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Darlehen für Studierende

Und wenn alles andere scheitert: Für Studierende, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden, vergibt das Studierendenwerk kurzfristige Kredite. Grundlagen und Fonds (siehe unten), die Studierende unterstützen. In Notfällen bietet das Studierendenwerk Bremen unverschuldet Studierenden Hilfe in Form von zinslosen Darlehen. Bei der Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. können Studierende, die finanzielle Unterstützung benötigen, ein Studentendarlehen beantragen, das von öffentlichen Einrichtungen speziell für Studierende vergeben wird.

Kreditkasse des Studierendenwerkes Bremen | Studierendenwerk Bremen

In Notfällen stellt das Studentenwerk Bremen ohne eigenes Verschulden Studenten in Form von zinslosen Darlehen zur Verfügung. Das Darlehen kann nur an bedürftigen eingeschriebenen Studenten der nachfolgenden Universitäten gewährt werden: Ausleihformulare:: Bei unverschuldeter Insolvenz aufgrund einer Notfallsituation kann ein Darlehen in Form der notwendigen Auslagen, in der Regel jedoch nicht mehr als 550,00 pro Monat, für maximal drei Monaten gewährt werden.

Zwischenkredit: Überbrückungskredit: Dies ist eine Auszahlung für den Zeitraum ohne eine nach BayföG fällige Benefit. Der Darlehensbetrag ist abhängig von der jeweiligen Forderung gemäß 51 Abs. 2 LBföG; eine monatsweise Erhöhung bis zum maximalen Darlehenssatz von 550,00 ? kann vorgenommen werden. Über die Gewährung des Kredits entscheidet der geschäftsführende Direktor des Studierendenwerkes Bremen.

Darlehen werden nur für den eigenen Unterhalt und für Studienkosten (einschließlich Lernmaterialien, Exkursions- und Praktikumskosten) vergeben. Es ist untersagt, die Darlehen zur Rückzahlung vorhandener Verpflichtungen, zur Unterstüzung Dritter oder zur Zahlung anderer Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit Studien stehen, zu verwenden. Der Kredit darf nur im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben werden und ist nicht rechtskräftig.

Jeder Kredit kann nur einmal verwendet werden und hat keine zur Verfügung stehenden Vermögenswerte. Studierende, die den Leistungsrückstand nach BAföG nicht selbst zu verantworten haben, benötigen Überbrückungskredite. Das Darlehen ist beim Studentenwerk Bremen einzureichen.

Beim Überbrückungskredit sind neben dem Gesuch folgende Dokumente vorzulegen: schriftlicher Nachweis des Gesuchs mit einer Beschreibung der eigenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Gesuchstellers, aktueller Immatrikulationsbescheid (wenn der Nachweis nach 9 BAföG nicht bereits vorliegt), Zuordnungserklärung. Bei einem Einzelkredit sind neben dem Gesuch folgende Dokumente vorzulegen: Schrifliche Rechtfertigung des Gesuches mit Beschreibung der eigenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Gesuchstellers, Belegdokumente und Nachweis des Antragsgrundes (z.B. frühere Studentenfinanzierung, BAföG-Ablehnungsschreiben, Mietvertrag, Wohngeldgesuch), Identitätskarte oder

Reisepass mit Anmeldebestätigung, aktueller Immatrikulationsbestätigung, Nicht-Erhaltserklärung anderer sozialer Leistungen, Kontodaten des Antragstellers, Lastschriftermächtigung, vollstreckbare Garantie mit Einnahmebeleg des Garantiegebers oder Bankgarantie, Nennung von zwei Adressgarantien, die keine gewöhnliche Anschrift haben und auch nicht baugleich sind. Im Bedarfsfall kann das Studentenwerk weitere Dokumente einfordern. Für die Absicherung des Einzelkredits ist eine vollstreckbare Garantie oder eine Bankgarantie für den beanspruchten Kreditbetrag zuzüglich der anfallenden Fremdkapitalzinsen und -kosten zu stellen.

Der Bürge muss die Garantie schriftlich erbringen, wofür die Unterzeichnung durch den Sicherungsgeber von einer mit dem Siegel versehenen Stelle zu bestätigen ist. Der Bürge kann die Signatur des Garanten auch im Studentenwerk beglaubigen lassen. Die Anerkennung ausländischer Gewährträger erfolgt nur, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Gewährträger werden eliminiert: Praktikanten, Studenten, Ehepartner / registrierte Partner von Bewerbern.

Der Nachweis eines Garantiegebers kann im Einzelnen vom Nachweis des Monatsüberschusses abhängt. Die Ablehnung eines Garantiegebers durch das Studentenwerk ist zulässig. Um die Forderungen abzusichern, werden Kreditverträge abgeschlossen, die Bestimmungen über die Tilgungsmodalitäten vorsehen. Die Kreditrichtlinien sind integraler Teil des Kreditvertrages. Die Tilgung des Kredits beginnt frühestens sechs Monaten nach Zahlung der letzen Rate des Kredits.

Zwischenkredit: Überbrückungskredit: Der gesamte Darlehensbetrag ist unmittelbar nach Leistungsbeginn nach dem BAföG zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist die Tilgung der Darlehenszahlung in voller Höhe ausstehend. Durch die Zuordnung der Folgezahlung in der Größenordnung des Darlehensbetrages wird die Tilgung vorgenommen. Wurde die Zahlungspflicht durch die Übertragung (z.B. durch technische Fehler) nicht erfüllt, wird das Darlehen trotzdem zur Zahlung fällig. In diesem Fall wird das Darlehen nicht zurückgezahlt. Der Schüler/die Schülerin ist zur unverzüglichen Tilgung des Darlehensbetrages bereit.

Das Darlehen ist zinsfrei. Befindet sich der Kreditnehmer mit einer Rückzahlungsrate in Rückstand, weil z.B. die Hausbank die Gutschrift nicht einlöst, werden für die Zeit des Verzuges Verzugsverzinsungen von 6% p.a. auf den Verzugsbetrag erhoben. Pro Erinnerung und Bürgenbenachrichtigung werden 2,50 als Honorar erhoben.

Bei der Bestimmung einer neuen Adresse, die vom Kreditnehmer nicht bekannt gegeben wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro berechnet. Der Kreditnehmer muss sich verpflichtet haben, dem Studentenwerk Bremen nach Abschluß des Kreditvertrages eine Lastschriftermächtigung zum Ausgleich seiner Verpflichtungen zu erteilen. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, dem Studentenwerk Bremen eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu ermöglichen. Das Studentenwerk ist bis zur völligen Rückzahlung des Kredits und der Geltendmachung von Nebenansprüchen über jede Adressänderung und jeden Kontowechsel sofort zu informieren. Das Studentenwerk muss von einer der in Nr. 1 erwähnten Universitäten ausgeschlossen werden, der Studiengang muss eingestellt werden, es müssen unrichtige oder lückenhafte Informationen im Antragsformular, das für andere Verwendungszwecke verwendete Darlehen gemacht werden.

Der Fälligkeitstermin des ausstehenden Saldos wird durch eine Kündigung des Studierendenwerkes Bremen festgelegt.

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