So können wir unsere Hälfte unbelastet und ohne Hypothek übernehmen? Die Grundschuld und das Immobiliendarlehen würden ohne die zusätzliche Vereinbarung einer Zweckerklärung unabhängig voneinander bestehen. Mit der Weitergabe dieses Schreibens können Sie die Grundschuld für den Grundbucheintrag kostenlos übertragen, ausschließlich im Grundbuch eingetragen und als „Grundschuld ohne Brief“ bezeichnet. Langfristig; Zweck; ohne Eigenkapital nur bedingt empfehlenswert; Grundschuld. Wüstenrot bietet das Mein GeldDarlehen mit flexiblen Konditionen und ohne Grundbucheintrag für alle, die schnell sanieren oder renovieren wollen.
Zweckbestimmung für Grundpfandrechte – Begriffsbestimmung, Typen und Signatur
In einer Grundschulderklärung legen die Hausbank und der Kreditnehmer zudem fest, welche Forderungen zu sichern sind. Was eine Zielerklärung ist, welche Typen es gibt und was bei einem Geschäftsabschluss mit der Hausbank zu beachten ist, können Sie hier einsehen. Welche ist eine Zweckbestimmung für Grundpfandrechte?
Die Zweckbestimmung, auch Sicherungsvereinbarung oder Zweckbestimmung genannt, ist ein Auftrag zwischen der BayernLB und dem Schuldner. Die Hausbank (Sicherungsnehmer) und der Schuldner (Sicherungsnehmer) einigen sich darauf, welche Einzelforderungen des Darlehensgebers durch eine Grundschuld gesichert werden sollen. Im Zusammenhang mit der Grundschuld reguliert sie damit das Haftpflichtrisiko des Kreditnehmers.
Weshalb sollte ich eine Willenserklärung machen? Die Grundschuld und das Grundstücksdarlehen würden ohne die ergänzende Einigung über eine Zweckbestimmung getrennt von einander aufrechterhalten. Dies ist auch der Unterscheid zur Immobilie, die im Wesentlichen an das Darlehen und seine Dauer gebunden ist. Das Darlehen wird so lange laufen, wie das Darlehen getilgt ist. Andererseits existiert weiterhin eine registrierte Grundschuld.
Diese Grundpfandrechte dürfen vom Notar nur nach Verwirklichung ihres Zweckes und mit Einwilligung der BayernLB aufheben werden. In der Praxis könnte sie aber auch zur Absicherung anderer oder neu entstehender Ansprüche der BayernLB eingesetzt werden: Gemäß der Zielerklärung könnte die Grundschuld auch für künftige Darlehen ausgenutzt werden. Damit kann die Zweckbestimmung der Grundschuld wesentlich flexibeler eingesetzt werden als eine Grundschuld zur Absicherung von Ansprüchen und Verpflichtungen.
Was für eine Art von Zielerklärung gibt es? Im Allgemeinen können zwei Typen von Zweckerklärungen unterschieden werden: eine „schmale“ und eine „breite“ Version. Beide Parteien übernehmen in der so genannten schmalen Zweckbestimmung, dass die Grundschuld nur als Sicherheiten für ein konkret benanntes Darlehen hinterlegt wird. Ein entsprechender Verwendungszweck hätte dann folgenden Wortlaut: „Die Grundschuld nebst Zins und Nebenzahlungen dienen zur Sicherstellung aller Ansprüche (Kapital, Zins und Kosten) aus dem Darlehen Nr. Xxxxxx über XX X gegenüber XX.X.“.
„Die breite Version ist jedoch die Norm. Damit kann die Grundschuld zur Sicherung aller vorhandenen, zukünftigen und bedingte Forderungen ausgenutzt werden. Es umfasst damit die komplette Geschäftsverbindung zwischen der BayernLB und dem Kunden. Damit hat die BayernLB nun Zugang zum gesamten Anlagevermögen des Kreditnehmers.
Hinweis: Es ist durchaus nachvollziehbar, dass für Finanzinstitute die breite Version der Zielerklärung die erste Adresse ist. Dies liegt daran, dass sie dies oft mit einer Einreichung bei der Vollstreckung aus dem Grundschuldinstrument verbinden. Unterzeichnet der Darlehensnehmer diese, kann die BayernLB ohne langwieriges Gerichtsverfahren auf das Eigentum der haftpflichtigen Parteien zurückgreifen und ihre Außenstände im Zuge einer Pflichtauktion unverzüglich durchsetzen.
Für die Schuldner wäre es hier eine vernünftige Vorgehensweise, die gesamten Grundschulden in einen vorrangigen und einen nachgeordneten Teil aufzuteilen. Die erste wäre mit einer Einreichungsklausel reguliert, die zweite ohne diese. Von wem muss die Absichtserklärung unterzeichnet werden? Der Abschluss der Zweckbestimmung erfolgt in der Regelfall durch die Vertragspartner mit der Hausbank unter Verwendung standardisierter Formulare.
Häufig wollen die Kreditinstitute, dass neben dem Schuldner auch der Ehegatte eine breite Gestalt der Willenserklärung unterzeichnet. Dies hätte zur Konsequenz, dass der Partner auch ohne Kenntnis neuer Kreditzusagen für die Verbindlichkeiten des anderen Gesellschafters haftbar gemacht würde. Benötigt die Hausbank Schutz, sollte sie auf ein konkretes Darlehen und nur auf Sie als Schuldner begrenzt sein.
Ein begrenzter Schutz wäre der wünschenswerte Bezugsrahmen für die Erklärung der Ziele.