Die Bank kann nun die rechtswidrig erhobenen Bearbeitungsgebühren nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung von der Bank zurückfordern. Ein Baudarlehen ist eines der bekanntesten Kredite. Jeder, der Bearbeitungsgebühren bezahlt hat, kann diese daher zurückfordern.
Von wem werden die geschätzten Kosten für Immobilienkredite übernommen?
Welche Gebühren dürfen Kreditinstitute erheben, welche nicht? Zur Ermittlung des Beleihungswertes der Liegenschaft beauftragen einige Kreditinstitute eine Bewertung vor der eigentlichen Baufinanzierung. Damit stellen die Kreditinstitute sicher, dass die Sicherheiten für das Kreditgeschäft ausreichen. In den Allgemeinen Bedingungen sind die Bewertungskosten bei vielen Kreditinstituten zu ersehen und werden dort als „Bewertungskosten“ oder „Bewertungsgebühr“ bezeichne.
Das OLG Düsseldorf hat jedoch in einem Beschluss (Az. 1-6 U 17/09 vom 7. Oktober 2009) auf Antrag der Konsumentenzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. beschlossen, dass vertragliche Klauseln, die besagen, dass Schätzungskosten oder Schätzungsgebühren vom Auftraggeber zu übernehmen sind, ungültig sind (1). Der Kunde kann somit die bereits bezahlten Bewertungsgebühren zurückfordern.
Mit diesem Beschluss bekräftigt das OLG Düsseldorf das Rechtsgutachten des Landgerichts Stuttgart, das bereits am 23. Mai 2007 (Aktenzeichen 20 O 9/07) entschieden hatte, und des Landgerichts Düsseldorf (12 O 335/07) vom 18. Mai 2008, wobei viele Kreditinstitute und Wohnungsbaugesellschaften die Fallrechtsprechung nach wie vor missachten und die Rückerstattung von Bewertungskosten nach wie vor mit ungerechtfertigten Vertragsklauseln in ihren AGBs nachfragen.
Konsumentenschützer empfehlen den Konsumenten, sich vor einem Immobilienfinanzierungsgeschäft zu fragen, wer die anfallenden Bewertungskosten aufbringt.
Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass verklagter Bank oder Bausparkasse ein Gerichtsverfahren und eine Beschwerde zurhängig ist. Rückerstattungsgebühren – aber wie? Allen Kundinnen und Verbrauchern, die bereits bezahlte Entgelte zurückfordern wollen, wird von der Verbraucherberatungsstelle ein Musterbrief (2) zur Verfugung gestellt. Darüber hinaus hat die Verbraucherorganisation auch einen Musterbrief für alle zahlungswilligen Verbraucher zur Hand (3).
Der Verjährungszeitraum läuft am Stichtag ab, d.h. am Stichtag der Bekanntmachung des Kreditnehmers, dass er die Vergütung zurückfordern kann. Weil das Urteilsurteil des Landgerichts Stuttgart bereits im Jahr 2007 ergangen ist, verweist die Verbraucherberatungsstelle darauf, dass Beschwerden bereits Ende 2010 verjähren können. Der allgemeine Bestandteil des Vertrages, d.h. in den Allgemeinen Bedingungen, ist die sogenannte Bewertungsgebühr nicht zulässig.
Auch wenn die Einreichung einer vom Auftraggeber in Auftrag gegeben und bezahlter Wertgutachten eine Grundvoraussetzung für die Kreditgewährung ist, ist sie statthaft. Für eine günstige Baufinanzierung können Sie über das folgende Kontaktformular ein kostenfreies Übernahmeangebot der Dr. Klein AG einholen. Täglich werden über 100 renommierte Kreditinstitute von der Dr. Klein AG verglichen und neben einem Gratisangebot auch eine individuelle Betreuung angeboten.