgenommen werden.
Kredite während oder nach dem Privatkonkurs? – Privater Bankrott
Das Kreditgeschäft ist und bleibt ein risikoreiches Geschäft. Ein geschlossener und vor allem ein schwebender privater Konkurs ist natürlich ein Warnsignal. Die Vergabe von Krediten an Privatpersonen ist jedoch prinzipiell nicht „verboten“. Neuaufnahmen während eines laufenden Schuldenbereinigungsverfahrens sind ein Grund für die Unwürdigkeit und der Debitor wird aus dem Prozess herausgeworfen (Ausnahme: Bonitätsfinanzierung der Quoten- und Prozesskosten – wenn ein Darlehensgeber getilgt werden kann).
Im Rahmen eines Abgabeverfahrens darf der Zahlungspflichtige nur solche Forderungen stellen, die er aus seinem nicht pfändbaren Vermögen auszahlen kann.
Die so genannte Good Conduct Phase ist ein Terminus aus dem Insolvenzbereich. Der Phase der guten Durchführung folgt das vereinfachte Konkursverfahren.
In der Phase der guten Führung werden 10% des pfändungsfähigen Gewinns im fünften Jahr und 15% im sechsten Jahr zugesagt. Eine Inanspruchnahme eines Darlehens in der Phase der guten Durchführung ist nur möglich, wenn der Zahlungsbefugte das Darlehen bewilligt. Auch bei einer Verpflichtung des Insolvenzgerichtes oder des Insolvenzverwalters ist es in der Regelfall möglich, ein Darlehen aufzunehmen, aber im Rahmen eines fortlaufenden Insolvenzverfahrens wird ein Negativeintrag der Schufa festgestellt, so dass ein Darlehen nur von wenigen oder keinen Banken in der Phase des guten Verhaltens gewährt wird.
Aber auch eine Privatinsolvenz hat die Chance, eine gute Bonitätsentscheidung zu erwirken. Andere Mittel zur Kreditsicherung, wie z.B. die Garantie, können zum Nachweis der Solvenz herangezogen werden. Eine Kreditvergabe mit einem Bürgen und eine persönliche Kreditvergabe von einem Privatkreditgeber sind die beiden einzig möglichen Kreditmöglichkeiten in der Phase des guten Verhaltens.
Es ist unerlässlich, dass Darlehensnehmer, die während der Phase des guten Verhaltens ein Darlehen vergeben wollen, einen Garanten haben, der die Rückzahlung des Darlehens garantiert. Weil der Garant für die Rückzahlung des Darlehens in vollem Umfange haftbar ist, können die Darlehensnehmer auch während der Phase der Zahlungsunfähigkeit oder des guten Verhaltens auf ein Darlehen zurueckgreifen. Der zahlungsunfähige Schuldner sollte nach Möglich- keit ein größtmögliches Renditeniveau haben und das Darlehen oder die Dauer und den Kreditbetrag so ausgestalten, dass eine Rückzahlung ausreicht.
Weil das kurzfristige Kleinkreditrisiko wesentlich niedriger und die Eigenkapitalbindung kleiner ist, sind die Kreditinstitute besser in der Lage, einen Kredit mit niedrigem Zinssatz zu vergeben. Wenn Sie auf ein Darlehen einer Hausbank nicht zugreifen können oder wollen, sollten Sie sich auf ein Privatdarlehen einer Hausfrau konzentrieren.
Um ein Darlehen während der Phase der guten Führung zu gewähren, sollte auch hier ein Garant zur Verfuegung stehen. Auch hier sollte der Bonitätsvergleich mit einem Bonitätsrechner nicht unterlaufen werden. Um permanent von den besten Bedingungen profitabel zu sein, sollte der Bonitätsvergleich mit einem Bonitätsrechner nicht unterlaufen werden.