Der Bundesgerichtshof hebt die Bearbeitungsgebühren für gewerbliche Kredite auf. Ein Darlehen wurde gekündigt, woraufhin die Klägerin Schadenersatz forderte. Bankspesen für Darlehen sind unzulässig. für verlorene Zinsen, wenn ein Darlehen vorzeitig getilgt wurde. Was ist bei der Kreditaufnahme in Zukunft zu beachten?
Firmen können auch Bankgebühren einfordern.
Hatte der BGH bereits 2014 für unerlaubte Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten gesorgt, verlängerte er diese Regelung im Juni dieses Jahres auf die gewerbliche Wirtschaft. Firmen, die im Rahmen ihrer Kreditverträge unabhängig von ihrer Laufzeit Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, haben gute Chancen, diese Gebühren von den Banken zu erhalten. Sind von der Laufzeit unabhängige Bearbeitungsgebühren oder Gebühren eine generelle Geschäftsbedingungen, so sind solche Bestimmungen als unerlaubte Nebenpreisvereinbarungen gegenstandslos.
Nicht nur die klassisch geformten Verträge der Banken sind als Allgemeinen Geschäftsbedinungen einzustufen. Die Allgemeinen Bedingungen sind immer dann vorhanden, wenn die Bestimmung von der Bank festgelegt ist und mehrmals zu verwenden ist. Eine Einzelvereinbarung, die eine generelle Geschäfts- bedingung ausklammert, kommt nur dann in Betracht, wenn die Bank mit dem Inhalt der Bestimmung schwerlich nicht einverstanden ist und daher zu einem vollständigen Gebührenverzicht bereit ist.
Übermittelt die Bank dem Verbraucher das jeweilige Entgelt für Leistungen, die sie im eigenen Namen ausführt oder die sie aufgrund einer rechtlichen oder vertragsmäßigen Nebenverpflichtung überhaupt ausüben muss, so handelt es sich bei dem Entgelt um eine nicht zulässige Nebenpreisvereinbarung. Nach Ansicht des BGH verletzen Bearbeitungsgebühren, die nicht von der Laufzeit des Darlehens abhängen, die Grundidee des Kreditrechts, dass nämlich die Vergütungen des Kreditgebers für die Bereitstellung von Kapital von der Laufzeit des Darlehens abhängen.
Diese Idee kann auf diverse andere Gebühren angewendet werden, auch im Rahmen von strukturierten Finanzinstrumenten. So sind z.B. neben „Bearbeitungsgebühren“ und „Bearbeitungsgebühren“ z.B. „Teilnahme“ oder „Beteiligungsprovision“ sowie generelle Rückerstattungsklauseln und „Dokumentationsgebühren“ in Konsortialverträgen aufgrund der Argumentation der Karlsruheer Jurymitglieder auch als generelle Geschäftsbedingungen inakzeptabel. Letztendlich werden diese Gebühren zur Vergütung von Aktivitäten verwendet, die die Bank im eigenen Namen ausübt, d. h. zur Generierung von Zinseinnahmen durch die Gewährung des Darlehens.
Für die Beteiligung einer Bank an einem Kreditsyndikat sind vom Kreditnehmer Teilnahme- oder Partizipationsprovisionen zu zahlen. Bei allgemeinen Klauseln zur Kostenerstattung erhebt die Bank dem Kreditnehmer uneingeschränkt alle mit dem Kredit verbundenen Gebühren, und zwar ungeachtet dessen, ob die Gebühren im Sinne des Kreditnehmers oder der Bank entstanden sind. Der Entwurf von Finanzierungsunterlagen, die durch die Dokumentationshonorare kompensiert werden, ist in erster Linie im Sinne der Bank, über rechtlich wirksame und vollstreckbare Aufträge zu verfügen.
Im Gegensatz dazu sind in den Allgemeinen Bedingungen Bestimmungen in Kraft, die eine von der Bank erbrachte besondere Leistung vergütet, die sie nicht im eigenen Namen oder auf der Grundlage einer Verbindlichkeit erbringt. Von der Bank erbrachte Leistungen werden von der Bank nicht vergütet. So wird z.B. bei Bauherrenkrediten argumentiert, dass zeitlich unabhängige Gebühren erlaubt sind, wenn die Bank nach der MaBV aufgabennimmt. Das kann der Falle sein, wenn die Bank die Kontrolle über die Mittelverwendung übernommen oder Sicherheit für die Käufer von Wohnungen freigegeben hat.
Bei Unwirksamkeit der entsprechenden Honorarklausel kann der Firmenkunde die bereits gezahlte Vergütung von der Bank einfordern. Aus dem Entgelt für den Berichtszeitraum, in dem die Bank das Entgelt eingezogen und noch nicht zurÃ??ckgezahlt hat, schuldete die Bank auch eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 inzigen Prozentpunkten. Wenn die Bank die Vergütung über das Darlehen kofinanziert hat, kann der Auftraggeber auch die Rückerstattung der für das Darlehen gezahlten Zinsen verlangen.
Die Rückerstattungsansprüche verjähren in drei Jahren ab dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Vergütung gezahlt wurde. Schlussfolgerung: Firmen sollten ihre Darlehensverträge daraufhin überprüfen, ob sie Bearbeitungsgebühren oder Gebühren beinhalten, die nach den neuen BGH-Urteilen zurückforderbar sind. Für diverse andere Gebühren können die Prinzipien des BGH angewendet werden.
Die Rückforderung von Gebühren im Einzelnen ist auch eine strategisch wichtige Frage, an der sich die Aktionäre je nach unternehmensinternen Anforderungen beteiligen sollten.
Leave a Reply