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Bausparkasse Rückforderung Bearbeitungsgebühr

es besteht ein Rückforderungsanspruch, der nicht entscheidungserheblich offen ist. In Höhe der zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühr und nach Einreichung der Klage auf Rückforderung von Kreditgebühren fehlt diese Ansicht. bietet auch ein Formular für die Rückforderung der Gebühren. Verarbeitungsgebühren Kreditrückforderung – FAQ.

Rückerstattung der Kreditbearbeitungsentgelte

Zur Legalität der Belastung von Kreditgebühren für Baudarlehen gibt es zurzeit kein Bundesgerichtsurteil. Was hat das Landgericht im Fall der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr entschieden? In einem Beschluss hat das Landgericht Ludwigsburg die Wüstenrot Bausparkasse AG zur Rückerstattung von Kreditgebühren entschieden. Obwohl in der Regel von einer „Bearbeitungsgebühr“ die Rede ist, wird dieser Terminus im Fall eines Bauspardarlehens meist als „Kreditgebühr“ bezeichnet.

Diese sind genau wie die Kreditbearbeitungsentgelte zu bewerten, begründet das Landgericht Ludwigsburg sein Urteils. Bei der Wüstenrot Bausparkasse AG hingegen werden die alten Kreditgebühren noch als effektiv angesehen und auf die Besonderheit von Vertragesverträgen hingewiesen, erläuterte ein Unternehmenssprecher in den Medien. Bei Vorliegen des Rechtsgutachtens des Amtsgerichtes Ludwigsburg haben Hunderttausende von Bausparern Anspruch auf Rückerstattung ihrer Provision.

Allerdings entschied das Oberlandesgericht zugunsten der beschuldigten Bausparkasse und hob die Entscheidung des Landgerichtes Ludwigsburg auf. Die vierte Zivile Kammer des Landgerichtes Stuttgart als Oberlandesgericht begründet dies jedoch mit der Feststellung, dass der Rückzahlungsanspruch des Darlehensnehmers verjährt sei und die Entscheidung, ob ein Rückzahlungsanspruch überhaupt existiere, als irrelevant zurücklasse. Im Gegensatz zu diversen Urteilen des Bundesgerichtshofes hat der Berufungsgerichtshof den Leitgedanken entwickelt, dass der Beginn der Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Erstattung einer im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauspardarlehens entstandenen Kreditgebühr nicht durch eine ungewisse oder fragwürdige Gesetzeslage verzögert wird.

Allerdings ist das Ergebnis nicht endgültig. Daher könnte in absehbarer Zeit ein höchstrichterliches Verfahren in dieser Angelegenheit eingeleitet werden. Die Landgerichte Aachen und München hielten die Kreditgebühr in ihren Entscheidungen ebenfalls für rechtens. Nach Auffassung beider Gerichtshöfe ist die Kreditgebühr keine Bearbeitungsgebühr im Sinn der ständigen Gesetzgebung des Bundesgerichtshofes, sondern eine Gebühr für die Bereitstellung des Fremdkapitals, d.h. der Hauptdienstleistung im Rahmen des Kreditvertrages.

Selbst nach einem Beschluss des OLG Stuttgart ist die Einforderung einer Kreditgebühr nach 307 Abs. 1 S. 2 BGB weder undurchsichtig, noch diskriminiert sie den Auftraggeber der Bausparkasse im Sinn von 307 Abs. 1 S. 1 BGB in unangemessener Weise, wenn die Allgemeinen Bedingungen einer Bausparkasse die einfordern.

Der Anspruch bestand jedoch nicht auf Rückerstattung der Kreditgebühr, sondern auf Nicht-Einziehung einer solchen Kreditgebühr und deren Aufnahme in die Allgemeinen Bedingungen. Derzeit entscheiden die meisten Gerichtshöfe aufgrund der besonderen Merkmale von Bausparverträgen zugunsten der Sparkassen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch noch keine Einigung erzielt.