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Arbeitslos und Selbstständig

Die Arbeitslosen können auch auf Teilzeitbasis selbständig sein. Nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit ist die Selbständigkeit eine interessante Möglichkeit, wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Gründung eines Unternehmens kann ein guter Weg aus der Arbeitslosigkeit sein, aber es sollte nie eine Notlösung sein. Du bist auf der Suche nach einem Job oder Arbeitslosen und möchtest ein eigenes Unternehmen gründen? Du fragst dich, ob du von der Selbstständigkeit leben kannst?

Das Arbeitsamt: Maßnahmen für Erwerbslose

Die Arbeitslosen können auch auf Teilzeitbasis selbständig sein. Einige Arbeitsvermittlungen ermuntern die Arbeitslosen gar, während der Arbeitslosenzeit zu werden. â??Wer mit dem Gedanke an eine spÃ?tere VollzeitgrÃ?ndung fÃ?r sie den GrÃ?ndungszuschuss erhalten möchte, sollte jedoch auf eventuelle FörderschÃ?den achten. In den meisten Förderprogrammen für Existenzgründungen ist festgelegt, dass der Antrag vor Beginn der (Vollzeit-)selbständigen Erwerbstätigkeit gestellt werden muss.

Der Grundsatz „Antrag vor Leistung“ ist auch auf die Starthilfe der Arbeitsvermittlungen anwendbar: 324 SGB III schreibt vor, dass „Leistungen zur Beschäftigungsförderung (….) nur gewährt werden, wenn sie vor dem Eintreten des leistungsverursachenden Ereignisbegehrt wurden“. Glücklicherweise bedeutet eine frühere Teilzeit-Eigenständigkeit nicht zwangsläufig, dass Sie Ihren Förderanspruch verliert.

Sind Sie von Erwerbslosigkeit gefährdet und Ihre selbständige Teilzeitbeschäftigung ist unter anderem dazu da, sich als Entrepreneur zu versuchen und sich auf ein späteres Vollzeitleben einzustellen, ist es am besten, sich an Ihren Berufsberater zu wenden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Sie in dem Bereich, in dem Sie später ein eigenes Unternehmen gründen wollen, einen Gewerbeberechtigungsschein beantragen:

Der Grund dafür ist, dass der Zeitrahmen für die Gewerbemeldung von der Agentur für Arbeit als „Eintritt des Leistungsereignisses“ bewertet werden kann. Im Falle von Freelancern ist eine ähnliche selbständige Tätigkeit ohne Gewerbeschein nicht ganz so ersichtlich. Jetzt ist das Vorhandensein eines Gewerbeausweises kein K.o.-Kriterium von vornherein: Wenn Sie offenbar nur vereinzelt eigenständige Arbeiten durchgeführt und/oder nur kleine Verkäufe getätigt haben, übersehen die Arbeitsvermittlungen oft schlichtweg bisherige Tätigkeiten.

Erfolgt die beabsichtigte Inbetriebnahme in einer ganz anderen Industrie, kann auch eine frühere Selbständigkeit nicht schaden. Die Arbeitsämter haben die Vergabekonditionen seit der Umstellung der Starthilfe auf eine Zusatzleistung Ende 2011 noch restriktiver ausgelegt als bisher. Um so mehr ist es wichtig, sich mit dem Beschäftigungsberater über die Umstellung einer beabsichtigten Nebenbeschäftigung auf eine Vollzeitselbstständigkeit zu einigen:

Arbeitslosigkeit kann rechtlich ein zusätzliches Einkommen haben. Das Einkommen wird jedoch zum Teil mit dem Arbeitsentgelt verrechnet. Zwischen Arbeitslosenunterstützung I (ALG I) und ALG II bestehen erhebliche Unterschiede: Die Wochenarbeitszeit ist auf weniger als 15 Stunden pro Woche beschränkt; es gibt ein Grundgeld von 165 EUR pro Monat; darüber hinaus gehende Erträge werden in der Regel vollständig vom ALG einbehalten.

Oder, wenn Sie weiter arbeiten wollen, können Sie sich zeitweilig aus der Erwerbslosigkeit zurückziehen und das verdienten Kapital für sich allein halten – aber in der Folgezeit müssen Sie sich auch selbst um Ihre soziale Absicherung mitbringen. Sie können (und sollten!) auch unabhängig sein. Im Umkehrschluss können Selbständige und Kaufleute auch ALG II einreichen.

Eigene Vermögenswerte, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Verwandten in der Bedürftigkeitsgemeinschaft werden in der Regel einbezogen. Vom Gewinn aus der selbständigen Erwerbstätigkeit dürfen die Betreffenden nur 100 EUR pro Kalendermonat des in den Kalendermonat überführten Jahresüberschusses – zuzüglich 20 v. H. des Einkommens zwischen 100 und 1000 EUR oder 10 v. H. des Einkommens zwischen 1000 und 1200 EUR – für sich einbehalten.

Zugehören sie zur Bedürftigengemeinschaft, steigt die Höchstgrenze von 10 Prozent „Taschengeldgrenze“ auf 1.500 EUR.

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