Inwieweit sind die (Mindest-)Beiträge, die Selbständige zu zahlen haben, hoch?
Antrag – Bundesministerium für Gesundheit
Die Selbständigen mit geringem Gehalt – und das sind mehrere hunderttausend Menschen* in Deutschland – werden von den #Krankenversicherungen unbarmherzig bezahlt. Wegen der Erwerbslosigkeit hatte ich vor etwa acht Jahren den Sprung in die Selbstständigkeit wagte (da ich mit 40 Jahren wahrscheinlich schon zu jung für den Jobmarkt war).
Die Gewinnmarge auf einem solchen Präparat ist jedoch nicht sehr hoch und damit auch das Monatseinkommen dementsprechend niedrig. Obwohl mein monatliches Arbeitseinkommen nur 1200,– Euro Bruttoeinkommen (in 2015) beträgt, bezahle ich jeden Tag einen Krankenversicherungsbeitrag von 410,– Euro für die Kranken- und Krankenpflegeversicherung (34% meines Einkommens).
Der Mindestbetrag für freiwillige gesetzliche Krankenversicherte errechnet sich aus einem Fiktiveinkommen, der Mindestbetrag der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 2231,25 ?. Bei einem Vollzeitmitarbeiter, der den Mindestgehalt erhält, bezahlen der Mitarbeiter und der Dienstgeber zusammen einen geringeren als ich. Für den Fall eines Antrags auf Beitragssenkung bei der Krankenversicherung gibt es eine Informationspflicht über das Anlagevermögen (alle nutzbaren Vermögenswerte wie z. B. Juwelen, Ersparnisse usw.) und das gesamte Einkünfte der Bedürfnis- oder Wohngemeinschaft, in der ein Selbstständiger wohnt – hier gibt es eine Entsprechung zum Antragsformular für Hartz V.
Weil in meinem Falle eine Kürzung nicht in Erwägung gezogen werden kann, ist von meinem Gehalt nach Abrechnung dieser enorm hoch angesetzten Lebensbeiträge an die Krankenversicherung nicht viel vorhanden – eine Altersversorgung ist überhaupt nicht möglich. „Deshalb verlange ich, dass der Krankenversicherungsbeitrag an die GKV für Selbständige auf der Grundlage des erzielten Gewinns unter Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt wird, wodurch in Zukunft die Problematik der Bedürfnisgemeinschaft und des Vermögens weggelassen wird.
Es gibt nur faire Beitragszahlungen, wenn das tatsächlich erzielte Ergebnis als Grundlage herangezogen wird. „Die gesetzlich vorgeschriebene Handhabung von Selbstständigen ist äußerst unfair und antisozial und im Verhältnis zum Arbeitnehmer eine grobe Benachteiligung. Aber nicht alle Selbstständigen sind reich, haben Wohnimmobilien und ein großartiges Automobil. So sieht wohl die gängige Ansicht über die Selbständigkeit aus.
Unterstützt meine Anfrage – die kleinen Selbstständigen haben keine Vorurteile! *Carl Brenke vom DIW Berlin berichtet in seinem wöchentlichen Bericht vom 7/2013 auf S. 3 von 800.000 Alleinstehenden mit niedrigem Lohnniveau. Neben dem Gegenstand dieser Bittschrift gibt es einen weiteren spannenden Artikel der ARD in der Programmlinie PlusMinus.
Die Überschrift: „Unabhängig in Armut“. Prof. Dr. Stefan Sell: Hier sind zwei von einigen spannenden Beiträgen zum Themenbereich im Internet. CDU und SPD haben im MÃ??rz 2017 im Parlament einen Vorschlag der Linkspartei fÃ?r faire KrankenversicherungsbeitrÃ?ge fÃ?r Freiwillige zurÃ?