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Hauskauf Finanzierung

Danach müssen Sie sich im Vorfeld mit dem Bereich der Finanzierung befassen.

Was ist beim Kauf eines Hauses ohne Heiratsurkunde zu beachten?

Ohne Heiratsurkunde erwerben Angehörige oder Partner zusammen eine Liegenschaft. „Im Falle von leeren Pärchen trifft auf den Todesfall oder die Scheidung jedoch eine andere Rechtssituation zu als bei Ehepaaren“, mahnt Alexander Krolzik von der Konsumentenberatung in Hamburg. Derjenige, der Rechte an der Liegenschaft hat? Im Anschluss an eine Ehe kommt das Bundesfamilienrecht zur Anwendung, das z.B. die Nachfolge im Falle des Todes eines der Gesellschaftergelt.

Im Falle einer Trennungsmaßnahme gibt es keine Vorschriften für die Vermögensteilung für Ledige, auch wenn sie zusammen erworben wurden. „Jeder Gesellschafter muss sich beim Kauf von Immobilien darüber im Klaren sein, dass er nur dann Rechte an der Liegenschaft hat, wenn er auch als Inhaber im Kataster registriert ist“, erläutert Julia Wagner von der Eigentümergemeinschaft Hauses & Grundschule Deutschland.

Zu wem soll die Liegenschaft und zu welchem Verhältnis sollen sie gehöhren? Was soll mit dem Eigentum im Falle einer eventuellen Scheidung oder des Todes eines Gesellschafters geschehen? Verschiedene Teile der Finanzierung können im Kataster abgebildet werden. Etwa die Hälfte der Gesellschafter kann sich als Inhaber registrieren. „Dazu müssen die Ehepaare gleich zu Beginn wissen, ob sie wollen, dass die Liegenschaft am Ende zum selben Teil oder zu verschiedenen Proportionen gehört“, unterstreicht Krolzik.

Britta Beate Schön, Rechtsexpertin des Konsumentenportals Finantip, weist darauf hin, dass die Regelungen am besten in einem notariellen Gesellschaftsvertrag für nichteheliche Paare festgelegt werden: „Alle Verträge über einen Unternehmenskauf können hier erfasst werden, ebenso wie die Regelungen, die im Falle von Trennungen oder Tod gelten. Die Vereinbarung ist weniger umfangreich und darauf begrenzt, wie die Gesellschafter den gemeinschaftlichen Eigentumserwerb regulieren und wie sie sich im Falle von Trennungen oder Tod einigen.

Die Gesellschafter geben in den Vereinbarungen somit bindend an, wer welches Eigenmittel oder welche Eigenleistung beisteuert und wer ein Darlehen in welcher Größenordnung aufnimmt. „In den meisten Fällen verlangt die Nationalbank, dass beide Parteien den Darlehensvertrag unterzeichnen. Sie hat zwei Debitoren, die alle in voller Höhe gegenüber der Hausbank haften“, erläutert Schön.

Selbst nach einer Trennungsphase verlässt der ausziehende Gesellschafter in der Regelfall den Darlehensvertrag nicht. Es ist daher notwendig, ein Ende der Geschäftsbeziehung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Die Gesellschafter sollten sich in günstigen Momenten darauf einigen, wer im Hause oder in der Ferienwohnung wohnen darf und ob der andere Gesellschafter eine Entschädigungszahlung erhalten wird.

„â??Nach einer Trennungsphase haben die ehemaligen Gesellschafter verschiedene Interessenâ??, wovor Wagner warnt. „Sterbt ein Ehepartner, tritt die Rechtsnachfolge in Kraft – Lebensgefährten ohne Heiratsurkunde werden mit leeren Händen zurückgelassen. Im besten Falle wird der Vermögensanteil an die gemeinsam genutzten Kinde des Ehepaares vererbt, möglicherweise auch an Kinde aus vorangegangenen Verhältnissen oder an die Erziehungsberechtigten des anderen.

„Zum Tode benötigen die Gesellschafter zwingend einen Willen, in dem jeder seinen Teil des Eigentums dem anderen vermacht“, unterstreicht Schön. „Wenn man die Nachkommen auszahlen muss, kann das eine große Last sein“, erklärt Krolzik. Nach dem Tode des geliebten Menschen bekommt ein Gesellschafter einen erbschaftssteuerfreien Geldbetrag, mit dem er die Erbschaften auszahlen oder das Darlehen zurückzahlen kann.

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