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Rückzahlung Darlehensgebühr

ordnet der BGH den Kassen an, zu Unrecht erhobene Kreditgebühren zurückzuzahlen. Es gibt also Geld zurück, um Sparer aufzubauen. Weshalb ist die Kreditgebühr unzulässig; was bedeutet das für die Verbraucher? Besteht eine Verjährungsfrist für die Rückzahlung der Kreditgebühr? davon für die Zahlung von Zinsen, und ein Teil ist die Rückzahlung des Kreditbetrages.

Der BGH lehnt die Auslagengebühr für Bausparverträge ab.

Die im Bausparvertrag formulierte Vorschrift über Kreditgebühren ist ineffizient. So können die Konsumenten ihr Kapital wieder einfordern und das ist nicht wenig! Die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der beschuldigten Sparkasse enthielten eine Regelung, wonach eine „Darlehensgebühr“ von 2 v. H. des Bausparkredits zu entrichten ist und zu Beginn von Auszahlungen des Bausparkredits dem Bausparvertrag hinzugefügt wird.

Die Darlehensgebühr ist eine kontrollierbare Nebenpreisvereinbarung. Dauerabhängige Preiselemente sind Bestandteil der Hauptpreisvereinbarung für ein Anleihe. Allerdings wird die Darlehensgebühr für das Bauspargeschäft unabhängig von der Dauer berechnet, z.B. zum Ersatz von Verwaltungskosten. Die Unabhängigkeit von der Fälligkeit bewirkt, dass die anfallenden Aufwendungen unabhängig von der Fälligkeit des Kredits entstehen. Sie sind in voller Höhe fällig, auch wenn das Kreditvolumen bereits einen Tag nach Zahlungseingang getilgt ist.

Nach Ansicht des BGH weichen die Klauseln damit von den grundlegenden Grundideen der Rechtsvorschriften im Kredit ab. Gemäß dem Rechtsmodell für Kreditverträge ( 488 Abs. 1 S. 2 BGB) ist ein fristenabhängiger Kaufpreis, die Zinsen, festgelegt. Nach Ansicht des BGH gilt dieser Prinzip auch für Bausparverträge. Darüber hinaus sind nach der einschlägigen Gesetzgebung des BGH Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Kosten für Aktivitäten, zu denen der Nutzer rechtlich oder vertraglich verpflichtet ist, an den Auftraggeber weitergeben, gegenstandslos.

Es wurde bereits in vielen Entscheidungen festgestellt, dass der administrative Aufwand für die Vergabe, Ausgabe und Abwicklung von Krediten eine Angelegenheit für Kreditinstitute und Skibanken ist. Sie darf nicht an den Konsumenten weitergegeben werden. Dies würde den Konsumenten unzumutbar benachteiligen. Die Darlehensgebühr würde in keinem Falle dazu beitragen, das Funktionieren der Bausparkasse zu gewährleisten.

Ebenso wenig werden die Gebühren durch individuelle Vorteile für Bausparer, wie z.B. vorteilhafte Kreditzinsen, ausgleichen. Dem Bausparer steht ein Rückzahlungsanspruch auf die Darlehensgebühr nach den Prinzipien der ungerechten Anreicherung zu ( § 812 BGB). Ab der üblichen Verjährungsfrist verjähren Rückforderungsansprüche aus der Zeit vor dem 01.01.2013. Der Verjährungszeitraum beginnend mit dem Einzug der Kreditgebühr.

Die im Jahr 2013 vereinnahmten Kreditgebühren laufen bis zum Ende des 31. Dezember 2016. In Ausnahmefällen kann jedoch die Unwissenheit des Kreditgebers den Beginn der Verjährung verschieben, wenn die Gesetzeslage unsicher und zweifelhaft ist und auch ein rechtlich versierter Dritter die Gesetzeslage nicht verlässlich beurteilen kann. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 28. Oktober 2014 (XI ZR 17/14 und YI ZR 348/13) festgestellt, dass die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs für Kreditbearbeitungsgebühren daher erst Ende 2011 beginnt.

Jetzt erhebt sich die Fragestellung, ob diese Prinzipien auch auf die Kreditgebühr für Bausparkredite anwendbar sind. Das würde bedeuten, dass die Verjährung erst Ende dieses Jahr beginnt, was für die Konsumenten von Vorteil wäre. Dies wird dadurch gestützt, dass der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass für Konsumentenkredite keine anderen Prinzipien anwendbar sind als für Verträge zum Bausparen.

Aus diesem Grund hat der BGH seine frühere Zuständigkeit nun auf die Baumarktverträge umgestellt. Hieraus könnte man schließen, dass auch die Begrenzungsgrundsätze transferierbar sein müssen. Dafür plädiert auch die bisher inkonsistente Jurisdiktion der Instanzgerichte, die sich jedoch vorwiegend gegen die Verbraucherinteressen aussprach. Es ist daher durchaus sinnvoll zu prüfen, ob die Beschränkungsfrist nicht erst Ende 2016 beginnt.

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