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Darlehensgebühr Bausparvertrag Verjährung

Die Bausparer fordern die Rückzahlung – wenn der Anspruch noch nicht verjährt ist. die Rückzahlung zu verlangen – wenn ihr Anspruch noch nicht verjährt ist. auf die Verjährung zu verzichten, wenn sie diese näher prüfen wollen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren am Ende eines jeden Jahres verjähren. Dies ist notwendig, da der Rückzahlungsanspruch bereits verjährt sein kann oder die Verjährung droht.

Baudarlehen: Darlehensgebühr

Obwohl die Sparkasse für den Abschluß eines Bausparvertrages eine Abschlussgebühr in Rechnung stellen kann, ist die Gebühr für eine weitere Gebühr für die Vergabe des Bausparkredits (Darlehensgebühr) diejenige der unzulässig. Vgl. auch die BGH-Pressemitteilung 155/16 vom 13.09.2016, meine Stellungnahme zu einem Beschluss des Landgerichtes Ludwigsburg vom 17.04.2015 in der Fachzeitschrift Consumer und Recht (VuR 2015, 342, 345 – Ausgabe 9/2015) und meine Stellungnahme zum Beschwerdeurteil des Landgerichtes Stuttgart vom 14.10.2015 (VuR 2016, 105, 108 – Ausgabe 3/2016).

Ihre Ansprüche als Bausparkunde auf Rückerstattung des Darlehensgebühr verjährt in der Regelfall nach drei Jahren (am Ende des Jahres), berechnet aus der Bezahlung des Gebühr oder dessen Abwicklung bei Zahlung des Bausparkredits. Dein Erstattungsanspruch an Darlehensgebühr kann daher verjährt sein, wenn du im Jahr 2013 Gebühr an die Sparkasse gezahlt hast (oder früher) und Verjährung nicht ausgesetzt wurde.

Ob die Verjährung des Rückerstattungsanspruchs vor 2011 begonnen werden kann, wird nun erst unter Altfällen gestellt. Bereits am 17.05.2016 hatte die Frankfurter Tageszeitung über über ein Gerichtsverfahren beim Neunten Bürgermeister des Oberlandesgerichtes Stuttgart informiert, in dem die beschuldigte Sparkasse Wüstenrot den Antrag des Bausparers auf Rückerstattung des Darlehensgebühr in Höhe von rund 17.000. EUR anerkannte, wahrscheinlich um ein für den Bausparer Urteilsbegründung zu unterlassen („Banjari, VuR 2016, Ausgabe 7, S. VII).

Demgegenüber hatte der zweite Bürgerliche Senat des Oberlandesgerichtes Stuttgart die Wirksamkeit von Darlehensgebühr festgestellt (Urteil vom 19.11.2015). Bei der Bausparsumme kann die Sparkasse auch keine Kontogebühr erheben (BGH, Beschluss vom 09.05.2017). Hast du irgendwelche Informationen über Darlehensgebühr für das Bausparen?

Ohne Titelarbeit

Gemäß 1 Abs. 1 Nr. 1 Bausparkassengesetz darf das Bausparen nur von Bauunternehmern durchgeführt werden. Sie entnehmen in der so genannten Sparphase Spareinlagen von Sparkunden und bewilligen den Einzelkunden so genannte Baudarlehen aus den aufgelaufenen Summen des Bausparkollektivs, wenn sie zur Verteilung bereit sind. Gemäß 1 Abs. 2 Bausparkassengesetz erlangt der Bausparkunde nach der Leistungserbringung einen rechtlichen Anspruch auf das Bausparkredit auf der Grundlage des Bausparvertrags.

Er ist der Kreditgeber in der Sparphase. Sind sie bereit für die Zuteilung, werden sie auf der Grundlage des ihnen von der Sparkasse gewährten Bausparkredits zu Kreditnehmern. Gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 können die Sparkassen Bausparerinnen und Bausparkunden Vorfinanzierungs- bzw. Interimsfinanzierungskredite erteilen. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bausparen enthaltenen Abschlussgebühren wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 07.11.2010, Nr. 3/10 als rechtmäßig eingestuft.

Gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Sparkassen wird mit der Kreditauszahlung in regelmäßigen Abständen eine so genannte Kreditgebühr erhoben. Es gab Streitigkeiten in Recht und Gesetzmäßigkeit darüber, ob diese Darlehensgebühr effektiv ist. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 08.11.2016, II ZR 552/15, festgestellt, dass in Allgemeinen Bedingungen festgelegte Kreditgebühren für Bausparverträge mit Konsumenten inaktiv sind.

