bei dem der Steuerpflichtige ein in Schweizer Franken aufgenommenes Fremdwährungsdarlehen mit dem höheren Teilwert erfassen wollte. aus Rumänien ein in Schweizer Franken aufgenommenes Darlehen, in dessen Währung das Darlehen zurückzuzahlen war. In den meisten Fällen hat die Bank die mit dem CHF-Darlehen verbundenen Wechselkursrisiken geklärt. Kredite in Schweizer Franken, Japanischer Yen.
Fremdwährungsdarlehen – Austritt in Schweizer Franken?
In der Süddeutschen Zeitschrift Aktuelles wird unter dem Namen „Verzockt mit dem Franken“ über Investoren informiert, die auf Rat ihrer Bank keine Darlehen oder Forderungen in der eigenen Euro-Währung eingegangen sind, sondern sogenannte Fremdwährungsdarlehen vorzugsweise in Schweizer Franken (CHF-Darlehen) oder Japanischem Yen (JPY-Darlehen) abgeschlossen haben. Mit solchen Darlehen sind die Schuldner heute oft mit einem viel größeren Verschuldungsberg konfrontiert, als zunächst angenommen.
Sie bedroht für viele Kreditnehmer gar ihre eigene Lebensgrundlage. In diesem Fall kann die Art und Weise des Widerrufs des Darlehens oder die Bezugnahme auf die geltende einschlägige EU-Fallrechtsprechung dazu beitragen, die Verpflichtungen erheblich zu reduzieren. Das Konzept: Die Zinssätze für diese Darlehen waren oft viel besser als die tatsächlich traumhaften Aussichten.
Hätte die Fremdwährung am Ende der Frist gegenüber dem EUR an Wert verloren, wäre darüber hinaus ein wesentlich niedrigerer Eurobetrag zu erheben als bei einem Darlehen in EUR. Allerdings ist die Kursentwicklung des populären Schweizer Frankens (CHF) zu einem Albtraum für Investoren geworden.
So ist der Schweizer Franken (CHF) im Verhältnis zum EUR immer kostspieliger geworden und es muss nun ein deutlich erhöhter Eurobetrag bezahlt werden, um das Darlehen oder gar nur die laufenden Zinsen zurückzuzahlen. Zudem hat die Schweizerische Zentralbank den Mindestwechselkurs des Schweizer Frankens abgeschafft. In der Süddeutschen Republik traut man sich, eine Vorhersage zu machen und redet von einem eventuellen Milliardenverlust für die deutschen Investoren.
Laut einer Studie der SZ wurden gut 7,1 Milliarden EUR für solche Fremdwährungsdarlehen /Kredite ausgeben. Aber mit geschickten juristischen Maßnahmen können Fremdwährungsnehmer oder Kreditnehmer ihre Kreditbelastung wieder verringern, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dabei waren es neben der von der SPD erwähnten Bank DZ vor allem Länderbanken wie die Bayrische Länderbank, die solche Fremdwährungsdarlehen begeben haben, und eine Reihe österreichischer Kreditinstitute brachten auch in Reihe mit.
Erfahrungsgemäß sind jedoch in vielen Darlehens- oder Darlehensverträgen die Kündigungsanweisungen falsch ausgestellt worden. Das hat zur Folge: Auch heute noch kann der Gutschrift oder das Darlehen zurückgezogen werden. So kann die von den Süddeutschen heraufbeschworene „Katastrophe für Bauherren“ in vielen Faellen zu einer Katastrophe fuer die Buerger werden.