Keiner will sich die Situation eines Privatkonkurses vorstellen. Dennoch müssen einige, die im Begriff sind, dies zu tun, dies tun. Nach Ablauf ihrer Privatinsolvenz können sie wieder einen Kredit zur Bedienung von Krediten erhalten, den sie kaum jemals auszahlen können.
Privater Bankrott neu: Schuldfrei in fünf Jahren
Bereits vor ihrem In-Kraft-Treten wirken sich die neuen Vorschriften zum Privatkonkurs deutlich aus: „Die Anzahl der Schuldner ist in der ersten Jahreshälfte 2017 nicht gesunken, die Anzahl der Privatkonkurse“, meldete der Gläubigerschutzverein KSV1870 jüngst über ein Phantom.
Denn als die Regierung im Januar dieses Jahres eine grundsätzliche Privatinsolvenzreform angekündigt hat, hat sie auch angekündigt, dass die Mindestkontingente in der Folgezeit sinken werden. Das bedeutet, dass es nicht mehr wie bisher notwendig ist, wenigstens zehn Prozentpunkte seiner Verschuldung abzubauen, sondern im Extremfall möglich ist, mehr oder weniger nichts zu bezahlen. Sie machen rund 30 Prozentpunkte der privaten Insolvenzen aus.
Ausnahmslos kein Einzelfall: „Während Privatpersonen bei der Beantragung eines Privatkonkurses durchschnittlich 63.000 EUR verschuldet haben, haben Ex-Unternehmer durchschnittlich 290.000 EUR Schulden“, sagt Anwältin Susanne Fruhstorfer, Teamleiterin des CEE-Insolvenzrechtsteams bei Taylor Wessing, und führt die KSV-Statistiken an.
Deshalb lehnen sie in den meisten FÃ?llen die vom Debitor fÃ?r einen Zahlplan gebotene Kontingente ab. Ehemalige Selbständige müssen daher oft nur den Abschöpfungsprozess durchlaufen (mehr dazu im Folgenden). Allerdings müssen sie es dort jetzt hinbekommen, zumindest zehn Prozentpunkte ihrer Verbindlichkeiten zu bedienen. Allerdings sind zehn Prozentpunkte eines Schuldenstapels noch viel, weshalb viele den Abschöpfungsprozess noch nicht alleine abgeschlossen haben.
Dies hat zur Konsequenz, dass die Altschulden wieder zum Vorschein kommen, die Vollstreckungen und Zusatzkosten weitergehen, die verschiedene Kreditgeber nun zu realisieren versuchen. Allerdings dehnte die österreichische Bundesregierung die Reformierung rasch auf alle privaten Schuldner aus, und die Vertreter der Kreditgeber riefen. Letztendlich wurde es zu einem Kompromiss: Obwohl der Rückzahlungssatz von Null im Abgabeverfahren im Regelfall ab dem Stichtag 31. Dezember gültig ist, werden statt drei Jahren fünf Jahre benötigt.
Reicht es aus, dass man beim AMS nicht blockiert ist, oder muss man z.B. mind. zehn Anträge pro Kalendermonat verfassen – beide Gutachten werden zur Zeit von Sachverständigen repräsentiert. „Wir müssen abwarten, wie die Justiz uns in den nächsten Jahren beurteilen wird.
Allerdings wäre es zu viel gesagt, von einer totalen Reform des privaten Konkurses zu reden. Weil jeder, der in den Privatkonkurs geht, im Großen und Ganzen zwei Auswege hat. Schon jetzt und auch in Zukunft: Der Debitor stellt den Kreditoren eine gewisse Quotenhöhe zur Verfügung. Zum Beispiel zehn oder 15 Prozentpunkte – das ist hier prinzipiell weniger möglich.
Wenn die Kreditoren zustimmen. Wenn die Kreditoren zustimmen, dann bezahlt der Debitor den zugesagten Geldbetrag für die folgenden fünf bis höchstens sieben Jahre, und zwar monatlich.
