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Darlehenszinsen Privatdarlehen

Befindet sich der Kreditnehmer mit der Zinszahlung in Verzug, so erhöhen sich die Kreditzinsen um die gesetzlichen Verzugszinsen für den Zeitraum des Verzugs, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine Bank, ein Unternehmen oder ein Kaufmann einen Vertrag mit einer Privatperson auf eigene Rechnung abgeschlossen hat. Die Kreditnehmerin stimmte ausdrücklich zu, da sie mit dem Geld deutlich mehr gewinnen würde, als sie an Zinsen bezahlt hätte.

Überblick über die

Es handelt sich um einen Kontrakt zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer. Die Kreditvereinbarung wird durch eine gleichzeitige Absichtserklärung (Angebot und Annahme) (sog.) abgeschlossen. Der Kreditgeber wird dem Kreditnehmer einen Betrag in der festgelegten Größenordnung (d.h. Geldtransfer) zur Verfuegung stellen. Der Kreditnehmer ist zur Zahlung geschuldeter Zinsen und zur Rueckzahlung des bei Endfälligkeit bereitgestellten Kredits verpflichte.

Die Darlehensvereinbarung ist naturgemäß ein Gegenseitigkeitsvertrag über die Nutzungsüberlassung. Der gezahlte Kredit ist die Rechtsvorschrift (BGH, 14.05.2014 – II ZR 405/12; Punkte 67-68). Der Zins ist die Vergütung für das gewährte und vom Kreditnehmer für die Dauer des Kredits (Darlehenslaufzeit) zu zahlende Kredits.

Hieraus soll aus der Ausgabe des Geldbetrages der Verzinsungsbetrag, der Darlehenszins, berechnet werden (siehe Inhaltsverzeichnis, Kapitel 15. Zinsen).

Der Kredit wird in diesem Falle mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Satz verzinst. Im Falle eines unverzinslichen Darlehens ist die Hauptverpflichtung des Kreditnehmers auf die Tilgung des Darlehensbetrages begrenzt. Eine endfällige Anleihe wird nicht während der Dauer, sondern am Fälligkeitsdatum (am Ende der Laufzeit) getilgt.

Wird für die Rückzahlung des Kredits eine Frist gesetzt, so hat der Kreditnehmer das gemäß dem Vertrag zur Verfuegung stehende Kredit zu tilgen.

Je nach inhaltlichem Gehalt des Darlehensvertrages kann eine Unterscheidung getroffen werden, z.B. zur Kenntnisnahme (siehe Inhaltsverzeichnis, 35. Verbraucherschutz). Die folgenden Punkte sind auch für den Kreditvertrag von großer Wichtigkeit (siehe Inhaltsverzeichnis).

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