Probieren Sie Ihre Chancen aus, Gebühren der letzten zehn Jahre zurückzuerstatten. Der Betrag der zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühr wird einbehalten und Tausende von Kunden haben nun Anspruch auf eine Rückerstattung. Die Bearbeitungsgebühr aus dem Bausparvertrag zurückfordern: Tipp! Darf ich die Abschlussgebühren für Bausparverträge zurückfordern?
Verjährung oder nicht? – Rhein-Kanzlei
So können Bausparkunden, die mit einer solchen Gebühr „bestraft“ wurden, diese bei ihrer Bausparkasse zurückfordern. Aufgrund der 3-jährigen Verjährung können die im Jahr 2013 gezahlten Gebühren wahrscheinlich nur bis Ende 2016 zurückgefordert werden. Die Frage, ob die Rückerstattung von 2012 oder früher gezahlten Kreditgebühren noch geltend gemacht werden kann, ist vom Obersten Gerichtshof nicht klar.
Wäre es nicht möglich, die letzte(n) Rate(n) in Hoehe der zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühr einzubehalten und gemäß 215 BGB die Verrechnung zu deklarieren oder ein Retentionsrecht auszuueben und damit den Kreditgeber zu veranlassen, die Maßnahme zu ergreifen? Sie wollen nicht wagen, dass die Bausparkasse ihr gerade erst bezahltes Haus wegen vielleicht weniger als 1000 EUR zur Versteigerung zwingt.
In § 216 Abs. 3 BGB wird eine Ausnahmeregelung für Verzugszinsen und andere wiederkehrende Zahlungen getroffen, der BGH stellt jedoch fest, dass „die von der Laufzeit des Darlehens unabhängig konzipierte Kreditgebühr keine vereinbarte (Teil-)Gebühr für die Gewährung des Darlehens zusätzlich zu den Verzugszinsen ist“. Daher ist es unumgänglich, dass der Kreditnehmer des Bausparens tätig werden muss.
Ein Beispiel: Am I. Jänner 2009 hat Ihnen die Bausparkasse EUR 5.000 „geliehen“ und Ihnen dafür eine Bearbeitungsgebühr von 2% in Rechnung gestellt, die über die Dauer von 10 Jahren wie das aktuelle Kreditverhältnis zurückgezahlt werden muss, was zu einer Rente von EUR 500 pro Monat bei 3,32% Zins (nominal p.a.) mit einer geschmeidigen Rate von EUR 500 pro Monat zur Folge hat.
Falls es Ihre Bausparkasse ist, müssen Sie bis zum Monat Dez. 2019 bezahlen. Doch nach dem Tarif für den Monat September 2019 schreibt an eure Bausparkasse: Anfang Mai, Anfang Mai! Ich erläutere in den beiden letztgenannten Tranchen von zusammen 1000 EUR die Verrechnung mit der zu Recht eingezogenen Bearbeitungsgebühr von 1000 EUR und verlange eine Löschungsgenehmigung bis zum 11.11.2019 (Fallbeispiele in Kölle).
Wird die Bausparkasse nicht rechtzeitig aufgestachelt, wird Ihr Rechtsanwalt eine einstweilige Anordnung zur Erhebung eines Einspruchs nach 899 BGB beantragen und eine Klageschrift auf die Gewährung einer Löschungserlaubnis einreichen. Ein kurzer Kommentar zur Angst der Verbraucherschutzorganisationen, dass das Recht auf Rückerstattung der im Jahr 2012 oder früher gezahlten Bauspargebühren möglicherweise bereits abgelaufen ist:
Doch auch hier ist der Bundesgerichtshof (BGH) behilflich, wie er in zwei Entscheidungen vom 27. Januar 2014 (Az. Nr. 16 ZR 348/13 und 17/14) entschied, dass die verjährende Wirkung im Falle einer ungewissen und fragwürdigen Gesetzeslage erst dann eintritt, wenn sich eine konsolidierte Oberlandesgerichtspraxis zugunsten des Kreditnehmers entwickelt hat, denn nur dann ist die Einreichung einer Beitreibungsklage vernünftigerweise zu erwarten.
Wird diese Zuständigkeit auf die Wohnungsbaugesellschaften übertragen, läuft hier die Verjährungsfrist von drei Jahren mit dem BGH-Urteil aus dem Jahr 2016 bis zum 31.12.2019.