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Kann man Bearbeitungsgebühren Zurückfordern

Weshalb sollte bei der Einziehung von Bearbeitungsgebühren ein Anwalt hinzugezogen werden? Ein einheitlicher Mindestumfang für Polizeibewerber kann Frauen indirekt unzulässig diskriminieren. In zahlreichen Urteilen hat der BGH die Erhebung einer Kreditbearbeitungsgebühr für rechtswidrig erklärt. Wo kann ich die Bearbeitungsgebühren zurückfordern? Schon vor dem Mandat Kostensicherheit und Kostentransparenz.

Fordern Sie Bearbeitungsgebühren für Unternehmerkredite zurück!

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes sind die Bearbeitungsgebühren für Unternehmerkredite unzulässig und können daher zurückerstattet werden. Die Jury schreibt in der Pressemitteilung: „Gebühren“ zwischen EUR 5.000,00 und EUR 20.000,00, die zurückforderbar sind, werden hier rasch erhoben. Bei Gesellschaften, die korrespondierende Kredite abgeschlossen haben, ist es daher möglich, die Verarbeitungsgebühr zurückzuerhalten.

Bearbeitungsgebühren für Unternehmerdarlehen: Unternehmerkreditverträge sehen in einer großen Zahl von Einzelfällen Bearbeitungsgebühren in der Größenordnung von 0,5 bis 3 Prozentpunkten der Kreditsumme vor. Dies kann jedoch bei einem Finanzvolumen von EUR 500.000,00 zu einer Rückerstattung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15.000,00 führen. Manchmal wird von Kreditgebühren, Bearbeitungsgebühren, Kreditgebühren oder sogar individuellen Gebühren geredet.

Die Presseerklärung lautet: „Der VIII. Bürgerliche Senat des Bundesgerichtshofes hat beschlossen, dass es sich bei den angefochtenen Bestimmungen um so genannte Nebenpreisvereinbarungen handelt, die der inhaltlichen Kontrolle nach 307 BGB** unterworfen sind. Dieser Inhaltsprüfung widersetzen sich die Bestimmungen nicht. Im Zweifelsfall ist daher ein unangemessener Nachteil des Geschäftspartners nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu vermute.

Es gibt auch bei den bestehenden Unternehmerkreditverträgen keinen Grund, diese Rechtsvermutung zu unterlaufen. Vor allem die Zweckmäßigkeit einer nicht von der Laufzeit des Darlehens abhängigen Bearbeitungsgebühr kann nicht durch daraus resultierende Steuervorteile eines Unternehmerkreditnehmers untermauert werden. Der inhaltlichen Kontrolle trotzen die strittigen Bestimmungen auch bei entsprechender Beachtung der im Handel gültigen Gepflogenheiten gemäß 310 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 2 BGB*** nicht.

Sofern die beschuldigten Kreditinstitute die Einigung über befristete Bearbeitungsgebühren mit einer korrespondierenden Geschäftspraxis begründet haben, unterstützt ihre Vorlage nicht das Vorliegen einer solchen Geschäftspraxis. Auch kann die Zweckmäßigkeit der Bestimmungen nicht durch die Eigenheiten des Handelsgeschäfts begründet werden. Die Tatsache, dass ein Betreiber in der Lage sein könnte, eine Gesamtlast aus unterschiedlichen Vergütungskomponenten besser abzuschätzen, beweist nicht die Zweckmäßigkeit der Bestimmung, wenn sie gegen Betreiber verwendet wird.

Der Grund dafür ist, dass die Content-Kontrolle im Allgemeinen vor Bestimmungen geschützt werden soll, bei denen das Dispositiv-Gesetz, das auf einen gemeinsamen Interessensabgleich abzielt, durch die unilaterale Befugnis des Klauselnutzers, das Recht zu gestalten, außer Kraft setzt wird. Dabei gibt es keine Hinweise darauf, dass ein Kreditinstitut nicht in der Lage wäre, eine solche unilaterale Macht gegenüber Geschäftsleuten auszuüben. Ein erhöhtes ökonomisches Wissen über Entrepreneure ist in den gegenwärtigen Bestimmungen nicht wichtig, da sie sowohl für einen Konsumenten als auch für einen Entrepreneur leicht verständlich sind.

Bereits in seiner Verfügung vom 16. Juni 2014 hatte der BGH festgestellt, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite nicht erlaubt sind (Az. Nr. 17 Zoll 170/13, 17 Zoll 405/12). Bearbeitungsgebühr für Unternehmenskredite: An wen ist die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren zu richten? Nach dem Beschluss des BGH haben Unternehmen das Recht, ihre bereits bezahlten Bearbeitungsgebühren oder Gebühren, die sich oft auf mehrere tausend EUR belaufen, zurückzufordern.

Trotz der Entscheidungen des BGH zur Beitreibung von Bearbeitungsgebühren für Unternehmerkredite ist davon auszugehen, dass die Kreditinstitute auf einfachen Antrag keine Tilgung leisten werden. Im Vergleich zur Erhebung der Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite ist mit mehr Widerständen zu erwarten, da die entsprechenden Summen höher sind. Im Streit mit den Kreditinstituten wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie die Zinsen auf die zu erstattende Bearbeitungsgebühr zu zahlen sind.

Hinsichtlich der Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Bearbeitungsentgelte für Altverträge mit fünf Prozent über dem jeweils geltenden Basiszins seit Zahlung zu erstatten sind. Besteht für ein am 1. Mai 2008 gezahltes Unternehmerkredits ein Rückzahlungsanspruch von EUR 10.000,00 Bearbeitungspauschale, so hat der Gesellschafter einen Mehrzinsanspruch von EUR 4.629,78.

