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Bearbeitungsgebühr Zurückfordern Frist

hat keine Wirkung mehr, und diese Zeit geht ständig weiter. In der Tabelle haben wir die Fristen für die Kreditbearbeitungsgebühren dargestellt. Was kann ich zurückfordern, was nicht? Umstritten, ob die Verjährung überhaupt zehn Jahre zurückliegt. Hinweis ist die Verjährungsfrist.

Rückforderungsgebühr für Gutschriften – erste Frist 31.12.2014

Der BGH hat bereits im Jahr 2014 festgestellt, dass Bearbeitungsgebühren für Darlehen nicht zulässig sind (Az II ZR 405/12 und X II ZR 170/13). Das betrifft nur Darlehen von Konsumenten, d.h. von Privaten, die das Darlehen weder im Zuge ihrer gewerbsmäßigen noch ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Dies begründete der BGH damit, dass Verarbeitungsentgelte keine Gebühr für eine separate Dienstleistung seien und daher nicht gefordert werden könnten.

Eine Sondervergütung für vorbereitenden Arbeiten wurde von den Richtern des Bundesgerichtshofs als unzulässig angesehen. Aufgrund dieser Entscheidungen haben Kreditnehmer, die in der Vorgeschichte eine solche Bearbeitungsgebühr/Schließungsgebühr entrichtet haben, nun Anspruch auf eine Rückerstattung durch ihre Hausbank oder Sparbank. Zu diesem Zweck müssen die bezahlten Bearbeitungsgebühren bei der Hausbank oder dem Sparkasseninstitut zurÃ?

Mit einem weiteren sehr neuen Beschluss (Az II ZR 348/13 und X II ZR 17/14) vom 27. Dezember 2014 hat der BGH nun über die Fälligkeit dieser Klagen informiert. Für den Rückzahlungsanspruch kommt prinzipiell die reguläre Verjährung von drei Jahren ( 195 BGB) zur Anwendung, die am Ende eines jeden Jahres anläuft. Umstritten war, was auf die vor mehr als drei Jahren gezahlten Bearbeitungsgebühren zutraf.

In den oben genannten Entscheidungen hat der BGH festgestellt, dass bis zum 13. Oktober 2011 eine unsichere Gesetzeslage hinsichtlich der Rechtmässigkeit solcher Bearbeitungsgebühren besteht. Ein Verjährungszeitraum wird erst zu dem Zeitpunk, zu dem der Konsument von seinem Antrag erfährt, beginnen, so dass der Verjährungsbeginn zum 31.12.2011 und die Frist zum 31.12.2014 beginnen kann.

Weil die längste Beschränkungsfrist in diesen Faellen jedoch auch 10 Jahre ab Entrichtung der Bearbeitungsgebuhr gilt, laufen alle im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2011 gezahlte Bearbeitungsgebuhren nun bis zum 31.12.2014. Dabei ist es von Bedeutung, dass bei einer Verweigerung der Erstattung der Bearbeitungsgebuhr durch die Kreditanstalten in diesem Jahr Massnahmen zur Vermeidung einer Beschränkung getroffen werden muessen.

Die Zusendung eines Briefes an die Hausbank oder Sparkasse ist nicht ausreichend. Mit diesen Massnahmen würde die Verjährungsfrist gehemmt.