Die Verbraucherzentrale Bayern, die zu diesem Zweck einen Musterbrief entwickelt hat. in den Verbraucherzentralen nach dem Musterbrief zur Rückforderung. Nach Angaben des Verbraucherverbandes Nordrhein-Westfalen ist dies jedoch bei Bausparverträgen noch weit verbreitet. Das Verbraucherzentrum rät, der Kündigung zunächst zu widersprechen.
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