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Fremdwährungsdarlehen

Nähere Informationen finden Sie unter Fremdwährungsdarlehen. Das Selektionsbild Bilanzbewertung von Fremdwährungsdarlehen erscheint. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit „Fremdwährungsdarlehen“ – Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Möchten Sie wissen, worum es bei einem Fremdwährungskredit geht? Du erhältst ein Darlehen in einer Fremdwährung, z.B. in Schweizer Franken.

Steuerfallen für konzerninterne Fremdwährungsdarlehen?

Bei inländischen steuerpflichtigen Gesellschaften, die Fremdwährungsdarlehen an inländische oder insb. auswärtige Konzerngesellschaften gewähren, können Steuerrisiken entstehen, wenn Änderungen der Wechselkurse zu einer Verminderung des Wertes der Kredite führt. Der Verlust aus solchen Krediten ist steuerlich nicht abzugsfähig, wenn die Kredite an Gesellschaften gezahlt wurden, an denen der Kreditgeber direkt oder indirekt zu mehr als 25% beteiligt ist.

Die Formulierung der für Bonitätsbeeinträchtigungen tatsächlich vorgesehenen Rechtsvorschrift beinhaltet auch alle anderen wertmindernden Umstände, wie z.B. währungsbedingte Verluste der Kredite. Obwohl das Recht den Nachweis zulässt, dass für dritt strukturierte Kreditverhältnisse Gegenbeweise erbracht werden können, wie dies im Detail zu erfolgen hat und ob ungesicherte Kredite überhaupt unter die Ausnahmeregelung fällt, ist es noch offen und wird anders geantwortet.

Es bleibt auch abzuwarten, ob das Recht an dieser Position seinem Verwendungszweck gemäß eng auszulegen ist und ob Kursverluste vom Abzugverbot ausgenommen werden sollten. Für den heimischen Kreditgeber wird das Problem noch akuter, wenn er, wie üblich, die aus den Kreditpositionen resultierenden Währungsrisiken durch gegenläufige derivative Finanzierungsinstrumente sicherstellt. Anschließend wird das zugrundeliegende Geschäft (Darlehen) mit dem Absicherungsinstrument als eine Unit angesehen.

Ziel einer Bewertungseinheit ist es, die gegensätzlichen Wertentwicklungen aus dem gesicherten Posten und dem Absicherungsgeschäft nicht nur ökonomisch, sondern auch bilanziell aufzufangen. In der Handelsbilanz geschieht dies entweder so, dass die Ergebnisse des Grund- und Sicherungsgeschäftes über die Gesamtlaufzeit des Darlehens nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt werden (Gefriermethode), oder die Ergebnisse des Grund- und Sicherungsgeschäftes werden unter Beibehaltung des Realisationsprinzips in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen (Transfermethode).

Letztendlich führt beide Verfahren zu einem Ergebniseffekt von 0, sofern die Sicherung ausreichend ist. Nach Auffassung der Steuerbehörden ist bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens davon abzuweichen. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist von dieser Vorgehensweise abzuraten. Ausschlaggebend dabei ist, dass die Steuerbehörden bei der Lösung der Einheit realisierte Erträge oder Verlustvorträge immer isoliert betrachten wollen. An dieser Stelle kommt das bereits erwähnte Verbot des Abzugs von Kreditausfällen zum Tragen.

Wenn die Ausleihung aufgrund von Wechselkursschwankungen wertgemindert ist, sind diese Ausfälle möglicherweise nicht abzugsfähig. Insgesamt würden unverdiente Erträge der Einkommensbesteuerung unterliegen (sog. „Trockeneinkommensbesteuerung“). Solange das oberste Gericht nicht die Handhabung von Währungsverlusten aus Konzerndarlehen geklärt hat, sollten etwaige Sicherungsmaßnahmen erwogen werden. Nach Möglichkeit konnten Kredite in EUR gewährt und der Schutz des Landes des Kreditnehmers vor Wertänderungen gegenüber der nationalen Währung gesichert werden.

Die ausländischen Jurisdiktionen sind sich der in Deutschland vorhandenen Problematik der Sicherungsgeschäfte weitgehend nicht bewusst. Darüber hinaus konnten die Kredite über Auslandsfinanzierungsgesellschaften gewährt werden, wodurch gleichzeitig die in Deutschland geltenden Beschränkungen des Gewerbesteuerabzugs für Refinanzierungskosten vermieden werden.