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Bearbeitungsgebühr Kredit Sparkasse Zurückfordern

Es ist klar, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite an Privatkunden erheben dürfen. So fordern Sie die Bearbeitungsgebühren zurück. Die Banken und Sparkassen müssen die gezahlten Kreditgebühren zurückerstatten. Die Sparkassen und Banken erwirtschafteten Zinssätze, die fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz lagen.

von 2005-2011 bis Ende 2014 Bearbeitungsentgelte von Kreditinstituten bzw. Skandinaviens zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof hat am 28. Oktober 2014 zugunsten von Bank- und Sparkunden (AZ: AI: II ZR 348/13, II ZR 17/14) in Bezug auf die Begrenzung der Verarbeitungsgebühren entschieden. Der Kunde kann nun die zu Recht bezahlten Bearbeitungskosten zurückfordern. In Anbetracht der Tatsache, dass Verarbeitungsgebühren im „banküblichen Betrag“ von bis zu 2 Prozent durch die bisherige Richterschaft des Bundesgerichtshofes genehmigt wurden, war es für die Kreditnehmer nur sinnvoll, in der vorliegenden Rechtssache eine Rückzahlungsklage zu erheben, nachdem sich im Verlauf des Jahres 2011 eine konsolidierte OLG-Fallrechtsprechung entwickelt hatte, die die Verarbeitungsgebühren in Allgemeinen Bedingungen beim Abschluß von Verbraucherkreditverträgen ablehnte.

Seitdem musste ein rechtlich versierter Dritter damit gerechnet werden, dass den Kreditinstituten in Zukunft die Beschwerde gegen die alte Urteile des Bundesgerichtshofes verweigert werden würde. Auf dieser Grundlage sind gegenwärtig nur diejenigen Rückzahlungsansprüche befristet, die vor 2004 oder vor mehr als 10 Jahren im Jahr 2004 aufgetreten sind. Damit hat der BGH den 29. Oktober 2004 als Datum für die Begrenzung der Verjährungsfrist festgesetzt.

Kreditgeber, die ab diesem Zeitpunkt ein Kreditverhältnis eingegangen sind, können die Bearbeitungsentgelte zurückfordern. Nun müssen die Verbraucher von den Kreditinstituten und Skibanken verlangen, dass sie ihre Bearbeitungsentgelte aus den Jahren 2005 bis 2011 inklusive der Verträge so schnell wie möglich mit einem Fristsetzungsschreiben zurückerstatten. Aber das muss bis zum 31.12. 2014 geschehen! Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Fristsetzungsschreiben die Verjährungsfrist nicht durchbrochen hat!

Verweigert das Kreditunternehmen dies, müssen vor dem 31.12.2014 Massnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass die Verjährungsfrist abläuft, um seine Rechte zu wahren. Das sind zum Beispiel: 1. weiteres Verfahren – das sollten Sie tun! a) Nach unserer Praxis ist es nach wie vor möglich, dass sich die Kreditinstitute und Sparbanken zunächst gegen eine Standardantworten aussprechen, um Zeit zu sparen und möglicherweise die Verjährungsfrist in Kraft treten zu lassen.

a) Überprüfen Sie Ihren Auftrag, ob und in welchem Umfang für Sie „Bearbeitungsgebühren“ anfallen. Nachfolgend sind einige Beispiele für die Belastungen aufgeführt, die bei der Bearbeitung von Krediten entstanden sind: „Kreditbearbeitungsgebühren“, „Kreditkosten“, „Bearbeitungsprovisionen“, „Bearbeitungsgebühren“ oder dergleichen. Dabei ist es unerheblich, ob das Darlehen bereits von Ihnen getilgt wurde oder ob der Kreditvertrag noch nicht abgeschlossen ist. c ) Hat die BayernLB von Ihnen Abwicklungsgebühren angefordert, sollten Sie unter Bezugnahme auf die beiden BGH-Urteile vom 13. Mai 2014 (AZ: AI: II ZR 170/13 und II ZR 405/12) und 28. Oktober 2014 (AZ: II ZR 348/13 und II ZR 17/14) einen beantragen.

Am sichersten ist es, den Postweg per Telefax oder E-Mail im Voraus an Ihre Bank oder Sparkasse zu senden. d) Weigert sich die betreffende Bank, die Bearbeitungsgebühr zu erstatten, so schützen wir gerne Ihre gesetzlichen Belange. Etwaige Anwaltskosten gehen dann aufgrund des Verzugs zu Lasten der Bank.

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