Für Sie überprüfen wir kostenlos, ob ein Rückforderungsanspruch im Hinblick auf die Bearbeitungsgebühr für Firmenkredite vorliegt. Auf Verlangen werden wir die Bearbeitungsgebühr von der Hausbank für Sie zurückfordern. Solange können Ihnen keine weiteren Ausgaben entstehen. Die von den Beklagtenbanken vorgefassten Regelungen über eine von der Laufzeit unabhängige Bearbeitungsgebühr in zwischen Kreditinstituten und Unternehmen abgeschlossenen Kreditverträgen sind nach Ansicht des ZII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in zwei Rechtsstreitigkeiten hinfällig.

Nach der vorzeitigen Beilegung des Verfahrens II SR 436/16 durch Bestätigung der Beklagtenbank waren lediglich die Prozesse II SR 562/15 und II SR 233/16 zu beurteilen (Einzelheiten zum Vorgehen siehe Mitteilung an die Presse Nr. 61/2017). Bei diesen beiden Vorgehensweisen sind die Kreditnehmer selbstständige Unternehmen im Sinn von § 14 BGB*.

In den mit den entsprechenden Kreditinstituten abgeschlossenen Kreditverträgen sind Formklauseln vorgesehen, nach denen der Kreditnehmer unabhängig von der Laufzeit eine „Bearbeitungsgebühr“ oder eine „Bearbeitungsgebühr“ zu zahlen hat. Ziel der Rechtsstreitigkeiten ist die Rückerstattung dieser Vergütung, da die klagenden Parteien die angefochtenen Bestimmungen für ungültig halten. Die Beschwerde im Prozess XI 562/15 war bei den unteren Gerichten zwar von Erfolg gekrönt, die Beschwerde im Prozess XI 233/16 wurde jedoch von den unteren Gerichten zurückgewiesen.

Die angefochtenen Vertragsklauseln sind nach Ansicht des Zivilen Senats des Bundesgerichtshofes so genannte Nebenpreisvereinbarungen, die der inhaltlichen Kontrolle nach 307 BGB** unterfallen. Dieser Inhaltsprüfung widersetzen sich die Bestimmungen nicht. Im Zweifelsfall ist daher ein unangemessener Nachteil des Geschäftspartners nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu vermute.

Es gibt auch bei den bestehenden Unternehmerkreditverträgen keinen Grund, diese Rechtsvermutung zu untermauern. Vor allem die Zweckmäßigkeit einer nicht von der Laufzeit des Darlehens abhängigen Bearbeitungsgebühr kann nicht durch daraus resultierende Steuervorteile eines Unternehmerkreditnehmers untermauert werden. Der inhaltlichen Kontrolle trotzen die strittigen Bestimmungen auch bei entsprechender Beachtung der im Handel gültigen Gepflogenheiten gemäß 310 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BGB*** nicht.

Sofern die beschuldigten Kreditinstitute die Einigung über befristete Bearbeitungsgebühren mit einer korrespondierenden Geschäftspraxis begründet haben, unterstützt ihre Vorlage nicht das Vorliegen einer solchen Geschäftspraxis. Auch kann die Zweckmäßigkeit der Bestimmungen nicht durch die Eigenheiten des Handelsgeschäfts begründet werden. Die Tatsache, dass ein Betreiber in der Lage sein könnte, eine Gesamtlast aus unterschiedlichen Vergütungskomponenten besser abzuschätzen, beweist nicht die Zweckmäßigkeit der Bestimmung, wenn sie gegen Betreiber verwendet wird.

Der Grund dafür ist, dass die Content-Kontrolle im Allgemeinen vor Bestimmungen geschützt werden soll, bei denen das Dispositiv-Gesetz, das auf einen gemeinsamen Interessensabgleich abzielt, durch die unilaterale Befugnis des Klauselnutzers, das Recht zu gestalten, außer Kraft setzt wird. Für die Ausübung dieser einseitigen Befugnisse gegenüber den Unternehmen durch die Kreditanstalten gibt es keine Hinweise. Ein erhöhtes ökonomisches Wissen über Entrepreneure ist in den gegenwärtigen Bestimmungen nicht wichtig, da sie sowohl für einen Konsumenten als auch für einen Entrepreneur leicht verständlich sind.

Für die in beiden Rechtsstreitigkeiten vorgebrachte Einschränkung gilt die vom Zivilen Senat des Bundesgerichtshofes aufgestellten Prinzipien zu Verbraucherkrediten (siehe Senatsbeschluss vom 27. November 2014 – 14. September ZR 348/13, Presseinformation Nr. 153/14 vom 29. Dezember 2014) auch für Unternehmenskredite. Ende 2011 könnte man von Unternehmerinnen und Unternehmer auch vernünftigerweise erwarten, dass sie eine Rechtsstreitigkeit zur Beitreibung von Bearbeitungsgebühren einleiten.

Auf dieser Grundlage hat der VIII. Bürgerliche Senat des BGH das vom OLG Celle im Rahmen des Verfahrens VIII. Rn. 562/15 getroffene Gerichtsurteil weitestgehend bekräftigt und nur für einen Teil der geforderten Verzinsung zum Schaden der Klägerin geändert. Der Beschluss des OLG Hamburg wurde in dem Rechtsstreit Nr. 17 233/16 außer Kraft gesetzt und zur erneuten Anhörung und Entscheidungsfindung an das OLG zurÃ??ckgerufen, weil das OLG weitere Erkenntnisse einbringen muss, damit eine endgÃ?ltige VerjÃ?hrungseinrede des Antragsgegners und die von dem Antragsteller behaupteten Zinserhöhungen durchgesetzt werden können.

Ein unangemessener Nachteil kann sich auch daraus ergaben, dass die Regelung nicht eindeutig und überschaubar ist.