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Bausparvertrag Bearbeitungsgebühr zurück

des Bausparvertrages – Keine Zuschläge für Kredite: Die Verbraucher können zu Unrecht gezahlte Gelder und Zinsen zurückfordern, die die Bausparkassen für die Auszahlung eines Darlehens verlangt haben. Auf diese Weise können Sie Ihre Gebühren schnell und sicher einziehen. ¿Wie erhalte ich Gebühren von Bausparkassen? Rückzahlungsphase zahlen Sie das Darlehen regelmäßig in Raten zurück.

Nicht zulässige Gebühren für den Bausparvertrag

Bei den von den Wohnungsbaugesellschaften angebotenen Kreditverträgen war die Zulassung einer Bearbeitungsgebühr jedoch lange diskutiert worden. Bereits in den vergangenen Jahren hatten die Richter festgestellt, dass die beim Abschluß eines Bausparvertrags erforderliche Abschlussrate ausreicht.

In vielen FÃ?llen heiÃ?t Bauen Ã?ber Bauen zum einen spÃ?ren und zum anderen einen Kredit aufnehmen. Bei der klassichen Bausparkassenvariante wird nach Erreichung des Sparzieles ein Kredit zwischen dem Bauherrn und der Sparkasse abgeschlossen. Für diese Kreditverträge haben die Wohnungsbaugesellschaften in der Regel erneut eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Der BGH hat nun in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2016 festgestellt, dass diese Bearbeitungsgebühr wie die Bearbeitungsgebühr eines klass. Kreditvertrages zu handhaben ist.

Eine solche Bearbeitungsgebühr sei auch für Bausparkredite unzulässig, so der BGH. Bausparkassenkunden, die den Kreditvertrag 2014 oder später abgeschlossen haben und für die die Bausparkassen einen entsprechenden Bearbeitungszuschlag gefordert haben, können ihn nun von der Bausparkasse wieder einziehen. Darüber hinaus hat die Sparkasse den Tilgungsbetrag mit 2,5% über dem Basiszinssatz zu Verzinsung zu bringen.

Bei Anwendung der Standards der Verbraucherrechtsprechung können die Bearbeitungsentgelte bis 2006 gar zurückfordern, da erst mit dem Bundesgerichtshofsurteil vom 11. Oktober 2016 festgestellt wurde, dass der Verbraucher solche Rückforderungsansprüche hatte. In jedem Falle ist die Bauaussparkasse zur Kündigung aufzufordern. Falls die Bezahlung immer noch nicht geleistet wurde, muss die Klageschrift bis Ende dieses Jahr eingereicht werden.

Der BGH erklÃ??rt KreditgebÃ?hr fÃ?r BausparvertrÃ?ge als unzulÃ?ssig

Gut zwei Jahre nach der Entscheidung über die Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite von Kreditinstituten hat sich der BGH nun mit den Bearbeitungsentgelten für Bausparkassen für Bausparkredite beschäftigt. Bei vielen Sparkassen in Deutschland fallen Bearbeitungsentgelte an, wenn sie das Spardarlehen nach Vertragsabschluss an den Sparkunden zahlen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparen (ABB) einer Wohnungsbaugesellschaft ist die Bestimmung, wonach der Darlehensnehmer bei Kreditauszahlung eine Vergütung von zwei Prozentpunkten des Darlehensbetrages zu zahlen hat, ungültig, so der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2016 – Az. Nr. XI ZR 552/15. Damit war der Verbraucherverband, dessen Beschwerde in beiden Untergerichten zurückgewiesen worden war, letztlich erfolgreich.

Der BGH richtete aus, dass es sich bei dem Honorar um eine Nebenpreisvereinbarung handelte, die der inhaltlichen Kontrolle nach § 307 BGB unterlag. Die Benachteiligung des Darlehensnehmers erfolgt unzumutbar, da das Entgelt unabhängig von der Dauer ist und für Aktivitäten erhoben wird, zu denen der Nutzer rechtlich oder untervertraglich verpflichtet ist oder die er vorwiegend in seinem eigenen Interesse ausführt.

Die BGH-Richter akzeptierten nicht das von den niederländischen Gerichten übernommene Vorbringen der Wohnungsbaugesellschaft, dass die Kreditgebühr im gemeinsamen Interessen der Bausparergemeinschaft liegt. „Der BGH kommt zu dem Schluss, dass „die Abgabe nicht dazu beiträgt, das Funktionieren des Bausparens zu gewährleisten“. Das bedeutet, dass das Ergebnis des Urteils und der Rechtfertigung im Einklang mit der bereits im Juni 2014 vom Bundesgerichtshof getroffenen Wahl der Bearbeitungsgebühr für Konsumentenkredite steht.

Die Entgeltklausel wurde damals auch mit der Begründung für ungültig befunden, dass die Kreditinstitute ihre Kreditkosten ausschließlich aus den erzielten Zinserträgen abdecken mussten. Davon profitiert der Bausparkunde, dem noch keine Aufträge mit entsprechender Honorarklausel zugewiesen wurden und für den diese Kostenposition bei der künftigen Auszahlung des Darlehens nicht berücksichtigt wird.

Im Falle von bereits in der Geschichte gezahlten Honoraren für das Bauspargeschäft ist die Entscheidung, ob die Forderung verfallen ist oder nicht, ausschlaggebend für die Einziehung. Nach einer Entscheidung des BGH zur Beschränkung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Akkreditivgebühren tritt diese jedoch erst dann in Kraft, wenn es eine konsolidierte Fallstudie zum Rückzahlungsrecht gibt (Beschluss vom 28. Oktober 2014, Az. Nr. 17/14 und Az. 348/13).

Die Bausparsumme wurde bis zum jetzigen BGH-Urteil als effektiv klassifiziert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Verjährung erst nach Kenntnisnahme des Urteilsspruchs anläuft. Bausparkassenkreditnehmer können damit auch vor 2013 Provisionen aus Kreditauszahlungen zurückfordern.

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