Sie wird dann in Bezug auf das Absorptionsverfahren rascher als bisher sein. Aber auch hier sind die Einzelheiten nicht ganz klar: „Bedeutet es, dass man als „nur leicht greifbar“ nur zehn, 20 oder 100 EUR pro Tag sparen kann? Für das Abgabeverfahren ist heute und in Zukunft keine Einwilligung der Kreditgeber erforderlich.
Bislang muss man die nächsten sieben Jahre am Lebensunterhalt festhalten, alles, was darüber hinausgeht, wird an die Kreditgeber ausgeschüttet. Sämtliche pfändbare Erträge werden einem Trustee zugeordnet, und alle Nebenleistungen, wie z.B. Erbschaften, sind an den Trustee zu übertragen, der sie an die Kreditgeber ausgibt. Bislang müssen nach Ablauf der sieben Jahre zumindest zehn Prozentpunkte der Verschuldung („Mindestquote“) zurückgezahlt werden.
Künftig werden es nur noch fünf Jahre sein, und selbst die zehn prozentige Untergrenze wird nicht mehr bestehen. Unter der Voraussetzung – s. o. – könnte man regelmässig bestätigen, dass man alles in seiner Macht Stehende tun kann, um einen Arbeitsplatz zu bekommen und im Dienst der Kreditgeber zu arbeiten. „Darüber hinaus muss man in den kommenden Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung auch nachweisen, dass man alles in seiner Macht Stehende tun wird, um ein höchstmögliches Ergebnis zu erzielen“, sagt Mitterlehner.
Doch für Selbstständige gibt es noch eine weitere Hürde: „Skimming-Verfahren gibt es nur für diejenigen, die ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis haben“, sagt Fruhstorfer. Die Skimming-Verfahren gibt es nur für diejenigen, die ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis haben. Im Übrigen: Bisher kann der Debitor auf diese Weise bereits vor fünf Jahren mit der Rückstandsentschädigung entlohnt werden.
Das wird in der Folgezeit nicht mehr möglich sein: „Selbst wenn er es schnell mit 50 Prozentpunkten schafft, wird das Abschöpfverfahren fünf Jahre dauern“, macht Mitterlehner deutlich. Hinweis: Diejenigen, deren Abgabeverfahren derzeit – vor dem I. Oktober – im Gange sind, können im Rahmen einer Überbrückungsregelung noch unter die verkürzte Dauer fallen. Für sie gilt eine Sonderregelung. Mitterlehner glaubt aber auch, dass die neuen Regelungen im Abgabeverfahren das nötige Rüstzeug haben, um das Zahlplanverfahren wieder zu mischen: „Bisher haben die Kreditgeber in der Regel eine 7-Jahres-Frist für den Zahlplan gefordert, wie es im Abgabeverfahren üblich ist.
„Und auch für Mitterlehner besteht die Möglichkeit, dass die mit den Kreditgebern zu vereinbarende Quotenhöhe in der Folgezeit unter zehn Prozentpunkten liegt. „Wenn zum Beispiel nur 30 EUR pro Monat von meinem Lohn eingezogen werden können, was fünf Prozentpunkte des Schuldenstandes entspricht, werden die Kreditgeber wahrscheinlich eher als bisher bereit sein, dem Vergütungsplan zuzustimmen“, sagt Mitterlehner.
Denn als Ersatz für ein Abgabeverfahren könnten sie jetzt noch weniger bedroht sein, wenn der Debitor seinen Arbeitsplatz einmal verlieren würde. Insbesondere für scheiternde Selbstständige bessern sich die Perspektiven im Allgemeinen, sei es im Vergütungsplan oder im Abgabeverfahren: „Es sind nicht nur noch fünf Jahre übrig. Jetzt gibt es keine Mindestkontingente für den letzen Nachteil.
Die bereits am 11. Oktober bestehenden Abschäumverfahren werden von diesem Zeitpunkt an für höchstens weitere fünf Jahre gelten, es sei denn, sie werden regelmäßig vor diesem Zeitpunkt beendet.