Sprung zur Folgekontogebühr möglich? Bauvertrag: Der Bundesgerichtshof verbietet die Kontoführung von Bausparkassen. Verschiedene Bausparkassen haben eine neue Gebühr eingeführt. Je nach Bausparkasse wird der Name der Konto- oder Dienstleistungsgebühr verwendet. Der rechtzeitigen Einführung dieser Bearbeitungsgebühr oder Kontogebühr widerspreche ich hiermit.
Kontoführung für Bausparvertrag ist nicht zulässig – BGH-Urteil zum Nachteil der Badenia Bausparkasse
Das Bundesgericht (BGH) hat in seinem Beschluss vom 9. Mai 2017 (AZ: AI: II ZR 308/15) festgestellt, dass die Kontonutzungsgebühren für Bausparverträge in der Kreditphase nicht zulässig sind. Es handelte sich um eine Kontogebühr von 9,48 pro Jahr für die Badenia Baumarkt. Andere Sparkassen berechnen eine „monatliche Kontoführungsgebühr“ oder „Kreditkontogebühr“ von 1,00 ? pro Monat.
Der Bausparvertrag ist in 2 Etappen unterteilt: die Kreditphase, in der ein über diesen Betrag hinaus gewährter Kredit getilgt wird. Die Kontogebühr ist nach Ansicht des BGH in der Kreditphase nicht zulässig. So teilten einige Sparkassen ihren Kundinnen und Kreditnehmern zu Beginn des Jahres 2017 mit, dass sie während der Ansparphase auch eine Kontogebühr (manchmal auch „Servicegebühr“ genannt) berechnen würden. Unklar ist jedoch noch die Fragestellung, ob eine Kontogebühr auch während der Sparbetriebsphase inaktiv ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in einer vorangegangenen Rechtssache die Kontoerhaltungsgebühr für ein Kreditgeschäft für unerlaubt befunden (Urteil vom 7. Juni 2011 – II ZR 388/10). Die Bausparverträge enthalten verschiedene Honorare. Nicht alle von ihnen sind nicht erlaubt. Schlussvergütungen sind erlaubt (BGH, Beschluss vom 07.12.2010 – II ZR 3/10). Kreditgebühren sind nicht erlaubt (BGH, Beschluss vom 08.11.2016 – II ZR 552/15).
Mit Rückzahlungsansprüchen müssen die Wohnungsbaugesellschaften nun zurechtkommen. Mit vielen Baumarktverträgen wurden Monatskontos in der Größenordnung von 1,00 ? festgelegt. Es wird jedoch nicht angeboten, von sich aus freiwillige und unaufgeforderte Kontoeröffnungsgebühren zurückzuzahlen. Der Kunde hat die Baupolice unter Fristsetzung zu ersuchen. Der Anspruch auf Rückvergütung der im Jahr 2014 gezahlten Gebühren wird erwartungsgemäß am 31.12.2017 auslaufen! a) Überprüfen Sie in Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Abrechnung, ob und inwieweit Ihnen „Kontogebühren“, „Kreditkontogebühren“, „Kontoführungsgebühren“, „Kontoführungsgebühren“ oder dergleichen belastet wurden oder werden oder Ihnen belastet werden.
b) Hat die Sparkasse in der Leihphase bereits Gebühren berechnet, sollten Sie mit Bezug auf das BGH-Urteil vom 9. Mai 2017 (AZ: II ZR 308/15) einen beantragenden Schriftverkehr mit einer Frist von 2 Wo. (genaues Termin angeben) bei Ihrer Sparkasse einreichen. c ) Mit dem Gratis-Musterbrief können Sie die Kontovergütung zurückfordern:
Meine sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionäre, im Rahmen des oben genannten Bauspardarlehens haben Sie mir eine Gesamtgebühr von ? …. ? (hier…) berechnet: Dieses Kontoerhaltungsgeld ist nicht zulässig. Mit dem Rechtsmodell des 488 Abs. 1 S. 2 BGB ist die Kontenführung nicht vereinbar, da die Ermittlung der Kontogebühr in der Leihphase zur Deckung der Verwaltungskosten der Sparkasse im Rahmen von Bausparverträgen und damit zur Weiterverrechnung an ihre Abnehmer für Aktivitäten, die die Sparkasse vorwiegend im eigenen Eigeninteresse durchführt, diente.
Das hat der BGH in seinem Beschluss vom 9. Mai 2017 (AZ: AI: II ZR 308/15) bestätigt. Mit Bezug auf die BGH-Gerichtsbarkeit bitte ich Sie, das Honorar zuzüglich einer Nutzungsentschädigung gemäß 818 Abs. 1 BGB in Hoehe von 5 Prozent ueber dem jeweiligen Basiszins pro Jahr seit Honorarberechnung zu zahlen. Im Falle von Bankzahlungen wird tatsächlich davon ausgegangen, dass sie Leistungen in Hoehe der ueblichen Verzugszinsen bezogen hat, die sie als Nutzungsentschädigung zurueckgeben muss (BGH, Beschluss vom 28.10.2014 – ZR 348/13 XI).
Für Baumassen gilt die gleiche Zuständigkeit. auf das folgende Konto: Ich möchte mich im Vorfeld für Ihre Mühe bedanken. d) Lehnt die Baugenossenschaft die Erstattung der Kontogebühr ab, vertreten wir gerne Ihre Rechtsinteressen.