Das BGH stützt seine Beurteilung darauf, dass im Unterschied zur Abschlussvergütung die Abweichungen der Gebührenklausel vom Rechtsmodell nicht durch die individuellen Vorteile der Bausparkassengerecht ist. Die Forderung an das Baudarlehen erwirbt der Auftraggeber durch die Abschlusskosten und den niedrigen Zinssatz für die während der Sparphase geleisteten Dienstleistungen. Unter Bezugnahme auf dieses Gutachten können Bausparkundinnen und -kunden daher prinzipiell die ihnen von der Sparkasse in Rechnung gestellten Kreditgebühren zurückfordern.

Gemäß 195 BGB gilt eine reguläre Frist von drei Jahren. Gemäß 199 Abs. 1 BGB tritt die ordentliche Verjährung in der Regel mit dem Ende des Geschäftsjahres ein, in dem der Schaden eingetreten ist und der Schuldner von den den Schaden verursachenden Ereignissen und der Persönlichkeit des Schuldners Kenntnis erhält oder sie ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erhalten müssen.

Wurde dem Darlehensnehmer die Darlehensgebühr im Jahr 2014 in Rechnung gestellt, läuft die Verjährung vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017. Seine Forderungen verjähren am 01.01.2018, sofern er nicht zuvor Massnahmen zur Aussetzung der Verjährung ergriffen hat. Bei Anwendung der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren führt dies dazu, dass bis 2013 berechnete Rückforderungsansprüche auf Rückzahlung von Kreditgebühren erlöschen.

Im Falle einer besonders komplexen und komplizierten Gesetzeslage können jedoch in Ausnahmefällen beträchtliche Rechtszweifel den Beginn der Verjährungsfrist bis zur Klarstellung gemäß der so genannten Angemessenheitsrechtsprechung des BGH auszuschließen (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2041; NJW 2009, S. 984). Die Frage, ob diese Judikatur auf die Darlehensgebühr für Bausparverträge Anwendung findet, ist noch nicht von einem Obergericht geklärt.

In Fällen, in denen diese Fallrechtsprechung anwendbar ist, können auch vor 2014 berechnete Kreditgebühren eingezogen werden. Prinzipiell hat der Bauherr ein Recht auf Widerruf des Bausparvertrages. Für die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossenen Kontrakte ist das uneingeschränkte Widerspruchsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen am 22.06.2016 abgelaufen.

Wurde das Rücktrittsrecht vor dem 22.06.2016 wahrgenommen, müssen die Verträge rückgängig gemacht werden. Prinzipiell hat der Bauherr ein Anrecht auf Kompensation der von ihm gezahlten Zinsen und gegebenenfalls auch der Rückzahlungsbeiträge. Dementsprechend kann die Sparkasse auch eine Nutzungsgebühr für die Zahlung des Kredits auf die Krediterlöse errechnen. Wegen der niedrigen Zinsentwicklung haben die Sparkassen ein ökonomisches Eigeninteresse an einer vorzeitigen Beendigung von Bausparverträgen, wenn der Bausparkunde den Bausparvertrag nach der Zuteilungsphase nicht in Anspruch nehmen will und seine Bauspareinlagen weiterhin zinstragend sein sollen.

Es ist in der Rechtssprechung und in der Fachliteratur umstritten, wann die Sparkasse die Beendigung des Bausparvertrags mit diesem Kunden so früh wie möglich erklären kann, um das aus ihrer Perspektive vergleichsweise hohe Interesse an den Bauspareinlagen zu vermeiden. In einigen Fällen wird der Sparkasse ein Beendigungsrecht 10 Jahre nach anfänglicher Fälligkeit zur Zuteilung gemäß 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB eingeräumt (siehe LG Stuttgart, Entscheidung vom 15.09.2000, 25 O 29/15, LG Hannover, Entscheidung vom 31.08.2015, 14 O 94/15).

Wird der Bausparvertrag vollumfänglich gespeichert, d.h. die Zahlung eines Bausparkredits ist nicht mehr möglich, ist die Sparkasse zur Kündigung des Vertrages berechtigt (siehe OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.09.2013 und 02.10.2013 – 19 U 106/13). In der Fachliteratur wird einigen Bauunternehmern in der Regel das Recht auf vorzeitige Kündigung verweigert, es sei denn, sie haben in den Bausparvertrag die entsprechenden Vertragsbestimmungen einbezogen.

Wie der BGH über das Vorkündigungsrecht der Wohnungsbaugesellschaften entscheiden wird, ist noch offen. Die Bausparkunden können bis dahin dem Antrag auf Kündigung ihrer Sparkasse aus gutem Grund widersprechen.

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